Noch mal zu § 13 AVBayFiG (neu) - Gemeinschaftsfischen!
Entscheidend ist "mit anschließender Wertung des Fangergebnisses". Gemeint ist damit das "Preisfischen", weil dabei die Tradition und der Hegegedanke nicht im Vordergrund stehen. Das Beangeln eines Gewässeers ist immer auch Teil der Hege! Wer nicht gerade unmittelbar nach dem Abschluss des Gemeinschaftsfischens eine Preisverteilung mit lukrativen Preisen veranstaltet, bewegt sich durchaus im legalen Rahmen. Peta ist übrigens mit Strafanzeigen gegen Königsfischen und Gemeinschaftsfischen mehrfach gescheitert, die Anhzeigen wurden eingestellt.
Servus, Südwind
Nene... die Zähler stimmen. 8)
Erklärung dafür:
Klaus geht schon am Freitag an die Iller da er dafür ne Jahreskarte besitzt und schaut mal nach ob noch Fischchen da sind. Danach wird gegrillt. (Deswegen steht bei Ihm auch Illerangeln 29.08. !)
Wir gehen dann gemeinsam einen Tag später dann zum -> Iller Leerfischen Suednaf am 30.08. mit Gastkarten. :daumen:
Und dazu kommt noch jenachdem wann man den Zähler gestartet hat... der nimmt nur volle Tage, zählt aber die Stunden runter.
Ist er süffig?
Na klaro, im schlimmsten Fall misch ich ihn mit Cola
Und natürlich die Sardinen!:D