AW: Überbeisser am Pilker
@ Shervan:
Lass mal dolus directus und dolus eventualis - nicht jeder hier im Forum ist Jurist. Ich auch nicht!
Ich kenn sehr wohl die feinen Unterschiede von - auf deutsch:
Direktem Vorsatz, bedingtem Vorsatz, bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit. Damit sind alle strafrechtlich relevanten Schuldformen genannt.
Braucht mir keiner erzählen, dass der Überbeisser nur "rein vorsorglich" verwendet wird, wenn beim Hochziehen eines "ungewollt" angehakten Miniköhlers ein Räuber nachgehen sollte. Der unglückliche kleine Köhler, den man, ohne ihn eigentlich haben zu wollen, bewusst anbeißen lässt, wird doch bewusst nicht gleich gelandet - eher abgelassen zu den tiefer stehenden Räubern.
Freilich kann man das einfach abstreiten. Das ändert nichts an der gängigen Praxis. Wenn du im Forum nachliest, gibt es sogar Tips, wie lange du mit dem Anhieb warten sollst, wenn ein Räuber einsteigt. Wer behauptet, mit Überbeisser-Montage gar nur unbewusst fahrlässig zu handeln, verdient entweder den Heiligenschein 1. Klasse oder den Münchhausenorden in Gold. Da frag ich mich nämlich, warum hängt er dann nicht einen weidgerecht getöten Köhler dran?
Ich mach ja auch keinem einen Vorwurf, stelle nur als gedankliche Anregung fest, dass das faktisch nix anderes als "Lebend-Köder-Fischen" ist. Und ich bekenn mich auch selbst zu kleinen Sünden. Ist einfach zu verlockend.
Das war's dann für mich aber auch schon wieder zu diesem Thema. Mehr sag in net! :]
Servus, Südwind