Romsdal 2026 Innfjorden-Manacamping-Rødven-Vagstranda-Molde

Moin, sind jetzt seit Samstag in Rödven!
Haben super Wetter und die Seelachse sind auch gut vertreten! An der Lachsfarm kann man den ganzen Tag über gut fangen, bis 110cm.
Vom Ochsenkopf rüber nach Sekken sind auch gute Fänge möglich! Hatten unser Kontinent recht schnell voll. Makrelen schwierig, haben einige wenige erwischt! Positiv : einige gute Dorsche bei 15m erwischt, Pollak war auch vertreten! Genießen hier die Tage 😀...
 

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Wir sind gestern in Vägstranda angekommen und haben abends noch ein paar Makrelen fangen können. Heute vormittag dann Speedpilken, der Seelachs will gesucht und gefunden werden, zumal, wenn man so wie wir ohne Echolot unterwegs ist. Aber 7 Stück wurden es dann doch noch. Zum Entspannen danach bisschen Grundangeln und 2 Seehechte erwischt, ein paar Makrelen zum Abschluss, für den 1.Tag voll okay!
 
Ich habe heute erfahren, dass das Herje Caravan & Hyttecenter am Langfjord nur noch in diesem Jahr die Registrierung für die Fischausfuhr aufrecht erhält. Bootsverleih, Hütten und Camping werden aber weiter angeboten. Gerade auch für die angelnden Mieter der Hütten, die den gefangenen Fisch nicht kmpl. verzehren, ist das keine gute Info.
 
Hallo, Danke rheinangler für die wichtige Info. Helge hatte uns angedeutet als wir wegen nächstes Jahr angefragt haben, dass es einige Änderungen mit den Buchungen und so geben wird. Wenn er aus dem registrierten Angeln aussteigt dann müssten wir uns neu orientieren.

Kann die Info zu Herje eventuell noch jemand bestätigen?
 
Hallo, Danke rheinangler für die wichtige Info. Helge hatte uns angedeutet als wir wegen nächstes Jahr angefragt haben, dass es einige Änderungen mit den Buchungen und so geben wird. Wenn er aus dem registrierten Angeln aussteigt dann müssten wir uns neu orientieren.

Kann die Info zu Herje eventuell noch jemand bestätigen?
Ich habe heute folgendes Foto von Leuten erhalten die vor Ort sind / waren. Für mich besteht da leider kein Zweifel, dass die Info stimmt.
 

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Hallo zusammen, ich würde gerne im August 2027 mal wieder an den Roms fahren. Das letzte mal liegt bei mir ewig zurück, damals in Holemstranda noch bei Uwe Onken selbst. Da Frau, Kind Schwager mit Anhang usw. dieses mal mit dabei sind fällt eine klassische Angelunterkunft eher aus. Ich könnte privat über Airbnb ein nettes Ferienhaus mieten, welches sogar optional ein kleines Boot mit 10 Ps Außenborder bieten könnte. Gerne hätte aber noch ein anderes/größeres Boot für die 10 Tage gemietet. Kann mir jemand sagen, wenn ich z.B. bei Saltkjelsnes Camping nur ein Boot miete, ob ich hier dann auch eine Fischausfuhrlizens bekomme oder ob dies zwingend an die Hüttenvermietung gekoppelt ist.

Vielen Dank vorab

Gruß Thorsten​

 
wenn ich z.B. bei Saltkjelsnes Camping nur ein Boot miete, ob ich hier dann auch eine Fischausfuhrlizens bekomme oder ob dies zwingend an die Hüttenvermietung gekoppelt ist.
Tja, ganz genau wirst du das nur direkt beim Saltkjelsnes Camping erfahren können !
Meine Einschätzung dazu ist, Hütten und Boote werden dort immer getrennt voneinander vermietet.
Also man könnte eine Hütte mieten ohne Boot.
Theoretisch müßte das dann auch anders rum gehen ! ?
Und falls das gehen sollte, wird dir sicherlich auch das Ausfuhrdokument erteilt.
Kann natürlich auch sein, das gar kein Boot mehr zur Verfügung steht !
Schreib einfach ne Mail an den Campingplatz und die werden dann schon antworten !!
 
