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Probleme mit Zollamt Wiesbaden; Bestellung bei Digitaka

Marcel, was meinst du den mit "Steuerunterschlagung bei Selbstimporten"?
Das Waren bis zur Freigrenze nicht versteuert werden müssen oder das falsche Wert-Angaben auf den Rechungen/Zollerklärungen vom Versender gemacht werden?
Was ist das den für ein Gesetzentwurf, der da in Planung ist? Interessiert mich beruflich, da ich davon noch nichts gehört habe.
Das sich in punkto Selbstimport (aus China) einiges ändern könnte, ist mir bis jetzt (leider) nur in Bezug auf die gewollte Änderung/Anpassung der Versandkosten bekannt :a0155:

Zukünftig wird beim Import sehr wahrscheinlich bereits ab dem ersten Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig, das ist für Private wohl die wichtigste Änderung. Außerdem soll die Angabe von zu niedrigen Werten durch den Verkäufer künftig stärker kontrolliert und ggf auch bestraft werden. Denn was viele nicht wissen hat man nicht einfach nur Glück gehabt wenn der Chinese 20 EUR Wert statt 200 EUR auf das Paket schreibt, sondern ist als Empfänger auch jetzt schon in der Pflicht so einen Fall zu melden und eine Nachverzollung anzustreben.

Weiters wird das Problem der chinesischen Händler die ab Deutschland versenden (zb die ganzen Amazon-Chinesen) in naher Zukunft gelöst werden. Derzeit bezahlt der Konsument bei fast allen Käufen durch Chinesen zwar die 19% USt, Deutschland sieht aber keinen Cent davon. Hat zwei Effekte - einerseits entgehen dem Staat eine MENGE Steuern die wo anders dann kassiert werden müssen, und außerdem haben europäische Händler ein riesen Problem da der Chinese durch die Steuerhinterziehung einfach 19% mehr Marge auf sämtliche Produkte hat, somit gibts hier ein Problem mit der Wettbewerbsfähigkeit.

Wird somit für alle Beteiligten Zeit dass sich hier was ändert.
 
Hier die Kopie meines Schreibens an das Bundesamt für Verbraucherschutz:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich unter Bezug auf das VIG an Sie mit der Bitte um Information/ Stellungnahme in einer sehr speziellen Angelegenheit:
Es geht um die Bestellung von Artikeln im Kontext der Freizeitfischerei im Nicht EU Ausland als Privatkunde/ Endverbraucher.
Konkreter Anlaß ist die Entscheidung einer Zollbehörde, eine in Japan bei einem bekannten Online Anbieter bestellte Angelrolle nicht an den Endkunden (Besteller) zu übergeben mit der Begründung, es fehle an einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache iSv § 3 Abs.4 ProdSV.

Aus meiner Sicht entbehrt diese Praxis jeder Rechtsgrundlage.
Richtig ist lediglich, dass das ProdSG zur Anwendung kommt, weil der gewerblich tätige Online Händler das konkrete Produkt bereitstellt, indem er es in den europäischen Wirtschaftsraum (hier D) mit dem Ziel des Besitzwechsels (an den Endkunden) verschickt.

Ausschließlich mechanisch wirkende Angelrollen ( anders sog. Elektrorollen) unterfallen dem Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 ProdSG. Dh eine Gefahreneinschätzung erfolgt aufgrund der im Gesetz genannten Soll Kriterien insbesondere unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks.
Mechanische Angelrollen sind - wenn man nur halbwegs eine Vorstellung von deren Funktion hat - mit überhaupt keiner Gefahr im Rahmen ihrer Benutzung verbunden. Es geht um die Betätigung einer Handkurbel, eines Schnurfangbügels (Stationärrolle) oder einer Freigabetaste (Multirolle, Baitcast Rolle). Also um die Nutzung simpelster Mechanik ohne jeden Kraftaufwand. Auf diesem Hintergrund ist weder erkennbar, dass die Benutzung mit auch nur dem kleinsten Risiko einer Verletzung verbunden ist, noch ist bekannt, dass es jemals zu einem Fall gekommen ist, in dem sich der Nutzer einen Schmerz oder eine Verletzung im Rahmen des Gebrauchs zugezogen hat.
Noch absurder ist es, auf der Grundlage des § 3 Abs.4 ProdSG eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache für notwendig zu halten. Diese würde in dem hier besprochenen Rollentypus in etwa so aussehen:
1) Die Kurbel ist zum Kurbeln da.
2) Zur Freigabe der Schnur legen Sie den Schnurfangbügel um bzw. betätigen Sie die Freilauftaste.

