Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

Heiblu, Du kannst auch malen nach Zahlen machen.
Machst Du den Pausenclown?
Liest Du hier nicht?
Oder willst Du es gar nicht verstehen?

Eine Vorlage hast Du in Post #106. Wirst Du wohl noch finden....
Ansonsten Dokumetenbastelkurs bei der VHS belegen. Man, man, man....🙈
Hab etwas mehr Nachsicht, wenn man Veranstalter einer Tour ist,mag man sich nicht blamieren.

Ansonsten ist das hier alles erklärt.

Der Zoll dürfte mittlerweile eine große Datenbank haben um Dritturlauber zu filtern...
 
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Gucken die nur auf den Zettel und winken durch?

Wenn es ein digitalisiertes Dokument ist was abgefragt wird,wird das nicht irgendwo zentral erfasst?

Eigentlich würde mich interessieren ob es hier Member gab, die die ähnlichen Stress hatten und das Problem zeitnah klären konnten und den Fisch mitnehmen konnten. ????
 
Deshalb meine Frage. Den Namen des Anglers erfährt ja höchstens das Fiskeridirektoratet. Dürfen die persönliche Daten mit Namen und Datum an andere Behörden weitergeben? Kann ich mir nicht vorstellen wegen Datenschutz etc.
 
Machst Du das mit Absicht???

Noch mal zum mitmeißeln:

Lass Dir diesen Zettel ausfüllen (den ich Dir vorher schon als link gezeigt habe) und Du bist rechtlich auf der sicheren Seite. Es gibt auch eine online Alternative, aber die erkläre ich Dir nicht

Anhang anzeigen 254085
Heiblu,
warum willst Du was neues erfinden?

Bei Deinem Wisch musst Du noch einen Zöllner finden, der Deutsch lesen kann.😉
 
Muss das Dokument in norwegisch ausgestellt sein?
Steht nix dazu.
Der Vermieter kann eventuell nur Plattdeutsch, ist vor 18 Jahren ausgewandert
 
Muss das Dokument in norwegisch ausgestellt sein?
Steht nix dazu.
Der Vermieter kann eventuell nur Plattdeutsch, ist vor 18 Jahren ausgewandert
Heiko, macht Dir irgendwie die Hitze zu schaffen, oder warum so kompliziert und immer quergedacht?

Denk mal an D: Amtssprache ist (weitestgehend zum Glück noch) deutsch.
Bei den Norges ist das nicht anders, oder erwartest Du als Gast, dass man sich DIR anpasst???

Tief durchatmen und mit den guten gemachten Vorschlägen und Hinweisen auseinandersetzen und
Du kommst zu Deinem gewünschten Ziel…
 
Die gesetzgebende Gewalt in Norwegen möchte doch mit dem Gesetz zur Fischausfuhr folgendes erreichen:
A: Ein Vermieter muss registriert sein, damit er Steuern bezahlt, sonst keine Fischausfuhr
B: siehe A
C: siehe A….
D: Man möchte einen Überblick bekommen, was an Fisch entnommen wird. Pro Person pro Jahr 2x 18 Kilo sind erlaubt.
Jetzt schnitzt man sich ein flottes Dokument, meinetwegen auch auf norwegisch, vielleicht auch mit Kartoffeldruck.
Der TE hat Go Fish benutzt. War leider nur sein Name drauf plus Anzahl der Personen.
Schade für seine Kumpels.
Jetzt müsste ja jedes handgeklöppelte Dokument mit allen Namen kopiert werden…
Jeder muss kontrolliert werden…
Wie sonst wird gewährleistet, das man 2 x im Jahr 18 Kilo ausführt?
 
Hab etwas mehr Nachsicht, wenn man Veranstalter einer Tour ist,mag man sich nicht blamieren.

Ansonsten ist das hier alles erklärt.

Der Zoll dürfte mittlerweile eine große Datenbank haben um Dritturlauber zu filtern...
Aber als Veranstalter kennt man sich doch aus......🤣🤣🤣
 
Bevor du mit jemandem diskutierst, frage dich:
„Ist diese Person geistig reif genug, um das Konzept einer anderen Meinung zu begreifen?“
Wenn nicht, macht es keinen Sinn.


@Heiblu - obenstehendes besagt wohl, dass wir alle nicht "reif genug" sind, deinen Gedanken folgen zu können.
Willst du dir dafür nicht lieber eine elitärere Plattform suchen?
 