Ok! Dachte nur vielleicht hat dies bereits jemand genau so gehandhabt. Bei Onken werden Boote aktuell anscheinend nur kurzfristig bei Verfügbarkeit ohne Hütte und dann aber auch ohne Lizenz für Fisch vermietet.
 
Hallo zusammen, ich würde gerne im August 2027 mal wieder an den Roms fahren. Das letzte mal liegt bei mir ewig zurück, damals in Holemstranda noch bei Uwe Onken selbst. Da Frau, Kind Schwager mit Anhang usw. dieses mal mit dabei sind fällt eine klassische Angelunterkunft eher aus. Ich könnte privat über Airbnb ein nettes Ferienhaus mieten, welches sogar optional ein kleines Boot mit 10 Ps Außenborder bieten könnte. Gerne hätte aber noch ein anderes/größeres Boot für die 10 Tage gemietet. Kann mir jemand sagen, wenn ich z.B. bei Saltkjelsnes Camping nur ein Boot miete, ob ich hier dann auch eine Fischausfuhrlizens bekomme oder ob dies zwingend an die Hüttenvermietung gekoppelt ist.

Vielen Dank vorab

Gruß Thorsten​

Der Camping bietet auch Bootsmiete für Nicht-Campinggäste an - zumindest lt. seiner Webseite. Ist denn Dein Ferienhaus auch als touristischer Betrieb registriert und kann Dir die Ausfuhrgenehmigung ausstellen? Das wäre ja zumindest dann schon mal die halbe Miete.
 
Hallo Thorsten,
schaue dir mal Lensmanngarden am Infjord an. Haben Wohnungen und Hütten mit und ohne Boote 25 PS sowie freie Wechseltage.
 
:angry::angry:LEST DOCH ENDLICH DIE BESTIMMUNGEN

Fischausfuhrbescheinigung ist gesetzlich gekoppelt an Aufenthalt am einen registrierten Betrieb. BASTA
Keine Bootsmiete dort ersetzt es. Alles andere ist Spekulation, ob der Betreiber es locker angeht ist andere Frage, Jörn Ole macht bestimmt nicht mit, was gegen die Bestimmungen verstößt
 
:angry::angry:LEST DOCH ENDLICH DIE BESTIMMUNGEN

Fischausfuhrbescheinigung ist gesetzlich gekoppelt an Aufenthalt am einen registrierten Betrieb. BASTA
Keine Bootsmiete dort ersetzt es. Alles andere ist Spekulation, ob der Betreiber es locker angeht ist andere Frage, Jörn Ole macht bestimmt nicht mit, was gegen die Bestimmungen verstößt
Tja, da gehen die Interpretationen wieder mal auseinander !
In den Bestimmungen für die Sportfischerei steht nix, das man seinen Aufenthalt bei einen registrierten Betrieb verbringen muß !!
Man muß "nur" die Angelei unter der Schirmherrschaft eines registrierten Betriebes ausführen !
Was immer das auch heißen mag ! ??
Das man dort auch eine Unterkunft buchen muß, lese ich da nicht raus !!
 
Verordnung über die Ausfuhrregelung von Fisch und Fischereierzeugnissen aus dem Sportfischfang

Datum:
FOR-2006-06-01-570
Ministerium: Ministerium für Handel und Fischerei
Veröffentlicht: 2006, Heft 8
Inkrafttreten: 01.06.2006
Zuletzt geändert: FOR-2025-07-02-1401, ab 01.01.2026
Geltungsbereich: Norwegen
Rechtsgrundlage: LOV-1997-06-06-32-§ 1, LOV-1997-06-06-32-§ 3, FOR-1998-07-17-618
Verkündet: 02.06.2006

Rechtsgrundlage: Erlassen vom Ministerium für Fischerei und Küstenangelegenheiten am 1. Juni 2006 auf Grundlage des Gesetzes vom 6. Juni 1997 Nr. 32 über die Regelung der Ein- und Ausfuhr, §§ 1 und 3, vgl. Delegationsbeschluss vom 17. Juli 1998 Nr. 618.

Geändert durch Verordnungen vom 6. Juni 2008 Nr. 548, 5. Juli 2017 Nr. 1142, 9. Juli 2020 Nr. 1540 (unter anderem Titel, Inkrafttreten am 1. Januar 2021), 1. Juli 2025 Nr. 1395 (Inkrafttreten am 1. August 2025) und 2. Juli 2025 Nr. 1401 (Inkrafttreten am 1. Januar 2026).