Ebenso keinerlei Gefahr für die Gesundheit besteht bei der Wartung oder Reparatur einer solchen Rolle, falls man sich dieses als Endkunde überhaupt zutraut. Angelrollen sind feinmechanische Geräte, bei deren Wartung allenfalls die Gefahr besteht, eine der vielen winzigen Schrauben zu verlieren. Die Annahme, man setze sich bei dieser Tätigkeit einem Verletzungsrisiko aus, ist einfach nur abwegig, es sei denn, man fügt sich eine Fleischwunde durch die Verwendung eines aus dem Optik Bereich stammenden Mini Schraubenziehers oder sonstigen Tools zu. Die Wahrscheinlichkeit ist in etwa so hoch wie die Gefahr des Ertrinkens in der eigenen Toilette!

Weiterhin nicht nachvollziehbar ist es sodann, über § 6 ProdSG die Angabe eines Bevollmächtigten oder Einführers ( Definitionen § 2 Nr. 6,8) zu fordern. Es handelt sich um eine Direktbestellung z.B. in Japan, im Zweifel bezogen auf sog. USDM/ JDM Produkte ( domestic products). Dh. der jeweilige Hersteller/ Anbieter hat überhaupt keinen Sitz/ keine Vertretung innerhalb der EU. In der Sache handelt es also um einen simplen Kaufvertrag zwischen einem Endverbraucher (Privatkunde) und einem ausländischen Anbieter (außerhalb der EU), an dem keinerlei gewerbliche Zwischenakteure (Einführer, Bevollmächtigte) beteiligt sind und für den im Übrigen Art. 4 Rom 1 Abkommen Anwendung findet (es gilt das Recht des Verkäufers).

Zuletzt sei bemerkt, dass mechanische Angelrollen der CE Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen. Etwas anderes mag im Hinblick auf sog. Elektrorollen gelten, die seit Umsetzung der EU Niederspannungsrichtlinie ab 4/ 2016 dieser Kennzeichnung bedürfen. Um diese per Elektromotor betriebenen Rollen geht es hier aber nicht.

Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen eine konkrete Einschätzung zu erhalten.

Als Info der Hinweis auf folgende Links ( denen Sie entnehmen können, dass die Angelegenheit auf breiterer Ebene von Interesse ist):
http://www.fishing-for-men.de/showth...mport-%C3%84ra!
http://www.norwegen-angelforum.de/in...d-japan.58024/

MfG
RM
- Dozent für allg. Verwaltungsrecht und Strafrecht an der FHöV NRW
- leidenschaftlicher Angler seit mindestens 50 Jahren

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Müller,

Sie fragten nach rechtlichen Hintergründen bezüglich der ProdSV beim
Import von Angelrollen aus Japan. Dazu möchten wir anmerken, dass die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin keine juristische
Einzelfallberatung übernehmen kann. Nach Rücksprache mit unserer
Fachgruppe können wir Ihnen jedoch folgendes mitteilen:

Der Eigenimport über das Internet bewegt sich momentan in einer
rechtlichen Grauzone. Grundsätzlich gilt das Produktsicherheitsgesetz nur,
wenn im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder
erstmals verwendet werden. Das ist z.B. bei Eigenimport von einzelnen
Produkten eigentlich nicht der Fall. Bei der Bestellung von mehreren
gleichartigen Angelrollen bzw.
einer Sammelbestellung könnte es rechtlich jedoch anders interpretiert
werden.


Allerdings gehen die EU-Kommission und die deutschen Behörden wohl davon
aus, dass die eigentliche gewerbliche Tätigkeit schon mit dem Anbieten des
Produktes im Internet ausgeführt wird. Der gewerbliche Anbieter müsste
erkennen dass die Bestellung aus der EU kommt und dementsprechend die Ware
den Bestimmungen der EU anpassen oder nicht zu versenden.

Ob dies rechtlich haltbar ist, können wir Ihnen nicht rechtssicher
mitteilen. Würden Sie die Angelrolle persönlich einführen (z.B. als
Urlaubsmitbringsel) wäre die Einfuhr (von Einzelstücken) kein Problem, da
dann die gewerbliche Abwicklung allein in einem Drittstaat erfolgt wäre
und die Einfuhr vom Produktsicherheitsgesetz nicht mehr umfasst würde.

