Wieder Fischschmuggel der teuer wird

Wie hält der Zoll das bei einer Kontrolle bei meinem dritten Mal auseinander, wenn ich zwar 3 mal im Jahr auf nem Ausfuhrzettel auftauche aber nur 2 mal meine Quote genutzt habe ?

Ich bin da bei @mephisto.

Dazu müsste dich der Zoll ja 3 Mal ausziehen UND die Daten vom Zettel bei jedem Mal aufnehmen UND "sich merken" UND bei jedem Mal gegen diese Datensammlung prüfen.
 
Nein,

den Anlagenbetreiber sollte man nicht in die Pflicht nehmen. Wiegen durch ihn würde das notwendige und wichtige Vertrauensverhältnis in den allermeisten Fällen schädigen.
Wir sind zum Spaß oben - der muß seine Familie damit ernähren.


Hermann
Nabend, ich gebe Dir erst mal Recht, es würde sich schnell rumsprechen, wenn ein Vermieter seine Gäste anzeigt und in all den Jahren habe ich noch nie gesehen, daß derartige Massen in den Anlagen verarbeitet wurden, man sieht doch schon, was andere mit an Land bringen.
Wir wissen auch nicht, ob der Vermieter überhaupt wußte, was da geangelt wurde, gerade bei Norwegern als Vermieter kann es sein, daß man sie am Anreise- und Abreisetag trifft.

Ich hätte aber Verständnis, wenn ein wissender Vermieter bei derartigen Vergehen einen kleinen Tipp an die Polizei schickt, so ganz aus Versehen denn immerhin gefährdet der Schmuggler mit diesen Vergehen dessen Existenz und unsere Zukunft als Gäste in Norwegen.
 
Ich bin da bei @mephisto.

Dazu müsste dich der Zoll ja 3 Mal ausziehen UND die Daten vom Zettel bei jedem Mal aufnehmen UND "sich merken" UND bei jedem Mal gegen diese Datensammlung prüfen.
Ich dachte tatsächlich, das die Namen der Angler mit der Fangstatistik an das Ministerium übermittelt wird. Und wenn der Zoll mich dann beim dritten Mal kontrolliert und in seinen PC guckt sieht der , ahh der hat dieses Jahr schon 2 mal „ausgeführt“ , 3 mal ist ja nicht erlaubt. Ist vielleicht zu deutsch gedacht .
 
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