Touristenfischerei Beschlüsse zur Quote usw

Hallo,​

das habe ich von Kingfischer Reisen zugesandt bekommen:

Norwegen: neue Fischausfuhrquoten beschlossen​

Viel wurde in Meeresanglerkreisen bereits spekuliert, doch jetzt hat das norwegische Fischereiministerium neue Vorschriften für den Meeresangeltourismus beschlossen. Hier sind die Fakten!
Im kommenden Jahr wird die Fischausfuhrquote für geangelten Meeresfisch von 18 auf 15 kg gesenkt werden, eine Ausfuhr dieser Menge bleibt aber zweimal pro Jahr möglich.
Ab 2027 soll diese Quote dann weiter auf 10 kg reduziert werden (2x jährlich). Trophäenfische sind nicht zusätzlich zur Quote erlaubt, Süßwasserfische wie Lachse oder Forellen bleiben ausgenommen.
Folgende Maßnahmen gelten bereits ab dem 01. August 2025:
• tägliche Fangmeldungen werden für touristische Angelbetriebe verpflichtend
• Mindestalter von 12 Jahren, um eine Ausfuhrquote nutzen zu dürfen
• strengere Ausfuhrdokumentation beim Grenzübertritt
Ziel der Maßnahmen sei laut Ministerium ein nachhaltigeres Fischereimanagement und eine bessere Kontrolle gegen Fischschmuggel.
Info: Die neuen Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt, denn im Herbst stehen Neuwahlen in Norwegen an. Im Zuge dessen könnte es zu einem Wechsel des Fischereiministeriums kommen und zu einer Änderung der vor allem für 2027 geplanten Maßnahmen.
 

Hallo,​

das habe ich von Kingfischer Reisen zugesandt bekommen:

Norwegen: neue Fischausfuhrquoten beschlossen​

Viel wurde in Meeresanglerkreisen bereits spekuliert, doch jetzt hat das norwegische Fischereiministerium neue Vorschriften für den Meeresangeltourismus beschlossen. Hier sind die Fakten!
Im kommenden Jahr wird die Fischausfuhrquote für geangelten Meeresfisch von 18 auf 15 kg gesenkt werden, eine Ausfuhr dieser Menge bleibt aber zweimal pro Jahr möglich.
Ab 2027 soll diese Quote dann weiter auf 10 kg reduziert werden (2x jährlich). Trophäenfische sind nicht zusätzlich zur Quote erlaubt, Süßwasserfische wie Lachse oder Forellen bleiben ausgenommen.
Folgende Maßnahmen gelten bereits ab dem 01. August 2025:
• tägliche Fangmeldungen werden für touristische Angelbetriebe verpflichtend
• Mindestalter von 12 Jahren, um eine Ausfuhrquote nutzen zu dürfen
• strengere Ausfuhrdokumentation beim Grenzübertritt
Ziel der Maßnahmen sei laut Ministerium ein nachhaltigeres Fischereimanagement und eine bessere Kontrolle gegen Fischschmuggel.
Info: Die neuen Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt, denn im Herbst stehen Neuwahlen in Norwegen an. Im Zuge dessen könnte es zu einem Wechsel des Fischereiministeriums kommen und zu einer Änderung der vor allem für 2027 geplanten Maßnahmen.

Genau das wird hier auf 36 Seiten seit dem 01.Juli diskutiert! :sorry:
 

Hallo,​


Ziel der Maßnahmen sei laut Ministerium ein nachhaltigeres Fischereimanagement und eine bessere Kontrolle gegen Fischschmuggel.
Info: Die neuen Regelungen sind nicht in Stein gemeißelt, denn im Herbst stehen Neuwahlen in Norwegen an. Im Zuge dessen könnte es zu einem Wechsel des Fischereiministeriums kommen und zu einer Änderung der vor allem für 2027 geplanten Maßnahmen.
Würde ich als Reiseveranstalter auch schreiben, vielleicht bucht der Ein oder Andere doch noch schnell für 2027.
 
