Es geht nur um die Haftung der Vermieter für das Verhalten ihrer Angel-Gäste, falls es so kommen sollte.
Wenn man nicht vor Ort ist, kann man schlecht verhindern das seine Gäste angeln und dann vielleicht auch verbotener Weise Fisch mit nach Hause nehmen.
Dann stellt man die Vermietung lieber ganz ein.
VG
Verstehe ich nicht. Touristen in nichtregistrierten Betrieben haben keine Ausfuhrquote und führen Fisch dann grundsätzlich illegal aus. Der Vermieter haftet da für gar nix, gibt ja auch keine Dokumentationspflichten. Die Haftung soll doch gerade für registrierte Anlagen gelten, ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Aber selbst dort kann der Vermieter ja nur für die ordnungsgemäß Dokumentation in Haftung genommen werden und nicht dafür, dass der Mieter auf der Rückreise noch irgendwo zusätzliche kg ranangelt und die ausführt.