Hier könnte der Zoll, wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen - z.B.
CITES, Drogen etc. keine Einwendungen erheben, wenn die Ware ordnungsgemäß
verzollt würde.

Der Zoll und die Marktüberwachung bewegen sich im vorliegenden Fall aber
in einem zum Teil von der Rechtsprechung noch nicht gänzlich beurteilten
Raum. Es erscheint fraglich, ob sich die Erweiterung der Zuständigkeit mit
internationalem Recht deckt.

Insbesondere stellt die Gesetzgebung auf das Bereitstellen auf dem Markt
ab. Ob der Eigenimport für die eigene Verwendung eine Bereitstellung auf
dem Markt ist, ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht geklärt. Somit
ist es Ihrer Einschätzung überlassen, ob Sie gegen die Maßnahmen des Zolls
den Rechtsweg beschreiten wollen.


Mit freundlichen Grüßen


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 231 9071-2071
Fax: +49 231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de
 
Marcel, was meinst du den mit "Steuerunterschlagung bei Selbstimporten"?
Das Waren bis zur Freigrenze nicht versteuert werden müssen oder das falsche Wert-Angaben auf den Rechungen/Zollerklärungen vom Versender gemacht werden?
Was ist das den für ein Gesetzentwurf, der da in Planung ist? Interessiert mich beruflich, da ich davon noch nichts gehört habe.
Das sich in punkto Selbstimport (aus China) einiges ändern könnte, ist mir bis jetzt (leider) nur in Bezug auf die gewollte Änderung/Anpassung der Versandkosten bekannt :a0155:

Bei den vielen Selbstimporten rutschen viele Sendungen durch obwohl die abgabenpflichtig sind (Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer).
Lt. Gesetzt ist der Selbstimporteur verpflichtet solche Waren zur Verzollung anzumelden. Macht er das nicht ist das Steuerhinterziehung! Wenn der Zoll davon Kenntnis erhält, können die Abgaben noch mehrere Jahre zurück eingezogen werden. Obendrauf noch ein Bußgeld oder sogar Strafverfahren wegen Steuerhinterhinterziehung.

Schon mehrmals in Beiträge gelesen in dem sich Leute daran erfreut haben das seine Rolle/Tute etc. beim Zoll durchgerutscht ist!
Sollte sich die Zollfahndung mal durch solche Beiträge ackern, darf Hermi die Kontaktdaten dieser Leute rausrücken und einige Tage später kommt "nette" Post.... dann ist die Freude schnell hin.....

Firmen werden sich hüten solche Steuervergehen zu machen. Auch haben fast alle Firmen eine bevollmächtigte Hausspedition für Importabfertigungen. Kopie dieser Vollmacht ist bei dei den Zollstellen hinterlegt. Hat für die Firmen den Vorteil das kein Mitarbeiter zum Zoll fahren muss um die Verzollung durchzuführen. Das kommt in der Regel teurer als eine Spedition einzuschalten. Auch haben nicht alle Firmen einen sog. Aufschubnehmerausweis. D.h. Firmen haben ein Zollkonto mit vorheriger Sicherheitsleistung auf dem die Abgaben belastet und monatlich abgebucht werden.
 
Moin Rai,
die Antwort ist leider das übliche Behördengeschreibsel. Blos nicht festlegen.
Wenn der Zöllner auf die Unterlagen besteht ist das so. Wenn nicht damit einverstanden klagen.
Bei der Schnelligkeit deutscher Gerichte, und du den Prozeß gewinnst, kannst du die Rolle als Antiquariat für die Vitrine in Empfang nehmen. aber nicht so schnell - natürlich erst nach Zahlung aller Abgaben und angefallenes Lagergeld für ca. 6 Jahre = ca. 2.190Tage x 2,50 € = 5.475 €. Wenn du das nicht zahlen willst, dann noch mal ca. 6 Jahre klagen.....:a045:

Da Ersatzteile nicht unter die Regellung fallen, bleibt nur übrig dem Versender zu bitten die Rolle zu zerlegen und in zwei Teilsendungen zu verschicken. Dazu reicht der komplette Deckel und das komplette Gehäuse. Also nicht à la IKEA.
Das hat noch den Vorteil das du sofort siehst wie gut oder schlecht die Rolle werksseitig gefettet ist:k020:

LG
Wolle
 
Ah, okay! Danke für eure Ausführungen Marcel und Wolle!

