"Nachvollziehbar" ist er ein gutes Stück weit schon. Man will einfach verhindern, dass selbstgeangelter Fisch von Nicht-Norwegern während ihres Aufenthalts gebunkert wird, wozu denn auch? Und ja, Fisch hält sich nunmal über längere Zeit sehr gut im Kühlschrank.
Wenn du z.B. Gastarbeiter ansprichst(?) - die haben ja dann wieder einen anderen rechtlichen Status als Urlauber.
Ich sehe diesen Teil des Vorschlags als direkt gegen den Schmuggel gerichtet. Die Behörden sollen in der Lage sein, im Vorfeld eingreifen zu können, wenn da jemand eine entsprechende Masse aufbaut. Bisher konnte ja nur direkt bei der Ausfuhr kontrolliert werden, was unbefriedigend und ineffektiv ist.
.....Ich spreche nicht nur Gastarbeiter, sondern alle Touristen, Studenten oder sonstigen Menschen an, die sich ohne festen Wohnsitz in diesem Land aufhalten.
So wie die Regelung jetzt vorgeschlagen ist, haben alle die keinen festen Wohnsitz haben nicht das Recht ohne Fang- oder Kaufsdokumentation auch nur 300g Meeresfisch einzufrieren. Insofern ist der Status in diesem Sachverhalt für alle gleich.
Und um es mal etwas weiter auf die Spitze zu treiben: man kann sich die Möglichkeit Fisch einzufrieren einfach nur "erkaufen", in dem man sich bei einem Touristenfischereibetrieb einmietet. Das gilt genauso für die generrelle Fischausfuhr, nur sind davon dann auch alle Leute mit festem Wohnsitz betroffen.
Wie gesagt, hier steht die Regelung, meiner Meinung nach auf ziemlich wackligen Beinen. Wenn ich mal wieder etwas zuviel Geld auf Tasche habe, oder meine Rechschutzversicherung das Ding mitträgt, würde ich es glatt mal drauf ankommen lassen ob diese Sache der Rechtssprechung überhaupt standhält.
Gruss
Smolt