Rechnung Luftfahrtbundesamt ruckzuck /fast((

Ich hatte meine, alte, DJI Mini 4 Pro, in den letzen beiden Jahren (2024 und 2025) auch in Norwegen dabei. Eine extra Registrierung war nicht notwendig.
Ich habe mich lediglich vor Ort in der DJI Fly App über WLan angemeldet so das diese meinen aktuellen Standort hatte.

Der Rest, Einhaltung von Flugverbotszonen usw., wurde hier ja schon erwähnt.
Das du die Flüge nicht registriert hast heißt ja nicht, dass es nicht notwendig ist. Es hat halt niemanden gestört, was in abgelegenen Gebieten sicherlich meistens so ist.
Die Notwendigkeit der Registrierung ist seit vielen Jahren vorgegeben, wenigstens schon in der COVID Zeit erinnere ich mich.
Früher war es nur eine ziemlich informelle Information zu der es meistens nichtmal eine Rückmeldung oder Bestätigung gab (Zeitraum, Ort, Art der Drohne per Mail melden). Heute scheint es, aus gegebenem Anlass, etwas umfangreicher zu sein.
 
Früher war es nur eine ziemlich informelle Information zu der es meistens nichtmal eine Rückmeldung oder Bestätigung gab (Zeitraum, Ort, Art der Drohne per Mail melden). Heute scheint es, aus gegebenem Anlass, etwas umfangreicher zu sein.
heute mit Kosten verbunden:
Privatperson – ab 16 Jahren
Sie zahlen eine gesetzliche Jahresgebühr (230 NOK).

Sie erhalten eine persönliche Betreibernummer zur Kennzeichnung Ihrer Drohne.
Kurs und Prüfung sind kostenlos.
Unter 250 Gramm: Nach Zahlung dürfen Sie Drohnen unter 250 Gramm fliegen.
Über 250 Gramm: Nach Zahlung müssen Sie einen kostenlosen Kurs absolvieren und eine Prüfung ablegen, um Drohnen über 250 Gramm fliegen zu dürfen.
 
heute mit Kosten verbunden:
Privatperson – ab 16 Jahren
Sie zahlen eine gesetzliche Jahresgebühr (230 NOK).

Sie erhalten eine persönliche Betreibernummer zur Kennzeichnung Ihrer Drohne.
Kurs und Prüfung sind kostenlos.
Unter 250 Gramm: Nach Zahlung dürfen Sie Drohnen unter 250 Gramm fliegen.
Über 250 Gramm: Nach Zahlung müssen Sie einen kostenlosen Kurs absolvieren und eine Prüfung ablegen, um Drohnen über 250 Gramm fliegen zu dürfen.
da ich jetzt wieder eine Registrierung von den norwegischen Behörden erhalte, welche ich auf der Drohne anbringen muss, ist meine Drohne bald voll mit Registrierungsaufklebern (der Deutsche ist ja schon drauf),
noch zwei Mal in ein Land wie Norwegen, und ich brauch ne neue Drohne (kein Platz mehr für Aufkleber) oder knobeln die Behörden des entsprechenden Landes welcher Aufkleber zu welchem Land gehört, ..............nicht ganz ernst gemeinter Post
 
  • Haha
Reaktionen: cbt
Das du die Flüge nicht registriert hast heißt ja nicht, dass es nicht notwendig ist. Es hat halt niemanden gestört, was in abgelegenen Gebieten sicherlich meistens so ist.
Die Notwendigkeit der Registrierung ist seit vielen Jahren vorgegeben, wenigstens schon in der COVID Zeit erinnere ich mich.
Früher war es nur eine ziemlich informelle Information zu der es meistens nichtmal eine Rückmeldung oder Bestätigung gab (Zeitraum, Ort, Art der Drohne per Mail melden). Heute scheint es, aus gegebenem Anlass, etwas umfangreicher zu sein.
Für eine Drohne die in Deutschland ordnungsgemäß beim LBA registriert wurde ist keine weitere Registrierung in Norwegen notwendig.
Zumindest ist das die Erfahrung die ich pers. mit meiner Drohne gemacht habe.
 
