Das fängt doch schon bei der Wahl des Köders an. Für den Fisch ist da m. E. immer ein Einzelhaken zum Vorteil. Wenn man schon mal da ansetzt, werden weniger Fischer schwer verletzt. Manche überleben doch schon kaum das Abhaken eines Drillings. Nur der Nachteil bei Einzelhaken und kleinerem Köder ist wiederum auch die Möglichkeit, dass der Fisch tiefer schluckt. Und schon daran merkt man, dass bei der Angelei nicht alles planbar ist. Aber das ist bei jeder anderen Fangmethode nicht viel anders. Auch bei anderen Methoden gibt es Beifang, der nicht vernünftig überleben kann. Nur der Fischer bringt alles rein, was auf das Boot kommt.
Also müssen Angler ihre Fangmethoden verfeinern und mit dem Fisch Rücksichtsvoller umgehen. Ein Boot auf dem Kein Kescher ist, ist schon mal grundsätzlich ein Fehler. Dieses wird aber nicht mit Ausfuhrbeschränkungen erreicht.
Außerdem kann ich mir das bei der Angelei so vorstellen, wie beim Autofahren. Wer eine Fahrerlaubnis hat, der darf auch in Norge fahren. Wer einen deutschen Angelschein hat, darf auch in Norge angeln. Und so kann das bei Leuten aus anderen Ländern auch gehandhabt werden. Evtl. ist ja auch eine Onlineprüfung möglich, die jeder, der in Norwegen angeln will, vorher ablegen muss.
Zu Grün:
Es kann helfen, den Einzelhaken nicht am unteren Ende des Köders einzuhängen.
Köder ohne Haken in den Wirbel einhängen, kurz gebundenen Einzelhaken ebenfalls in den Wirbel einhängen.
Ja, das kann einige Fehlbisse mehr geben, aber wenn, dann hängen die Fische meist im vorderen Bereich des Maules.
Bei der "Tiefseeangelei" hilft es, nur mit einem großen Einzelhaken einen entsprechend großen Naturköder anzubieten.
Somit hat man auch einiges an Fehlbissen, aber es muss dann schon ein richtig großer Fisch den Köder nehmen.
Zu Rot:
Nur gibt es, im Gegensatz zum Führerschein für Kfz/LKW, keine internationalen Übereinkommen für die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Bestimmungen zur Angelfischerei. Nicht alle Länder kennen ein Prüfungssystem wie das deutsche Recht.
In der Berufsfischerei gibt es entsprechende Abkommen der jeweils betroffenen Staaten, welche Hoheitsrechte an Fischgründen/Seegebieten besitzen und diese, nennen wir es hier vereinfacht: "teilen möchten".
Deinen Grundgedanken teile ich, einen waidgerechten Umgang mit dem Fisch, vereinfacht ausgedrückt: Inne Köppe vonne Anglers zu Trichtern".
Angenehmes Wochenende und Grüße aussem Zentrum vonne Abeit