Wer haftet bei Anglergruppe ?

hollekubi

Stammnaffe
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21 November 2017
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51
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Berlin
Hallo Leute

Ich habe mal eine Frage zu einer rechtlichen Situation

Ich miete z.B. für meine Angelgruppe ein Haus und 2 Boote. Wer haftet dann eigentlich bei einem selbstverschuldeten Schaden am Boot? Ich als derjenige der die Buchung vollzogen hat oder persönlich derjenige, der das Boot gefahren ist? Z.B. könnte ich sagen: Leute, es ist zu schlechtes Wetter, wir fahren nicht raus, zu gefährlich. Die anderen lassen sich aber nicht belehren und fahren trotzdem und es passiert. Das Boot kentert usw. … Jetzt könnte ja der Vermieter sagen, dass ich es hätte verhindern müssen, dass die anderen rausfahren.

Die Frage für mich ist, und das betrifft ja eigentlich nicht nur Schäden am Boot, letztlich auch am Haus, bin ich als „Vertragspartner“ (weil ich buche ja und gebe ja nur an, mit wieviel Personen ich komme) für alles verantwortlich und haftbar oder wie sind da die Regelungen? Sollte ich selbst haftbar sein, würde ich natürlich mit manchen Situationen anders umgehen, ob das den Anderen dann passt oder nicht.


Danke
Holger
 
Hallo Leute

Ich habe mal eine Frage zu einer rechtlichen Situation

Ich miete z.B. für meine Angelgruppe ein Haus und 2 Boote. Wer haftet dann eigentlich bei einem selbstverschuldeten Schaden am Boot? Ich als derjenige der die Buchung vollzogen hat oder persönlich derjenige, der das Boot gefahren ist? Z.B. könnte ich sagen: Leute, es ist zu schlechtes Wetter, wir fahren nicht raus, zu gefährlich. Die anderen lassen sich aber nicht belehren und fahren trotzdem und es passiert. Das Boot kentert usw. … Jetzt könnte ja der Vermieter sagen, dass ich es hätte verhindern müssen, dass die anderen rausfahren.

Die Frage für mich ist, und das betrifft ja eigentlich nicht nur Schäden am Boot, letztlich auch am Haus, bin ich als „Vertragspartner“ (weil ich buche ja und gebe ja nur an, mit wieviel Personen ich komme) für alles verantwortlich und haftbar oder wie sind da die Regelungen? Sollte ich selbst haftbar sein, würde ich natürlich mit manchen Situationen anders umgehen, ob das den Anderen dann passt oder nicht.


Danke
Holger

In der Regel haftet der der den Schaden verursacht, im besten Fall mit seiner eigenen Haftpflicht. Wenn es bunt zusammen gestellte Gruppen sind würde ich dies im Vorfeld klären. Schwierig wird es für dich wenn der Schaden erst nach Abreise festgestellt wird, dann wird der Vermieter an dich ran treten, alles andere kann man vor Ort klären, mit Namen, Adresse usw. sollte es zu Komplikationen kommen, wird auch da natürlich der Vermieter an den ran treten der gebucht hat und versuchen es zu klären.
 
Im Zweifelsfall der, der den Vertrag unterzeichnet hat.
 
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter, der Schuldner gegenüber dem Gläubiger (in dem Fall dem Mieter). Im Grunde sind es 2 Paar Schuhe, die man nur vertraglich vereinen kann oder freundschaftlich regelt ohne Bedenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, danke.
Dann sehe ich mich mal in der Rolle des Verantwortlichen und des "Gruppenleiters". Wenn wir das als Gruppe vorher klären, dann wirds schon laufen.

Holger
 
Wenn du Vertragspartner bist, dann haftest du für Schäden an Boot und Haus.
Kommen Personen, bei einem Bootsunfall zu Schaden, haftet der Bootsführer. Wenn du nicht der Bootsführer bist, jedoch Vertragspartner, bist du bei Personenschäder raus, nicht aber am Boot.
 
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