Automatikweste im Flugzeug

Begründung wie schon geschrieben
Erlaubt 28g Treibmittel. Fast alle Westen haben 33g. Mit wurde gesagt im Aufgabegepäck verboten.

Lange kannst mit denen nicht streiten....der Flieger wartet sicher nicht.
 
Da wir nächste Woche mit Norwegian nach Tromsø fliegen, hab ich mal bei denen angerufen. Ein Mitangler ist schon diese Woche voraus geflogen und hatte Diskussionen am BER. Durfte seinen KI-Suit aber letztlich mitnehmen.
Auf der Norwegian-Website steht ja, das man darf, es muss aber wohl "approved" werden.
Der Anruf ergab, das nun hinter unserer Buchungsnummer ein interner Vermerk hinterlegt ist, das wir sowas dabei haben. Evtl. müssen wir sie auch vorzeigen. Ob Koffer oder Handgepäck ist egal, wurde mir am Telefon bestätigt.
Wie es bei anderen Fluggesellschaften aussieht, weiß ich nicht.
Die letzten Jahre (immer mit Norwegian) hatte ich meinen KI-Suit im Koffer und es gab nie Probleme. Keine Ahnung warum nun dieses Jahr komplizierter wird.
 

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Moin, hatte zwar noch nie größere Probleme mit einer Weste aber es gab schon einige Diskussionen. Zu LH, eine Weste muß angemeldet werden, steht eindeutig in deren Vorschriften aber für diese Anmeldung erhält man nirgends eine schriftliche Bestätigung. Die Weste darf im Handgepäck oder im Aufgabegepäck mitgeführt werden aber ich sollte die Patrone schon mehrmals raus schrauben was nach den Regeln der LH und der IATA nicht nötig ist. Eine zweite und dritte Patrone darf mitgeführt werden. Die dafür geltenden Vorschriften habe ich immer dabei, da diese Regeln nicht allen Mitarbeitern am Flughafen bekannt sind. Letztendlich hat aber jede Fluggesellschaft das Recht zu entscheiden ob es sich an die IATA Regeln hält oder andere Wege geht. Die 28g Regel ist eigentlich seit 2018 nicht mehr aktuell. Das Frankfurt hierbei Probleme bereitet stimmt aber nicht, ich habe mit meinen Patronengrößen dort noch nie Ärger gehabt.

LH:

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IATA Regel

Mengenbeschränkungen für Gaskartuschen:

  • max. 2 kleine integrierte Gaskartuschen mit ungiftigem und nicht endzündbarem Gas der Gefahrenunterklasse 2.2. ohne Nebengefahr (z.B. Kohlendioxid)
  • Darüber hinaus dürfen max. 2 kleine Ersatz-Gaskartuschen (z.B. Kohlendioxid) pro Gerät mitgenommen werden.
Transportbestimmungen:

  • Die eingebaute(n) Gaskartusche(n) darf (dürfen) nur für den selbstaufblasenden Zweck eingebaut sein.
  • Das Gerät muss so gepackt sein, dass es nicht aus Versehen aktiviert werden kann.
  • Selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung mit pyrotechnischem Auslösemechanismus der Gefahrenklasse 1 ist für den Transport verboten.
Hinweis:

  • Für eine Schwimm- oder Rettungsweste oder eine andere selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung ist eine Transportgenehmigung der Fluglinie erforderlich.
  • Bitte melden Sie Ihre Schwimm- oder Rettungsweste oder andere selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung bei Flugbuchung über das Lufthansa Service Center an.
Hier noch ein link von Secumar der alles recht deutlich erklärt: Darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen? - SECUMAR
 
Moin , hat jemand die Kontaktadresse von SAS ?
Eine Kollege möchte die Weste/Patrone anmelden , kommt aber nicht weiter .
Gruß Flaggo
 
Also meine Weste kommt immer ins Aufgabegepäck. Patrone drehen ich ein Stück aus der Halterung so daß sie nicht auslösen kann. Noch nie Probleme damit gehabt. Im Handgepäck hab ich das schon öfter gehört das es da Probleme geben kann.
Hatten da auch nie Diskussionen. Waren rausgeschraubt im Aufgabegepäck. So eine Weste ist ja schließlich oft im Gepäck und keine Rarität. Was soll da passieren?
 
Ob man da überhaupt eine schriftliche Bestätigung bekommt?
 
Ob man da überhaupt eine schriftliche Bestätigung bekommt?
Das ist ja der Witz an der Sache, man muss die Weste anmelden, bekommt aber keinen Nachweis (LH - Nein da haben wir keine Möglichkeit Ihnen das zu bestätigen). Nun kommst du in die Kontrolle und da will ein Neunmalkluger wissen ob das Teil angemeldet ist und du kannst nur sagen "ja" und dann kann die Bestätigung nur im LH PC eingesehen werden. Aber eigentlich interessiert sich die Kontrolle nicht für die Anmeldung, da das keine IATA Vorschrift ist und ich glaube kaum, daß eine Stewardess den Inhalt des Handgepäcks kontrolliert.

Ps. die Patrone darf eingeschraubt sein zumindest lt. IATA und LH. Aber jede Fluggesellschaft darf auch noch seine eigenen Regeln haben.
SAS hatte keinen Bedarf an einer Anmeldung, aber wehe wenn nur eine Teilstrecke von LH geflogen wird.
 
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