§ 1 Geltungsbereich​

Diese Verordnung gilt für Fänge aus dem Sportfischfang in den inneren Gewässern, den Hoheitsgewässern und der Wirtschaftszone Norwegens außerhalb des norwegischen Festlands.

Die Verordnung gilt nicht für den Fang von Lachs, Forelle, Saibling oder Süßwasserfischen.

§ 2 Ausfuhrregelung​

Es ist nicht erlaubt, Fisch oder Fischereierzeugnisse, einschließlich verarbeiteter Erzeugnisse und darunter auch Fischfilets, aus dem Land auszuführen.

Wer nachweisen kann, dass der Fisch oder das Fischereierzeugnis, einschließlich verarbeiteter Erzeugnisse und darunter auch Fischfilets, im Rahmen eines Sportfischereitourismusbetriebs gefangen wurde, der im Register der Fischereidirektion über Sportfischereitourismusbetriebe eingetragen ist, vgl. Verordnung vom 5. Juli 2017 Nr. 1141 über Sportfischereitourismusbetriebe, darf jedoch im Jahr 2026 bis zu zweimal jeweils 15 kg und ab 2027 in jedem Kalenderjahr bis zu zweimal jeweils 10 kg ausführen.

Die Person, die Fisch oder Fischereierzeugnisse ausführt, muss mindestens 12 Jahre alt sein.

Die vom Sportfischereitourismusbetrieb ausgestellte Dokumentation muss folgende Angaben enthalten:

Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Person, die den Fisch oder die Fischereierzeugnisse ausführt.

Name, Besuchsadresse und Organisationsnummer des eingetragenen Sportfischereitourismusbetriebs.

Zeitraum des Aufenthalts und Zeitraum des Fischfangs der Person, die den Fisch oder die Fischereierzeugnisse ausführt.

Ausstellungsdatum der Dokumentation.

Unterschrift, Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person beim Sportfischereitourismusbetrieb.

In Norwegen gekaufter Fisch oder in Norwegen gekaufte Fischereierzeugnisse fallen nicht unter das Verbot, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fisch oder die Fischereierzeugnisse bei einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden.

Ebenso fällt Fisch nicht unter das Verbot, der von einem in einem Register eingetragenen Fischereifahrzeug gefangen und vom Eigentümer des Fahrzeugs übernommen wurde, sofern dies durch Vorlage einer Schlussabrechnung bzw. eines Fang- und Verkaufsbelegs nachgewiesen werden kann.

Bei einem Verstoß können sämtliche Fische und Fischereierzeugnisse, deren Ausfuhr aus dem Land beabsichtigt ist, beschlagnahmt werden, es sei denn, es handelt sich um Fisch oder Fischereierzeugnisse, deren Ausfuhr nach Absatz 3 zulässig ist.

Geändert durch Verordnungen vom 6. Juni 2008 Nr. 548, 5. Juli 2017 Nr. 1142 (Inkrafttreten am 1. Januar 2018), 9. Juli 2020 Nr. 1540 (Inkrafttreten am 1. Januar 2021), 1. Juli 2025 Nr. 1395 (Inkrafttreten am 1. August 2025) und 2. Juli 2025 Nr. 1401 (Inkrafttreten am 1. Januar 2026).

§ 3 Kontrollbehörde​

Die Zollbehörde überwacht, dass Fisch nicht entgegen dieser Verordnung aus dem Land ausgeführt wird.

Die Zollbehörde kann Beschlagnahmen vornehmen und bei der Polizei Anzeige erstatten mit dem Antrag auf Einziehung.

§ 4 Strafe​

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, wird gemäß § 4 des Gesetzes vom 6. Juni 1997 Nr. 32 über die Regelung der Ein- und Ausfuhr bestraft. Ebenso werden Beihilfe und Versuch bestraft.

§ 5 Inkrafttreten​

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
 
Kurz gesagt: Ein gemietetes Boot allein reicht wahrscheinlich nicht, wenn du die Fisch-Ausfuhrquote für Touristenfischerei nutzen möchtest.


