MrFloppy

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Nærings- og fiskeridepartementet har i dag fastsatt forskrift om turistfiskevirksomheter. Dette er en del av oppfølgingen av høringen i fjor høst om nytt regelverk som skal regulere turistfiskenæringen. Den nye forskriften trer i kraft 1. januar 2018.

De viktigste elementene i det nye regelverket er:

  • Det innføres en registreringsordning for turistfiskevirksomheter.
  • Det innføres en fangstrapporteringsordning for turistfiskevirksomheter. Fangst må rapporteres en gang pr. måned.
  • Utførselskvoten endres fra 15 kg fisk og fiskevarer, til 20 kg for gjester ved registrerte turistfiskevirksomheter, og 10 kg for alle andre
  • Ordningen med at det kan utføres en troféfisk i tillegg til den ordinære utførselskvoten fjernes
  • Utførselskvoten endres slik at den gjelder for 7 dager i stedet for 24 timer.
- Departementet vil sammen med Fiskeridirektoratet i tiden frem mot ikrafttredelsen av de nye reglene 1. januar 2018 utarbeide rapporterings- og registreringsordningene. Løsningene skal gjøres mest mulig praktikable for næringen, sier statssekretær Ronny Berg, som legger til at de vil være klare i god tid før neste års sesong.

- Vi vil ta hensyn til at dette er et første generasjons regelverk og legge til rette for at næringen skal kunne få tilpasse seg den nye hverdagen, avslutter statssekretæren.

Den nye forskriften er gitt med hjemmel i en ny lovbestemmelse som Stortinget vedtok i juni i år, og som legger til rette for en regulering av turistfiskenæringen.


Ab 2018: bis 20kg erlaubt....

https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/nytt-turistfiske-regelverk/id2564251/
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke dir. Wie soll das denn mit dem Fisch registrieren funktionieren?

Gruß René
 
Glaube so in etwa:

Ab 01.01.2018 ist die Fischausfuhrquote von 15 kg auf 20 kg angehoben worden. Dafür fällt allerdings der Trophäen-Fisch weg. Diese Regelung zählt nur für Touristen, die in einer registrierten Anlage angemeldet sind. Zum Beispiel für Wohnmobil-Touristen zählt diese 20 kg Regelung nicht; diese dürfen nur 10 kg aus Norwegen ausführen.

Könnte das mal einer bitte auf Deutsch erklären... Mein Norwegisch ist etwas eingerostet
 
Verständlich, so kriegen sie etwas verlässlichere Zahlen und 20kg ist Okay...
 
Na toll.....Nun darf ich nur noch 10 kg Fisch mit nach Deutschland nehmen. ^^

Gruss
smolt
 
Da stellt sich mir die Frage, wie eine "registrierte Anlage" definiert wird. Ich verstehe das so, dass ein Haus oder eine Wohnung, die von einem registrierten Reiseveranstalter wie z.B. Kingfisher etc. vermittelt werden nicht unter diese Regelung fallen?
 
Ich gehe davon aus, das der Vermieter sich registrieren muss und dann Fanglisten bzw die Menge des gefangenen Fisches erfassen muss.
 
Dann wird dann wohl jeder eine Bescheinigung von der Anlage für den Zoll bekommen, aus der hervorgeht, dass man in einer registrierten Anlage war. Vielleicht kann sich ja mal einer der Partner vom Forum (Angelreisenanbieter) zu dem Thema äußern, wie das ab Januar von statten gehen soll.
 
Da stellt sich mir die Frage, wie eine "registrierte Anlage" definiert wird. Ich verstehe das so, dass ein Haus oder eine Wohnung, die von einem registrierten Reiseveranstalter wie z.B. Kingfisher etc. vermittelt werden nicht unter diese Regelung fallen?

Schau mal hier:

https://www.regjeringen.no/contenta...765d/forskrift-om-turistfiskevirksomheter.pdf

Unter §1 ist definiert was man unter Angeltourismusbetrieben ("turistfiskevirksomheter") versteht.

Demnach sinngemäss,: Ein Betrieb der im Mehrwertsteuerregister registriert ist, mehr als 50 000 kr pro Kalenderjahr mit Angeltourismus im Meer verdient, und ein oder mehrere Boote an Angeltouristen vermietet.

