Kriegen unser gebuchtes Haus nicht

MS Schwarmfisch

Stammnaffe
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Leverkusen
Hallo zusammen
Wir 8 Mann fahren heute ins gelobte Land leider nicht in das von uns gebuchte Haus.
Vorgestern rief uns unser Reiseveranstalter Vöglers Angelreisen an und teilte uns mit das wir unser gemietetes Haus nicht beziehen können da die Vermieterin im Krankenhaus liegt.
Gebucht hatten wir das Haus Sjönhals auf Froya,da Vöglers keine Ausweichmöglichkeit auf Froya für uns hat müssen wir uns nun mit dem Festland gegenüber Hitra in einem Anglercamp begnügen.
Man hat uns auf 3 Wohnungen verteilt wovon wir natürlich nicht begeistert sind.
Alle vorbereitungen kaufen und studieren der Seekarten sind nun hinfällig.
Gibt es vielleicht jemanden dem ähnliches passiert ist oder kann uns jemand hefen falls es uns nicht gefällt und wir einen teil des reisepreises von dem Veranstalter zurück fordern wollen.
Aber wir hoffen das es uns trotz alledem gefällt und wir einen schönen Urlaub in Norge verbringen werden.
Bis in 2 Wochen
Gruß Thomas
 
schwierig!!!ich würde persönlich auf keinen fall in eine anlage fahren,da ich persönlich lieber ein ferienhaus habe.somit ist eine anlage dann auch nicht der passende ersatz!!
 
Man, das ist fies, einen Tag vor Anfahrt X( . Diese Erfahrung musste ich Gott sei Dank noch nicht machen. Ist es vielleicht eine Alternative, dass ihr privat nach einer Unterkunft recherchiert (sollte mittels Internet ja recht flott gehen) und mit Vöglers aushandelt, dass die die Kosten uebernehmen? Ein Anglercamp mit verteilten Huetten auf dem Festland ist ja nun wirklich nicht das selbe wie ein gemeinsames Ferienhaus auf der Insel.

So oder so - ihr habt einen Festpreis fuer eine vertraglich vereinbarte Leistung gezahlt. Der Veranstaltet kann diese Leistung nicht liefern, also muss es Rueckerstattung geben.

Ich druecke euch die Daumen und hoffe es wird trotzdem ein schoener Urlaub!!!

Gruesse
Sven
 
Hallo,
Rücktritt vom Vertrag ist nicht so einfach.
Erst mal die AGBs studieren, denn wenn der Veranstalter eine
Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt ist unter Umständen ein Rücktritt
nicht möglich. Wenn man sich mit dem Veranstalter darauf verständigen
kann, schriftlich geben lassen.
In der Kürze der Zeit ist das auch ein Problem mit einer neuen Unterkunft
im gleichen Gebiet und dann noch für 8 Personen.
Gruss m.g.
 
Meines Erachtens ist hier der Veranstalter erstmal nicht haftbar zu machen.

Ihr habt 2. Möglichkeiten, die Reise abzublasen oder das beste draus zu machen.:]
 
@Lenga:
Wenn nicht - wie von Nordmanne richtig beschrieben - die AGB eine entsprechende Klausel enthalen, ist der Veranstalter ganz sicher haftbar, weil er eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt (wofuer macht man sonst Vertraege). Das Problem ist nur, dass das den Leuten jetzt kurzfristig erst mal nichts nuetzt um den Urlaub zu retten. Im Nachhinein wuerde ich mich auf jeden Fall an den Veranstalter zwecks Leistungsausgleich wenden, ggf. sogar gerichtlich (wenngleich das der letzte Weg sein sollte).

Gruesse
Sven
 
Hab was ähnliches im Jahr 2000 erlebt.
Ein Haus für bis zu 10 Persohnen (3 Familien), 1998 für 2000 gebucht und dann eine Woche vor Reiseantritt die Absage.
Der Eigentümer brauchte das Haus selbst für Familiäre Zwecke.
Es stellte sich dann herraus, das der Reiseveranstalter die Email des Vermieters verbaselt hatte. Die Eigennutzung wurde schon ein Jahr vorher (1999) vom Vermieter angemeldet.
Nun, Ihr könnt euch vorstellen, drei Familien zusammentrommeln und ihnen von der so lang geplanten Reisepleite berichten.
Die Begeisterung war auf dem Nullpunkt.
Letztendlich wurde uns eine Alternative angeboten, 150 Km weiter zu fahren oder aber den so lang geplanten Urlaub in den Wind zu schreiben.
Wir entschieden uns für das Alternativhaus und wurden so letzendlich nach Ana Sira verschlagen.
Im nachhinein, wars ein klasse Urlaub.
Aber der Stress und die Enttäuschung vorher.

Ich denke auch, wenn der Veranstalter eine Alternative zur Verfügung stellt, habt ihr schlechte Karten.
Zumal in den meißten Fällen eine kostspieligere Unterkunft angeboten wird.

Hoffe für euch das es trotz diesem Missgeschick ein klasse Urlaub wird.
 
wünsche euch ersteinmal trotzdem nen schönen urlaub !
hatte das problem auch schon leider 2 mal,muss aber sagen das sich der reiseveranstalter(v.a.)jedesmal äusserst gut verhalten hat!

einmal waren wir überbucht,wir wollten eigentlich 2 ferienwohnungen a 3personen haben,vor ort war aber nur noch eine frei!da die wohnungen auch mit 6 mann zu belegen waren,sind wir halt in eine bude gezogen!war zwar extrem eng mit 6 mann auf ca. 45 m2 ,ging aber,wir waren ja zum angeln da! guter preisnachlass!

diese jahr erging es mir ähnlich,letzetes jahr gebucht(september),im januar eine absage dafür bekommen,mit dem reiseveranstalter verhandelt und hoffentlich eine gute lösung mit einem neuen reiseziel gefunden!preislich sind wir uns auch entgegen gekommen!
 
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