Entscheidend ist nach dem von dir zitierten § 2, dass der Fisch im Rahmen eines bei der norwegischen Fischereidirektion registrierten Touristenfischereibetriebs gefangen wurde und du dafür die vorgeschriebene Dokumentation erhältst.


Das bedeutet:


  • Unterkunft beim registrierten Touristenfischereibetrieb: grundsätzlich ausreichend, wenn der Betrieb den Fischfang organisiert bzw. darunter fällt.
  • Boot beim registrierten Touristenfischereibetrieb gemietet: kann ebenfalls ausreichen, wenn der Bootsverleiher selbst als Touristenfischereibetrieb registriert ist und dir die erforderliche Ausfuhrdokumentation ausstellt.
  • Privat oder bei einem nicht registrierten Anbieter gemietetes Boot: reicht voraussichtlich nicht für die Ausfuhrquote.

Wichtig: Es kommt also nicht zwingend auf eine gebuchte Unterkunft an, sondern auf den registrierten Touristenfischereibetrieb und den erforderlichen Nachweis. Prüfe daher vor der Reise, ob der konkrete Bootsvermieter im Register der registrierten Touristenfischereibetriebe eingetragen ist und ob er dir die Dokumentation nach § 2 ausstellt.
 
Das ist schön zu hören. Dann wünsche ich euch erstmal gute Anreise und dann dickes Petri
:014:
..genau das ist das Problem- es gibt Fischtechnisch nichts nennenswertes zu berichten.
Sind jetzt seit Sonntag bei Arve der all seine 6 Häuser ausgebucht hat. Heute war erstmal aufrüsten angesagt - zugegeben bei Sonnenschein aber auch einer steifen Briese. Haben uns selbst nicht mehr rausgetraut - einige tapfere schon, die nur mit Kleinkram zurückkamen. Makrelen Scheinen echte Mangelware zu sein.
Habe hier noch keinen Fisch über 50cm auf den Filiertischen gesehen.
Morgen soll eine Regenphase beginnen - wenn der Wind es zulässt werden wir angreifen :angler::a020:
 
Tja, da gehen die Interpretationen wieder mal auseinander !
In den Bestimmungen für die Sportfischerei steht nix, das man seinen Aufenthalt bei einen registrierten Betrieb verbringen muß !!
Man muß "nur" die Angelei unter der Schirmherrschaft eines registrierten Betriebes ausführen !
Was immer das auch heißen mag ! ??
Das man dort auch eine Unterkunft buchen muß, lese ich da nicht raus !!


In nächsten Beitrag steht eindeutig:

§ 2 Ausfuhrregelung​

.....

Zeitraum des Aufenthalts.......

 
In nächsten Beitrag steht eindeutig:

§ 2 Ausfuhrregelung​

.....

Zeitraum des Aufenthalts.......


Das sagt doch gar nichts aus! Dass jemand der Fisch gefangen hat, sich auch vor Ort aufgehalten haben muss ist ja völlig logisch. Offensichtlich ist es so, dass es lediglich wichtig ist, ob es sich um einen touristisch registrierten Betrieb handelt oder eben nicht. Ob dieser dann eine Bescheinigung ausstellt oder nicht liegt wohl dann in seinem ermessen.

  • Du musst über einen touristisch registrierten Angelbetrieb (registriert bei der norwegischen Fischereidirektion) geangelt haben.
  • Das gemietete Boot muss zu diesem registrierten Betrieb gehören.
  • Der Betrieb muss deine Fänge erfassen und dir eine persönliche Ausfuhrbescheinigung ausstellen.
  • Die Unterkunft selbst muss nicht von diesem Betrieb sein. Entscheidend ist, dass die Fischerei offiziell über den registrierten Betrieb erfolgt und dieser die erforderliche Dokumentation ausstellt. Die norwegischen Vorschriften verlangen nicht, dass du auch dort übernachtest
 
In nächsten Beitrag steht eindeutig:

§ 2 Ausfuhrregelung​

.....

Zeitraum des Aufenthalts.......

Boot beim registrierten Touristenfischereibetrieb gemietet: kann ebenfalls ausreichen, wenn der Bootsverleiher selbst als Touristenfischereibetrieb registriert ist und dir die erforderliche Ausfuhrdokumentation ausstellt.
 
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