Ich denke was wir festhalten können: außerhalb von Ortschaften und wenn man niemanden stört wird auch niemand so richtig Interesse haben welche Aufkleber auf der Drohne sind.
Fliegt man Nähe Airports, an anderen militärischen oder zivilen Infrastrukturen, dann ist das mittlerweile natürlich ein sensibles Thema. Und dann wiederum spielt es auch keine Rolle welche Registrierung, weil der Ärger so oder so vorprogrammiert ist.

Ansonsten ist die Kontaktadresse hier genannt wo man aus erster Hand erfahren kann was bei Einreise und Registrierung aus einem konkreten Land aktuell für Regelungen gelten.

In der Praxis fliegt man ja an der Anlage, also oft ziemlich Abseits und vom Boot aus, also noch mehr Abseits......
 
Dann möchte ich hier nochmal aufführen wie es bei meinem letzten Urlaub in Norwegen, Sept. 2025, war.
Als ich in diesem Urlaub das erste mal mit meiner Drohne fliegen wollte entfernte sich diese bloß maximal 50m. Ich habe dann die DJI Fly App geöffnet um zu schauen woran das liegen könnte. Ich hatte mich zu diesem Zeitpunkt noch NICHT mit meinem Benutzerkonto in der DJI Fly App (am Urlaubsort) eingeloggt.
Daher bekam ich auch die Meldung das ich meine Drohne für einen Betrag X in Norwegen registrieren müsse.
Da mein Drohne aber beim BLA in Deutschland registriert ist muss ich sie in den Ländern der EU und auch Norwegen nicht nochmal registrieren.
Ich habe mich darauf hin mit meinem Benutzerkonto in der DJI Fly App angemeldet und alles hat ohne weitere Einschränkungen oder irgendwelche Registrierungswünsche oder -aufforderungen funktioniert.
Ich konnte mit meiner Drohne ganz normal fliegen.
 
Soll heißen, das nicht alle Gesetze der EU automatisch auch in Norwegen gelten.
Ich habe den kleinen Drohnenschein beim LBA gemacht und natürlich meine Drohne registriert und versichert. Vor zwei Jahren sagte mir meine norwegische Vermieterin, das ich die Drohne auch in Norwegen registrieren müsste. Das habe ich nicht gemacht und die Drohne zu Hause gelassen. Bin weder Anwalt noch Advokat und habe null Bock auf Stress oder die Absicht in Norwegen noch Jura zu studieren.
 
Soll heißen, das nicht alle Gesetze der EU automatisch auch in Norwegen gelten.
Ich habe den kleinen Drohnenschein beim LBA gemacht und natürlich meine Drohne registriert und versichert. Vor zwei Jahren sagte mir meine norwegische Vermieterin, das ich die Drohne auch in Norwegen registrieren müsste. Das habe ich nicht gemacht und die Drohne zu Hause gelassen. Bin weder Anwalt noch Advokat und habe null Bock auf Stress oder die Absicht in Norwegen noch Jura zu studieren.
Glaubst Du alles was Deine Vermieterin Dir sagt?


Klick
 
Hallo :a010:,
hatte das selbe Thema vor 2 Jahre als ich mir die Dji MIni 3 (<250g) gekauft habe und diese dann auch im Urlaub in Norwegen verwenden wollte.

Hierzu habe ich folgendes Recherchiert und werde mich bei wenn nötig im Ausland darauf berufen da es für mich eindeutig geregelt ist.
Wichtig dabei ist das ich das für die Klasse C0 Open recherchiert habe, andere Klassen habe ich nicht bis ins Detail nachgelesen da es für mich derzeit unrelevant ist.

Genau wie du habe ich meine Drohne ( Mich) in meinem Heimatland ( bei mir Österreich ) beim Luftfahrtbundesamt ( Österreich = AustroControl ) als Betreiber Registriert.
Somit meine Betreibernummer erhalten die auf der Drohne klebt. Versicherung ist ebenfalls vorhanden. Und nun darf ich meine Drohne unter Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen verwenden.

Auf der Homepage der Austro Control kann allerlei zu dem Thema nachgelesen werden.

Unter anderem wird per Link für " Weiterführende Informationen zum Europäischen Drohnen Regulativ ( EU Drohenverordung)", auf die Seite der EASA ( European Union Aviation Safety Agency ) hingewiesen.