Ich habe mich grade mal etwas in unserer Steuerberatung-Aktuell Literatur eingelesen und auch einige Punkte gefunden! Dort geht es allerdings weniger um den "Selbstimporteur als Schuldigen", als um die nicht steuerlich registrierten Online-Händler aus Drittländern. Speziell auch um deren Versendung an EU-Zwischenlager von Massenwaren mit falschen Wertangaben. Ich bin gespannt, wie sich die Offensive des Bundes und der Länder gestalten wird.
 
wenn es darum geht Kohle zu generieren, wird es für den privaten Selbstimporteur auch nicht einfacher werden.
Da sind die in den Amtsstuben ganz bestimmt erfinderisch. Natürlich alles zum Wohle des Verbrauchers...... wir haben ja alles getan damit sich niemand an einer Rolle die Finger klemmen kannn..... Gibt sicherlich Deppen die gewarnt werden müssen keinen Finger in den Schnurlauf beim Kurbeln/Auswerfen zu stecken..... Die Warnung am besten noch mit deutlich sichbarer Schrift auf den Gehäusedeckel graviert. Wir nähern uns amerikanischem Verbraucherschutz....
 
Ich bin gespannt, wie sich die Offensive des Bundes und der Länder gestalten wird.
Das kann ja nur innerhalb der EU geregelt werden. Aber man liest ja selbsr in der Fachpresse wenig bis gar nichts darüber. Ein Taskforce soll erst vor kurzem gebildet worden sein, obwohl dieser Praktiken so lange schon bekannt sind. Manchmal frage ich mich wirklich, was Schäuble all die Jahre gemacht hat. Jedenfalls keine Steuerschlupflöcher gestopft (siehe Cum-Ex-Geschäfte).
 
wenn es darum geht Kohle zu generieren, wird es für den privaten Selbstimporteur auch nicht einfacher werden.
Da sind die in den Amtsstuben ganz bestimmt erfinderisch. Natürlich alles zum Wohle des Verbrauchers...... wir haben ja alles getan damit sich niemand an einer Rolle die Finger klemmen kannn..... Gibt sicherlich Deppen die gewarnt werden müssen keinen Finger in den Schnurlauf beim Kurbeln/Auswerfen zu stecken..... Die Warnung am besten noch mit deutlich sichbarer Schrift auf den Gehäusedeckel graviert. Wir nähern uns amerikanischem Verbraucherschutz....
Das passiert mit dem Fingereinklemmen meistens bei den Rollen mit Schnurführung. Oft bei Überlastung der Bremse.
 
Mensch Peter, gebe denen nicht noch Steilvorlagen.... und Gefahr bei Überbelastung der Bremse... was können die sich darunter vorstellen.
Einfuhr wird dann als gesundheitsgefährdendes Sportgerät verboten oder Verkauf/Selbstimport erst ab 18Jahre. Das unter Vorlage eines Attests das der Kandidat geeignet ist solch eine Rolle zu bedienen. Bedarf dann wohl einer Sonderschulung beim Gewerbeaufsichtsamt. Bin sicher denen fällt noch mehr ein....:biglaugh: Den Glauben an die Geister die solche Gesetze/Verordnungen erlassen, habe ich schon längst aufgegeben.

Gruß Wolle
 
Also ich bestelle ja wirklich viel in Asien und den USA. Seit Jahren landet bei mir fast jede Lieferung beim Zoll und muss dort abgeholt werden. Häufig muss ich nicht nur Bestellung und Rechnung vorlegen, sondern auch Kreditkartenabrechnungen usw. um den Zahlungsverkehr nachzuweisen. Der Zoll ist da meiner Meinung nach sehr gut aufgestellt. Angaben wie Gift (Geschenk) ziehen da schon lang nicht mehr. Ich vermute auch, das der Zoll genau weiß bei welchen Lieferanten man besser noch mal nachschaut bzw. prüft ob der angegeben Betrag wirklich korrekt ist. In meinem Bekanntenkreis kenne ich auch niemanden bei dem mal ne Lieferung beim Zoll durchgewunken wurde.
Die meisten meiner Bestellungen mache ich übrigens nicht um Kosten zu sparen, sondern weil entsprechendes Angelgerät in Europa einfach nicht verfügbar ist. Die angesprochene Tailwalk Elan Superwidepower z.b. war erst ein halbes Jahr später bei Nippon Tackle verfügbar.
 
