§ 303 StGB trift hier offensichtlich nicht zu, sondern eher § 20 StGBNicht ganz; das nennt sich dann Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Aber auf so eine Idee muss man erst mal kommen![]()
§ 303 StGB trift hier offensichtlich nicht zu, sondern eher § 20 StGBNicht ganz; das nennt sich dann Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Aber auf so eine Idee muss man erst mal kommen![]()
§ 303 StGB bleibt als Verfolgungsvorwurf allerdings bestehen, da die Tatbestandmerkmale erfüllt sind.§ 303 StGB trift hier offensichtlich nicht zu, sondern eher § 20 StGB

Tja,
Gurken schießen und Gurkenschießen sind 2 völlig unterschiedliche Vorgänge.
Nur zur Info 😅🥒👌
Leider nicht:G'schichten aus dem Paulanergarten...
Dargeboten vom dümmsten Isbjørn der nördlichen Hemisphäre.
Wir haben ja auch das hier:Leider lassen sich solche Fundstücke über unser Land nicht finden, da die Unfehlbaren bereits für Milch und Honig gesorgt haben.
Dann sprich mal mit einem Mitarbeiter eines Supermarktes. Die finden jeden Tag eine nicht unerhebliche Summe an Artikeln jeder Art die von der Kundschaft an den verschiedensten Stellen im Markt „entsorgt“ werden weil man sie doch nicht kaufen möchte. Da wird auch regelmäßig TK-Ware oder auch Frischfleisch /-wurst z.B. in der Getränkeabteilung abgelegt.Nicht ganz; das nennt sich dann Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Aber auf so eine Idee muss man erst mal kommen![]()
Wenn die Sonne entgegen dem Berg mit der Länge des Zebrastreifen multipliziert wird, ist die richtige Antwort: 4 Kronkorken.Wie weit darf man in einer Einbahnstraße rückwärts gegen die Fahrtrichtung fahren, wenn diese gepflastert ist und sich ein leichter Raureif auf dem Straßenbelag befindet?