Einmal auf EASA Light --> Drohnen --> runter scrollen --> Reisen mit Drohnen --> Reisen mit Drohnen | EASA

Dort steht geschrieben was du wissen wolltest.

Eine Drohnenbetreiber-Registrierung für alle EASA-Mitgliedstaaten​

Betreiber
Als Drohnenbetreiber müssen Sie sich einmal in Ihrem Wohnsitzland oder an Ihrer Hauptgeschäftssitz registrieren lassen. Die eindeutige Registrierungsnummer für Drohnenbetreiber, die Ihnen ausgestellt wird, kann auf Ihren Drohnen in allen EASA-Mitgliedstaaten verwendet werden.

Falls Sie Ihre Drohnen in einen anderen EASA-Mitgliedstaat mitnehmen, müssen Sie lediglich sicherstellen, dass Ihre in Ihrem Wohnsitzland oder an Ihrer Hauptniederlassung erworbene Registrierungskennung für Betreiber auf Ihrer Drohne eindeutig erkennbar ist.



Darunter steht dann noch der Link zum Verzeichnis der EASA- Mitgliedsstaaten Flying in your country — National Aviation Authorities | EASA .

EASA Member States

European Union Aviation Safety Agency (EASA) – EASA Member states are the 27 European Union Countries + 4 ( Iceland, Liechtenstein, Norway, Switzerland)

Norwegen zählt zu den EASA - Mitgliedsstaaten und somit muss ich mich nicht noch einmal als Betreiber in Norwegen registrieren.

Wenn du dann noch weiter runter scrollst und bei Norwegen auf Where you are allowed to fly klickst, wirst du zum Norwegischen "Luftfahrtbundesamt" weitergeleitet.

Und unter Visiting Norway Visiting Norway steht wieder das du dich nicht nochmal registrieren musst.

  • Be registered as a drone operator in your home country. There is no distinction between flying for recreational or commercial use. You do not need to register yourself in Norway if you already are registered as a drone operator in another EASA member state.

Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen, und du kannst ohne schlechtes Gewissen deine schönen Panoramen und natürlich Drills filmen :a055::a020:.

Beste Grüße
Stefan
 
Hallo :a010:,
hatte das selbe Thema vor 2 Jahre als ich mir die Dji MIni 3 (<250g) gekauft habe und diese dann auch im Urlaub in Norwegen verwenden wollte.

Hierzu habe ich folgendes Recherchiert und werde mich bei wenn nötig im Ausland darauf berufen da es für mich eindeutig geregelt ist.
Wichtig dabei ist das ich das für die Klasse C0 Open recherchiert habe, andere Klassen habe ich nicht bis ins Detail nachgelesen da es für mich derzeit unrelevant ist.

Genau wie du habe ich meine Drohne ( Mich) in meinem Heimatland ( bei mir Österreich ) beim Luftfahrtbundesamt ( Österreich = AustroControl ) als Betreiber Registriert.
Somit meine Betreibernummer erhalten die auf der Drohne klebt. Versicherung ist ebenfalls vorhanden. Und nun darf ich meine Drohne unter Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen verwenden.

Auf der Homepage der Austro Control kann allerlei zu dem Thema nachgelesen werden.

Unter anderem wird per Link für " Weiterführende Informationen zum Europäischen Drohnen Regulativ ( EU Drohenverordung)", auf die Seite der EASA ( European Union Aviation Safety Agency ) hingewiesen.

Einmal auf EASA Light --> Drohnen --> runter scrollen --> Reisen mit Drohnen --> Reisen mit Drohnen | EASA

Dort steht geschrieben was du wissen wolltest.

Eine Drohnenbetreiber-Registrierung für alle EASA-Mitgliedstaaten​

Betreiber
Als Drohnenbetreiber müssen Sie sich einmal in Ihrem Wohnsitzland oder an Ihrer Hauptgeschäftssitz registrieren lassen. Die eindeutige Registrierungsnummer für Drohnenbetreiber, die Ihnen ausgestellt wird, kann auf Ihren Drohnen in allen EASA-Mitgliedstaaten verwendet werden.