Hier ein kurzer Abschlussbericht zum Thema:

Dank der Unterstützung von Marcel (Anruf beim Zollamt und Bereitstellung der notwendigen Papiere)ist die Rolle jetzt in meinen Beitz übergegangen, vielen Dank erstmal dafür.
Im Übrigen muss man sagen, dass die Behördenwillkür speziell in diesem Zollamt äußerst ausgeprägt sein muss.
Die Papiere die gestern so wichtig waren, wurden heute von der netten Zollbeamtin lediglich überflogen.
Ich denke wenn man sie 5 Minuten später auf den Inhalt angesprochen hätte, sie sicher keine Aussage hätte treffen können.

An der Sache ärgert mich nicht die aktuelle Gesetzeslage (ProSG), sondern das die verschiedenen Zollämter unterschiedlich interpretieren.
Selbst die einzelnen Zollbeamten, speziell in Wiesbaden gehen unterschiedlich damit um. Pech halt wenn man an einen Arsch gerät.
Eigentlich müsste die Vorgehensweise in der gesamten BRD gleich sein.

Egal….ich werde die Konsequenzen daraus ziehen und zukünftig nur noch bei autorisierten Fachhändlern bestellen.
Nochmal herzlichen Dank an Marcel. Ohne seine Unterstützung wäre die Rolle zurückgegangen, falls sie nicht im Nirvana der Post verschwunden wäre.

Übrigens: Digitaka hat ein Mail geschrieben das die Rolle zurück geschickt werden kann und ich mein Geld zurück erhalte. Gebrauchsanleitung Fehlanzeige.
Dies hat sich ja jetzt erübrigt.

:hot:

Gruß Chris
 
Schwamm drüber - Ende gut, alles gut. Freut mich für dich, dass es positiv ausgegangen ist.
 
Hier ein kurzer Abschlussbericht zum Thema:

Dank der Unterstützung von Marcel (Anruf beim Zollamt und Bereitstellung der notwendigen Papiere)ist die Rolle jetzt in meinen Beitz übergegangen, vielen Dank erstmal dafür.
Im Übrigen muss man sagen, dass die Behördenwillkür speziell in diesem Zollamt äußerst ausgeprägt sein muss.
Die Papiere die gestern so wichtig waren, wurden heute von der netten Zollbeamtin lediglich überflogen.
Ich denke wenn man sie 5 Minuten später auf den Inhalt angesprochen hätte, sie sicher keine Aussage hätte treffen können.

An der Sache ärgert mich nicht die aktuelle Gesetzeslage (ProSG), sondern das die verschiedenen Zollämter unterschiedlich interpretieren.
Selbst die einzelnen Zollbeamten, speziell in Wiesbaden gehen unterschiedlich damit um. Pech halt wenn man an einen Arsch gerät.
Eigentlich müsste die Vorgehensweise in der gesamten BRD gleich sein.

Egal….ich werde die Konsequenzen daraus ziehen und zukünftig nur noch bei autorisierten Fachhändlern bestellen.
Nochmal herzlichen Dank an Marcel. Ohne seine Unterstützung wäre die Rolle zurückgegangen, falls sie nicht im Nirvana der Post verschwunden wäre.


Übrigens: Digitaka hat ein Mail geschrieben das die Rolle zurück geschickt werden kann und ich mein Geld zurück erhalte. Gebrauchsanleitung Fehlanzeige.
Dies hat sich ja jetzt erübrigt.

:hot:

na dann mal schnell die rolle befüllen und spielen.
denke wirklich das du einfach an einen wichtigtuher geraten bist.
wusste denn die zöllnerin von dem anruf marcels?

Gruß Chris
 
Guten Morgähn, :a050:
nur mal zur Info. Ich war gestern beim Zollamt in Wolfsburg und habe meine Ocea Jigger 1501 PG in Empfang genommen.:hot:
Null Probleme, zahlen und fröhlich sein. :a020:
Euch ein schönes Wochenende (auch wenn das Wetter sch... ist)
 
glückwunsch. bestätigt meine vermutung der unterschiedlichen verfahrensweisen der zollämter.
gruss chris
 
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