AW: Live vom Norwegenseminar 2010
Hallo Matthias,
Deine Anmerkung ist korrekt. Das kann man nur dann machen, wenn der "Patient" mit der Laien-OP im Sinne einer "Erste Hilfe Aktion" vor Zeugen einverstanden ist.
Dann ist eine spätere Inanspruchnahme wegen Folgeschäden ausgeschlossen.
Michael
Hallo Matthias,
Deine Anmerkung ist korrekt. Das kann man nur dann machen, wenn der "Patient" mit der Laien-OP im Sinne einer "Erste Hilfe Aktion" vor Zeugen einverstanden ist.
Dann ist eine spätere Inanspruchnahme wegen Folgeschäden ausgeschlossen.
Michael
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