Zu schnell in Daenemark? Das kann schnell das ganze Aut kosten.

Jaerenfischer

Hart am Fisch, vorbei
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1 Januar 2011
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Bjerkreim Kommune
Seit dem 31 Maerz gibt es neue Bestimmungen in zusammenhang mit zu schnelles Fahren in Daenemark.

Ueberschreitet man 200km/h wird das Aute eingezogen, versteigert und das Geld kommt an den Staat. Auch wenn es ein Leihwagen war.

Die zweite Regel ist etwas kompliezierter und kann schonmal eher zuschlagen. Wenn man doppelt so schnell unterwegs ist und dabei 100km/h ueberschreitet wird ebenfalls das Auto eingezogen und versteigert. Heisst faehrt man in einer 40 Zone 80km/h ist noch alles gut. Faehrt man in einer 60 Zone 120km/h ist das Auto weg.

Als drittes. Alles ab 2 Promill bedeutet Auto weg.

Das alles zaehlt auch bei Leihwagen, oder beim Auto vom Kumpel.

Also aufpassen das die naechste Anreise ueber Daenemark nicht zum fiasko wird. Liest man hier: Ny lov i Danmark: Kan inndra og selge bilen til råkjørere
 
Ich bin gespannt ob sich mit der Bußgeld Katalog Änderung in Deutschland noch etwas tut, es scheint ruhig zu sein nach dem hin und her vom letzten Jahr
 
........ und wenn 80 erlaubt ist und man fährt 120??
Ganz einfach: Man ist dann nicht mehr als doppelt so schnell, auch wenn man über 100 ist mit einem Überschuss von 40 Km/H. Dan bedeutet dieses eben Anzeige und mit dem Überschuss wir's in DK deutlich teurer als in DE...wenn auch Dein Auto in Deinem Besitz bleibt. Ob da lokal Dein Führerschein aktuell oder zeitweise eingezogen wird, bin ich jetzt überfragt :p075:
Allgemein ist das dänische Verkehrsrecht schärfer als in DE. Wobei auch mein Mitleid mit den Sündern eher moderat ausfällt, ich persönlich finde das deutsche Verkehrsstrafrecht als deutlich zu lasch!:genau: (So und jetzt schlagt mich, ich bleib trotzdem dabei!)
 
Naja, als Schweizer bin ich mir anderes gewohnt:
20km/h über der Grenze (nach Abzug der Messunsicherheit) = Ausweisentzug auf der Stelle.
1-5 km/h über der Grenze = 40 Euro
5-10km übe der Grenze = 120 Euro
etc.
Einfach vernünftig fahren man erhält keine Geldstrafen..
Gibt/ Gab es da in der Schweiz nicht auch noch eine Abhängigkeit der Geldstrafen von den Vermögensverhältnissen/Gehalt des Fahrers?:a0155: oder habe ich da was Falsches in Erinnerung?
 
Gibt/ Gab es da in der Schweiz nicht auch noch eine Abhängigkeit der Geldstrafen von den Vermögensverhältnissen/Gehalt des Fahrers?:a0155: oder habe ich da was Falsches in Erinnerung?
Ja, aber das greift erst bei höheren Bussgeldern. D.h. im Bereich 20+km/h über der Grenze (wobei hier auch noch etwas unterschieden wird ob man sich auf einer Landstrasse / in einem Dorf oder auf der Autobahn befand)
In meiner etwas über 20-Jährigen Fahrlaufbahn habe ich nur ein paar mal 40 Euro(bzw Fr., aber das ist fast das gleiche) - Bussen erhalten. nicht weiter tragisch. Wenn man vernünftig fährt ist man weit entfernt von drastischen Bussgeldern.
 
Ahh, ok, dann war mein Erinnerungsvermögen zumindest nicht ganz defekt :genau: :a010: :a020:
 
hi. gute regelungen. sollte man in deutschland auch einführen. strafen sind hier viel zu weich.
grüße und petri
 
Die zweite Regel ist etwas kompliezierter und kann schonmal eher zuschlagen. Wenn man doppelt so schnell unterwegs ist und dabei 100km/h ueberschreitet wird ebenfalls das Auto eingezogen und versteigert. Heisst faehrt man in einer 40 Zone 80km/h ist noch alles gut. Faehrt man in einer 60 Zone 120km/h ist das Auto weg.

Na da wird ja der Europäische Gerichtshof einiges an Arbeit bekommen, drastische persönliche Strafen sind ja Ok, aber gleich ein Auto versteigern ist nicht mit Europäischem Recht vereinbar, was kann denn zum Beispiel eine Autovermietung dafür wenn der Mieter über die Stränge schlägt. Das grenzt ja fast an Sippenhaft, wenn der Vermieter im guten Glauben gehandelt hat, ist das wirklich unverhältnismäßig.
So jedenfalls mein Rechtsempfinden.
 
Na da wird ja der Europäische Gerichtshof einiges an Arbeit bekommen, drastische persönliche Strafen sind ja Ok, aber gleich ein Auto versteigern ist nicht mit Europäischem Recht vereinbar, was kann denn zum Beispiel eine Autovermietung dafür wenn der Mieter über die Stränge schlägt. Das grenzt ja fast an Sippenhaft, wenn der Vermieter im guten Glauben gehandelt hat, ist das wirklich unverhältnismäßig.
So jedenfalls mein Rechtsempfinden.
Du, ich habe lediglich zitiert was seit dem 31.03 Recht in Daenemark ist. Ich habe das weder gutgeheissen noch selber erfunden:zwinker:
 
Kann man das Thema nicht schließen? Die Info wurde dankenswerterweise geteilt - und bevor es aufgrund Unterfischung ausartet und lauthals "verbrennet sie alle" gefordert wird - wäre ein Abschluss doch ausnahmsweise eine feine Sache :-)
 
Warum denn immer gleich schließen wenn es nicht ums Karpfenfutter, ach nee hat ja auch nichts mit Norwegen zu tun, geht.
Darf man hier über nüscht mehr seine/ unsere Meinungen austauschen?

In dem Beitrag steht u.a. "und wenn sie vor Gericht zugelassen werden, wird es versteigert".
Also findet wohl die letztliche Enteignung bzw. Einziehung nur durch ein Urteil statt.
 
Na da wird ja der Europäische Gerichtshof einiges an Arbeit bekommen, drastische persönliche Strafen sind ja Ok, aber gleich ein Auto versteigern ist nicht mit Europäischem Recht vereinbar, was kann denn zum Beispiel eine Autovermietung dafür wenn der Mieter über die Stränge schlägt. Das grenzt ja fast an Sippenhaft, wenn der Vermieter im guten Glauben gehandelt hat, ist das wirklich unverhältnismäßig.
So jedenfalls mein Rechtsempfinden.
ok, das ist wirklich ungerecht. der vermieter kann nun wirklich nichts dafür.
grüße und petri
 
Dann muss der Mieter eben dem Vermieter das Fahrzeug ersetzen. Sonst tut´s ja nicht weh!
Wenn ich jemanden mein Fahrzeug mitgebe und er zerschellt es wird er mir den auch ersetzten, dass glaub man, dafür werde ich schon sorgen.
 
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