Die gesetzgebende Gewalt in Norwegen möchte doch mit dem Gesetz zur Fischausfuhr folgendes erreichen:
A: Ein Vermieter muss registriert sein, damit er Steuern bezahlt, sonst keine Fischausfuhr
B: siehe A
C: siehe A….
D: Man möchte einen Überblick bekommen, was an Fisch entnommen wird. Pro Person pro Jahr 2x 18 Kilo sind erlaubt.
Jetzt schnitzt man sich ein flottes Dokument, meinetwegen auch auf norwegisch, vielleicht auch mit Kartoffeldruck.
Der TE hat Go Fish benutzt. War leider nur sein Name drauf plus Anzahl der Personen.
Schade für seine Kumpels.
Jetzt müsste ja jedes handgeklöppelte Dokument mit allen Namen kopiert werden…
Jeder muss kontrolliert werden…
Wie sonst wird gewährleistet, das man 2 x im Jahr 18 Kilo ausführt?
Nur so am Rande, Registrierung und Steuern zahlen sind von einander unabhängig, wer Steuern hinterziehen will macht das auch mit Registrierung
umgekehrt zahlen auch nicht registrierte Vermieter Steuern.

Und was die Registrierung betrifft, ich war bisher einmal durch Zufall in einer registrierten Unterkunft.
Kein Unterschied zur nicht-registrierten Unterkunft, keine Einweisung, keine App, kein Zettel am letzten Tag.
Gerade bei den kleinen Ferienhäusern die registriert sind ist der Wissensstand der Vermieter was das Thema betrifft eher gering,
dass ganze Thema Fischausfuhr nehmen die Norweger nicht so ernst, außer die Zielgruppe sind speziell Angler.
Am Abreisetag einen Nachweis zu erhalten kann auch problematisch sein,
wenn der Vermieter gerade auf Jagdausflug, Familienfeier oder andere Festlichkeiten eingeladen ist dann war es das.
So einfach wie das Thema hier dargestellt wird ist es leider nicht immer.

Was die Kontrollen betrifft, die erwischt werden sind nur die Spitze vom Eisberg,
es wird weiterhin Fisch aus nicht registrierten Unterkünften ausgeführt, meistens aus Unwissenheit,
die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden liegt im Promillebereich.

Im Grunde genommen hat das Gesetz das Angeln in Norwegen nur komplizierter gemacht.
 
Was ist daran komplizierter geworden?
Eindeutige Regelung für Fischausfuhr 18 Kg 2x pro Jahr und Person

GrußDieter
 
Was ist daran komplizierter geworden?
Eindeutige Regelung für Fischausfuhr 18 Kg 2x pro Jahr und Person

GrußDieter
Vorher konnte ich eine geringere Menge ohne jede Registrierung ausführen, das hat Vielen gereicht.
Heutzutage ist man darauf angewiesen das der Vermieter registriert ist und auch weis was er tun muss,
scheint nicht immer der Fall zu sein sonst wären wir jetzt nicht schon bei #216.
 
Es ist doch aber so, wenn ich in ein fremdes Land fahre das ich mich vorher über die Regeln dort genaustens
informiere
unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Gruß Dieter
Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun,
wenn am letzten Tag der Vermieter Dir den Zettel nicht gibt da nicht anwesend dann musst Du entscheiden, Fisch in die Mülltonne oder Risiko und den Fisch ausführen.
 
Ich glaube hier prallen Welten aufeinander.

Auf der einen Seite haben wir "Pauschaltouristen", welche sich um nichts kümmern wollen und davon ausgehen der Reiseveranstalter alles korrekt zur Verfügung stellt und dann gibt es die "Individualtouristen", welche sich mit der Materie auseinander setzen und auch Ihren geliebten Angelurlaub ausgiebig planen und recherchieren.

Schlussendlich müssen beide Gruppen jedoch auf Anweisung der Zollbehörde die korrekten Papiere vorlegen können. Ob diese vom Reiseveranstalter, vom Vermieter oder vom Angler selbst gestellt wird ist doch nebensächlich. Jeder ist selbst für die korrekte Verzollung zuständig, da nicht der Vermieter oder Veranstalter den Fisch ausführt, sondern der Angler.

Die Diskussion ob dies Digital oder in Papierform ausreichend ist, finde ich müßig, da auf Toll.no nur von Dokumenten geschrieben ist und nicht spezifiziert ist, ob Digital oder Papier, ist es Auslegung des Zollbeamten.
 
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