Falls Sie Ihre Drohnen in einen anderen EASA-Mitgliedstaat mitnehmen, müssen Sie lediglich sicherstellen, dass Ihre in Ihrem Wohnsitzland oder an Ihrer Hauptniederlassung erworbene Registrierungskennung für Betreiber auf Ihrer Drohne eindeutig erkennbar ist.



Darunter steht dann noch der Link zum Verzeichnis der EASA- Mitgliedsstaaten Flying in your country — National Aviation Authorities | EASA .

EASA Member States

European Union Aviation Safety Agency (EASA) – EASA Member states are the 27 European Union Countries + 4 ( Iceland, Liechtenstein, Norway, Switzerland)

Norwegen zählt zu den EASA - Mitgliedsstaaten und somit muss ich mich nicht noch einmal als Betreiber in Norwegen registrieren.

Wenn du dann noch weiter runter scrollst und bei Norwegen auf Where you are allowed to fly klickst, wirst du zum Norwegischen "Luftfahrtbundesamt" weitergeleitet.

Und unter Visiting Norway Visiting Norway steht wieder das du dich nicht nochmal registrieren musst.

  • Be registered as a drone operator in your home country. There is no distinction between flying for recreational or commercial use. You do not need to register yourself in Norway if you already are registered as a drone operator in another EASA member state.

Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen, und du kannst ohne schlechtes Gewissen deine schönen Panoramen und natürlich Drills filmen :a055::a020:.

Beste Grüße
Stefan
Genau diese Informationen habe ich ebenfalls heraus gelesen. Aber wie Du gelesen hast, scheinen diese Interpretationen der Gesetzgebung nicht ganz eindeutig zu sein.
Danke für Deine Ausführungen.
Ich glaube, wenn man sich an die Regeln hält und nicht in dicht besiedelten Gebieten, Flughäfen oder militärischen Einrichtung rum schwirrt, sollte es mit der Rehistrierung in Deutschland dann keine Probleme geben.
Danke Dir 👍
 
So Gemeinde,
Hier kommt die Antwort von der Behörde aus Norwegen zum Thema Drohnenregistrierung:
"Hallo,
Sie müssen sich und Ihre Drohne nicht bei flydrone.no registrieren.
Wie Sie bereits erwähnt haben, ist Norwegen Mitglied der EASA. Daher muss lediglich Ihre Betreibernummer auf der Drohne sichtbar sein.
Die Verwendung von Fotos, Videos und anderen Sensoren müssen Sie jedoch bei der norwegischen Sicherheitsbehörde (NSM) anmelden.
Dies kann für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts erfolgen, wenn Sie die Gebiete kennen, in denen Sie fliegen möchten, oder für jeden einzelnen Flug.
Die Anmeldung ist über die folgende Website möglich" :

Ich glaube, damit ist alles gesagt und sämtliche Missverständnisse aus dem Weg geräumt.
 
So Gemeinde,
Hier kommt die Antwort von der Behörde aus Norwegen zum Thema Drohnenregistrierung:
"Hallo,
Sie müssen sich und Ihre Drohne nicht bei flydrone.no registrieren.
Wie Sie bereits erwähnt haben, ist Norwegen Mitglied der EASA. Daher muss lediglich Ihre Betreibernummer auf der Drohne sichtbar sein.
Die Verwendung von Fotos, Videos und anderen Sensoren müssen Sie jedoch bei der norwegischen Sicherheitsbehörde (NSM) anmelden.
Dies kann für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts erfolgen, wenn Sie die Gebiete kennen, in denen Sie fliegen möchten, oder für jeden einzelnen Flug.
Die Anmeldung ist über die folgende Website möglich" :

Ich glaube, damit ist alles gesagt und sämtliche Missverständnisse aus dem Weg geräumt.
Bedeutet im Prinzip, eigentlich muss jede (touristische) Drohne registriert werden, da eben gewöhnlich Kamera an Bord. Letztlich das was auf der norwegischen Website steht. Drohne ja wenn im Rahmen des Abkommens registriert, Kamera nein. Aber welcher Tourist bringt letztlich Drohne mit um nicht Fotos, oder Videos zu erstellen?
 
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