Kannst du dir
Genau dieser Satz hat mich zum Nachdenken gebracht. Undzwar hab ich überlegt, was würde ich mir ausdenken, wenn ich eine Angelanlage hätte, um deren Überleben weiterhin zu sichern. Und da hab ich mal in Gedanken rumgesponnen, allerdings ohne Kenntnis, ob das Ganze rechtlich so funktionieren würde:
Gäste buchen bei mir ein Haus und ein Boot ganz normal für Summe X.
Ihre Fische filetieren sie wie bisher auch, geben sie aber (wie wohl ähnlich in Island) bei der Anlage unentgeltlich ab, dort werden die Filets gewogen und nach Fischart eingefroren und vakuumiert. Am Ende bekommen die Gäste für den abgegebenen Fisch einen Rabatt auf ihre Buchung von Haus und Boot, die dem Wert des Fisches entspricht. Da ich nun in meiner Anlage auch einen registrierten Fischhandel aufgemacht habe, können die Kunden sich bei mir gerne (ihren)Fisch zum Mitnehmen (zurück)kaufen. (zu dem Preis, der als Rabatt bei der Buchung abgezogen wurde. So habe ich als Anlagenbetreiber keinen Verlust und der Kunde keine Mehrkosten. Win win. Und der Kunde kann wenn er will auch 30kg/Person mitnehmen 😊
Könnte zumindest rechnersich aufgehen, oder? Was spricht dagegen?
Kannst du dir natürlich überlegen, aber ist komplett illegal. Der Fisch eines fischereilichen Betriebes muss vom registrierten Fischereifahrzeug gelandet werden und Weiterverarbeitung darf nur in einer entsprechenden Fabrik, gemeldet und abgenommen, geschehen. Nichtmal der registrierte Fischer darf dir Filet verkaufen.

Ich denke den meisten Touristen ist nach wie vor nicht bewusst in was für einem freien Rahmen sie in Norwegen Fischen und auf dem Meer rumschippern (im Vergleich zu den meisten anderen anderen Akteuren).
Diese Freiheit lässt sich leider nicht auf andere Konzepte übertragen. Egal in welche Richtung man denkt, es ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
 
Würde ich als Reiseveranstalter auch schreiben, vielleicht bucht der Ein oder Andere doch noch schnell für 2027.
heißt also egal was du machst es kann sich täglich alles ändern , wir fahren mal im März 2026 nach Norwegen mal sehen was bis dahin passiert........ansonsten sammeln wir Pilze
 

Na hier steht doch ne klare Aussage zu den Fangmeldungen!
Genau, man muss nur alles lesen:
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist. Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
  • Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
  • Zeitraum des Aufenthalts
  • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
oder:
Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.

Ganz einfach
 
Genau, man muss nur alles lesen:
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist. Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
  • Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
  • Zeitraum des Aufenthalts
  • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
oder:
Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.

Ganz einfach
Wo hast du das ausgegraben, das ist nicht mehr aktuell und steht so auch nicht auf der verlinkten Seite.
Sag bloß die haben ihre deutsche Version nicht angepasst 🙄
 
Wo hast du das ausgegraben, das ist nicht mehr aktuell und steht so auch nicht auf der verlinkten Seite.
Sag bloß die haben ihre deutsche Version nicht angepasst 🙄
Na Andreas dann sei doch Du bitte so Nett und bringe uns auf den neusten Stand.

( ich habe gestern mit einigen Anlagen telefoniert, die meisten sehen sich alle gut gerüstet, auch dank deiner Software :biglaugh: )

Liebe Grüße

Herbert
 
Hier die Übersetzung der Seite...das vermeintlich wichtigste habe ich mal rot hervorgehoben




Fangmeldung für Touristenfischereibetriebe

Es besteht eine Meldepflicht für den täglichen Fang bei Touristenfischereibetrieben. Die Meldung muss abgegeben sein, bevor ein Ausfuhrdokument ausgestellt werden kann.

Fang muss täglich gemeldet werden​

Touristenfischereibetriebe sind verpflichtet, den Fang täglich zu melden. Die Fangmeldung muss erfolgt sein, bevor das Unternehmen ein Dokument ausstellen kann, das zur Ausfuhr berechtigt.

Die Anforderungen an das Ausfuhrdokument wurden verschärft​

Die Betriebe haben bisher weitgehend eigene Formulare ohne gemeinsamen Standard verwendet. Die bisherige Praxis wird nun durch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen ersetzt, die das Ausfuhrdokument erfüllen muss, welches beim Grenzübertritt mitgeführt wird.

Das Dokument ist personenbezogen

Die auf dem Dokument genannte Person muss beim Verlassen des Landes mit dem Fisch anwesend sein. Es ist nicht mehr erlaubt, ein Dokument für Gruppen auszustellen.

Die Betriebe dürfen weiterhin zusätzliche Informationen aufnehmen, sofern gewünscht, aber das Dokument muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Diese Angaben muss das Ausfuhrdokument enthalten:​

  • Name, Geburtsdatum und Wohnadresse der Person, die den Fisch ausführt
  • Name, Besuchsadresse und Organisationsnummer des registrierten Touristenfischereibetriebs
  • Aufenthaltsdauer und Zeitraum des Angelns
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Kontaktinformationen und Unterschrift der verantwortlichen Person im Betrieb

Zugelassene Fachsysteme​

Nur die unten aufgelisteten Systeme dürfen zur Fangmeldung verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, Fangmeldungen per Post, E-Mail oder Fax zu übermitteln.

