Schaue mal hier
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Mit einfuehrung der neuen regeln zum 1.1.2018 hat es eine neuerung gegeben die noch vielseits keine beachtung gefunden hat.
Der reihe nach.
Bis zum 31.12.2017 war es so das wenn ich einen familienurlaub gemacht habe, alle mitglieder zur ausfuhr von jeweils15 Kg fisch oder fischprodukte berechtigt waren. Egal ob das mitglied nun geangelt hat oder nicht, es die 90 jaehrige grossmutter oder der 2 monate alte saeugling war.
Dieses ist nun nicht mehr so.
Die Person(en) die in einem registrierten betrieb seinen urlaub verbringt UND dort auch aktiv geangelt hat, ist zur ausfuhr von 20 Kg fisch berechtigt. Familienangehoerige oder andere mitreisende die nicht geangelt haben, trotzdem aber in einem registriertem betrieb den urlaub verbracht haben duerfen nur 10 Kg ausfuehren.
Der vermieter / campbetreiber muss diese angaben bestaetigen. so wie es hier Benötigte Angaben zur Ausfuhr beschrieben ist.
Verbringe ich meine ferien in einer huette, die ebenfalls als touristischer fischereibetrieb registriert ist, gelten genau die selben regeln. Da in diesen faellen aber nicht immer ein vermieter vor ort ist, koennt ihr euch hier selber mit angaben die im link beschrieben sind einen beleg ausstellen.
Diese regelung gilt vorlaeufig und bis mindestens zu dem zeitpunkt bis die angekuendigte app fuer ein smartphone erschienen ist. Ob dann diese nachweise weiter gelten kann noch nicht gesagt werden.
Anbei poste ich euch kopien vom schriftverkehr mit dem fiskeridirektorat. Zusaetzlich haben wir noch einmal mit dem Fiskeridirektorat gesprochen und uns die richtige auslegung der antwort von Inge Mette bestaetigen lassen.
Erfahre mehr unter:
https://www.angelninnorwegen.net/t2...-bei-Aufenthalt-im-registriertem-Betrieb.html "
So steht es in einem Nachbarforum
https://www.angelninnorwegen.net/t2...bei-Aufenthalt-im-registriertem-Betrieb.htmlr der Link für angemeldete
https://www.angelninnorwegen.net/t2...-bei-Aufenthalt-im-registriertem-Betrieb.html