Also wird jeder Vermieter dafür verantwortlich sein sich und die Fänge die von seinen Gästen gemacht werden, zu registrieren.

Gruss
smolt
 
Schau mal hier:

https://www.regjeringen.no/contenta...765d/forskrift-om-turistfiskevirksomheter.pdf

Unter §1 ist definiert was man unter Angeltourismusbetrieben ("turistfiskevirksomheter") versteht.

Demnach sinngemäss,: Ein Betrieb der im Mehrwertsteuerregister registriert ist, mehr als 50 000 kr pro Kalenderjahr mit Angeltourismus im Meer verdient, und ein oder mehrere Boote an Angeltouristen vermietet.

Also wird jeder Vermieter dafür verantwortlich sein sich und die Fänge die von seinen Gästen gemacht werden, zu registrieren.

Gruss
smolt
Das ist mir alles klar, nur woher soll der Typ vom Zoll wissen, ob die Anlage, in der ich war, registriert ist????
 
Die Betonung liegt auf Vermieter und damit ist kein Veranstalter gemeint, der in Deutschland oder sonst wo sitzt.
 
Im Gesamtpaket wurde also eine Verminderung der Ausfuhrquote
beschlossen und etwaigen Schwarzgeldeinkommen ein zartes Riegelchen vorgeschoben,da der "hungrige Tourist" bei einem registrierten Vermieter buchen will.
-7 Tage statt 24 h stoppt etwas den "Ameisenverkehr"
-keine Trophäe---begrenzt die Ausfuhrmenge
-15 auf 10 kg ebendso

Da sind die 5 kg mehr bei registrierter Buchung wie bisher nur eine verschwindent kleine Zahl bei der gesamten Ausfuhrmenge durch Privatpersonen,,tippe mal bei Umsetzung und auch Kontrolle dürfte sich die gesamte Ausfuhrmenge mit dieser Regelung sogar verringern.
 
Dann können sich Privatvermieter anmelden, müssen aber nicht? Was soll das werden (ungewöhnlich für Norwegen)?

Wer sein Geld (über 50 000 kr im Jahr) mit Angeltourismus verdient, "muss".

Ist halt die Frage, wieviel beim Privatvermieter im Jahr hängenbleibt. Mehrwertsteuerpflichtig ist er auf jeden Fall.

Gruss
smolt
 
Wer sein Geld (über 50 000 kr im Jahr) mit Angeltourismus verdient, "muss".

Ist halt die Frage, wieviel beim Privatvermieter im Jahr hängenbleibt. Mehrwertsteuerpflichtig ist er auf jeden Fall.

Gruss
smolt

Ist ja quasi fast jeder Vermieter...
 
Hiho
Hatte im Mai die Diskussion mit unserem Vermieter auch der hat 4 Häuser und meinte die Regierung macht es sich einfach wälst alles auf die Vermieter ab und die sollen schauen wie sie es machen. Aber wie soll das gehen der ist von 7-17. Uhr auf Arbeit hat dann seinen Hof zu betreiben wie soll er alle 2 Stunden mal schauen was die Angler fangen ist doch n Witz damit wird meiner Meinung nach kaum mehr kontrolliert vor Ort.
Kann mich auch täuschen aber glaube da sind viele Vermieter dagegen.
 
Der Vermieter wird kein Fangbuch führen müssen.Er muss nur melden müssen wieviel Gäste(Pro Gast 20 kg) er hat,das passt natürlich nicht jedem und die Möglichkeiten etwas vor dem Fiskus um die Ecke zu bringen schrumpfen.Weiterhin gibt es genauere Zahlen für die Ausfuhr als bisher.
 
Ich hatte vor 2 Wochen ein Gespräch mit Leuten der Softwarefirma da wurde uns erzählt das einige Camps im Norden sich testweise einer Registrierung unterziehen und die Angler dann eine Quote von 30 kg bekommen. Die Registrierung muss der Angler selbst vornehmen er muss den Fisch im ganzen wiegen und die einzelnen Arten Kiloweise angeben incl aller persönlicher Daten.
Wenn das erfolgt ist bekommt er einen Beleg das mehr Fisch ausführen kann. Wir haben auf einige Mängel in dem System hingewiesen aber wem interessiert es.
 
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