Fishlog
Website: fishlog.no
E-Mail: bengt@humetrica.com
Telefon: 415 02 632

Fishmemo
Website: fishmemo.com
E-Mail: kontakt@frifugl.no
Telefon: 982 82 291

Fishreg
Website: company.fishreg.net
E-Mail: post@fishreg.net
Telefon (deutsche Nummer): +49 157 52510021
Telefon (norwegische Nummer): 413 83 142

GoFish
Website: gofish.no
E-Mail: hello@gofish.no
Telefon: 902 84 000

Yes Seafishing
Website: yesseafishing.no
E-Mail: post@yesseafishing.no
Telefon: 913 78 996

Arten, die gemeldet werden müssen​

Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen den Fang folgender fünf Fischarten melden:
  • Kabeljau (Torsk)
  • Heilbutt (Kveite)
  • Rotbarsch (Uer)
  • Seewolf (Steinbit)
  • Köhler (Sei)
Die Meldung muss unmittelbar nach jeder einzelnen Angeltour erfolgen. Wenn kein Fischfang stattgefunden hat, ist keine Meldung erforderlich aber Angeltouren ohne Fang müssen ebenfalls gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz der fischenden Person.

Warum soll der Fang als Stückzahl und nicht als Gewicht gemeldet werden?​

Die Meldung in Stückzahl bietet mehrere Vorteile: Sie ist einfach, es wird keine Waage benötigt, und die Methode ist dadurch kosteneffizient und leicht durchzuführen. Es spielt keine Rolle, ob der Fisch als ganzer Fisch, ausgenommen, ausblutet oder anderweitig verarbeitet gemeldet wird.

Ein weiterer Vorteil der Meldung nach Stückzahl ist, dass die Anzahl pro Altersgruppe in Modellen verwendet wird, um die Größe verschiedener Fischbestände zu schätzen. Die Angabe der Stückzahl in Verbindung mit Stichproben, bei denen Längen- und Altersdaten erhoben werden, kann somit für Bestandsbewertungen genutzt werden.

In der kommerziellen Fischerei wird der Fang zwar nach Gewicht (ganzer Fisch) gemeldet, aber auch diese Daten werden für Bestandsanalysen in Stückzahlen nach Alters- und Längengruppen umgerechnet.

Warum muss auch über zurückgesetzte Fische berichtet werden?​

Es ist wahrscheinlich, dass die Menge an Fisch, die beim Touristenfischen gefangen, aber nicht mit an Land genommen wird, erheblich ist. Dies betrifft mehrere der meldepflichtigen Arten, wie Heilbutt, Kabeljau und Köhler. Solche Informationen sind wichtig, um die Entwicklung der jeweiligen Fischbestände bewerten zu können.

Zum Beispiel ist es relevant, ob eine Veränderung der an Land gebrachten Fischmenge mit einer Zunahme oder Abnahme der zurückgesetzten Fische zusammenfällt.
 
An dem von @Noah verklinkten Beispiel kann man schön sehen: Selbst die Informationen die auf offiziellen Seiten stehen sind bisweilen nicht aktuell.

Die Formulierung mit der fortlaufenden Erfassung und nach jeder Ausfahrt hätten sie vielleicht mal anpassen sollen ;-)

Eine bessere Übersetzung wäre "muss fortlaufend nach jeder einzelnen Ausfahrt ..." bzw. um aktuell zu sein "muss täglich". (Finde immer noch das ist ein Downgrade, aber naja gut)

Ich hätte das ja gleich präzisiert, "... sollte zeitnah nach Rückkehr in den Hafen, spätestens jedoch 24 Stunden danach ...", aber da merkt man mal, dass da keine Deutschen am Ruder sitzen ;-)

Dafür, dass über die Hälfte der Angler Deutsche sind, haben die sich ihrem Klientel nicht wirklich angepasst, da kannste nicht deutlich genug sein, zur Not schreib es zwei mal hin, oder drei mal, oder vier mal ... gern auch mit Beispiel.
 
Die Regierung führt im Oslofjord fischereifreie Gebiete ein - regjeringen.no Regjeringen innfører nullfiskeområder i Oslofjorden

Der Artikel ist vom 29.7.2025 und ab dem 1.1.26 gibt es im Oslofjord 3 absolute Schutzgebiete mit sehr eindringlichen Fangverboten.
 
das trifft hauptsächlich die Norweger welche dort wohnen, kein deutscher Angler angelt im Oslofjord, und da können sich die Fische wieder vermehren obwohl da ja das Wasser laut grüner -Erderwärmungs-Forschung zu warm ist für einheimischen Fische?
 
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