Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

Auszug aus den Bestimmungen:

Anforderungen an die Dokumentation bei der Ausfuhr von Fisch​

Wenn Sie den Fisch außer Landes bringen, müssen Sie als Reisender nachweisen können, dass der Fisch unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens gefangen wurde

Als Nachweis, dass der Fang unter der Schirmherrschaft eines registrierten touristischen Fischereiunternehmens stattgefunden hat, akzeptiert der norwegische Zoll Dokumente, die die folgenden Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereiunternehmens
  • Name der Person oder Personen, die unter der Schirmherrschaft des Unternehmens gefischt haben
  • Dauer des Aufenthalts
Die in dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei der Ausfuhr des Fisches angegeben werden.

Also alles genau beschrieben.
 
für yesfish bekommt man ja ein passwort, ist das bei gofish genauso?

und dann braucht auch jeder eins, oder?
 
Schuld sind für mich die Vermieter und Campbetreiber die es wohl zu lasch sehen oder dumm sind.
Das ist nur die eine Seite der Medaille. Wenn du meinen Beitrag #159 nicht nur überflogen hättest :wink:, wüsstest du, dass die norwegischen Büroschimmel mindestens so laut wiehern können wie unsere. Hier werden in verschiedenen Sprachen grundlegend verschiedene Inhalte veröffentlicht!
Auszug aus den Bestimmungen: ... Die in dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei der Ausfuhr des Fisches angegeben werden. ...
Diesen Text hast du dir mit Google direkt von der norwegischen Seite überstzt, nehme ich an?
 
Büroschimmel wiehern überall gleich. Ja, Text ist mit Google übersetzt. Bin ich bisher gut mit gefahren
 
In meinen Augen ist es Unwichig wie man es machen muss.
Wichtig ist das der Vermieter, der der Profi da ist bescheid weis wie man es richtig macht und die Information auch eindeutig an seine Gäste weiter gibt.
Man kann nicht von Gelegenheitsnorwegenfahrern erwarten, das die sich bis in Detail bei den sich auch mal ändernden Bestimmungen da auskennen.
Die App sollte auch so aufgebaut sein das die beim Anmelden alle Angelnden abfragt die Fisch ausführen wollen und darauf hinweist.
Da haben einfach ein paar Ihre Arbeit nicht wirklich gut gemacht zum Nachteil vom Kunden.
 
Hallo hier mal unsere diesjährigen Erfahrung.
Bei unserer Ankunft bekamen wir eine schriftliche und persönliche Einweisung in das Programm FisReg sowie die Internetseite. Der Camp Betreuer hat uns vorher angemeldet mit vollgenden Daten. 1. Anzahl der Personen, 2. Dauer unseres Aufenthaltes, 3. Persönliches Passwort.
Nach der Anmeldung mußte ich nur noch die Namen unsere Gruppe eingeben.
Die täglichn Fangmeldungen konnte dort eingeben, auch Tage später geändert werden.
Die Bescheinigung wird am Ende des Aufenthaltes per PDF Datei angefordert. Allerdings ist die erst am nächsten Tag ab 12:00 abrufbar.
Gruß Anton20230820_192436.jpg
 
Auch wenn ich der Meinung bin das ich als Kunde/Urlauber/Angler mich über die Vorschriften auch proaktiv informieren sollte hat doch auch der Vermieter (der vor Ort in Norwegen) die Pflicht sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und dem Kunden die richtigen Papiere auszuhändigen. Was ich da seit der Einführung dieser Vorschriften bei den Vermietern schon erlebt habe spottet jeder Beschreibung. Das was sich da so mancher Norweger erlaubt hat ist/war gelinde gesagt eine Frechheit. Das Geld der dummen Touris wurde eingestrichen, die eigenen Hausaufgaben wurden aber nicht gemacht!
Von daher habe ich mich selber informiert, was hier im Forum ja Gott sei Dank kein Problem ist.
 
Ja, so schwer is es nun wirklich nicht sich selbst zu informieren,( …wenn man denn will), dann gibt’s auch keine unangenehmen Überraschungen beim Zoll.
Dies gilt ja vor allem auch für die, die gar keinen Fisch mehr ausführen dürfen, weil sie z.b. nicht bei einem netten Vermieter buchen der sie immer gut über die Ausfuhrregelungen informiert, sondern einfach als Individual-Touristen im Zelt oder Wohnmobil Urlaub machen.

Wer sagt denen eigentlich was man darf und was nicht?

Gruss
Smolt
 
Meine Erfahrungen beziehen sich nicht auf Privatvermietungen und nichtregistrierte Unterkünfte. Ich beziehe mich auf zertifizierte Unterkünfte die entweder über norwegische oder deutsche Vermittler vermietet werden. Und da kann ich als Mieter schon verlangen das sich auch der Vermieter (Eigentümer der Immobilie, Boote) mit den Gesetzmäßigkeiten auskennt, sich Informiert und er seine Gäste nicht, durch Unwissenheit und/oder Faulheit, im Regen stehen lässt.
Wie geschrieben, meine pers. Erfahrungen sind nun schon ein paar Jahre her, aber das was ich da an Unwissenheit gepaart mit Ignoranz von Seiten der Norweger erleben musste spottet jeder Beschreibung. Das war man z. B. allen Ernstes der Meinung das die Fangliste (damals noch auf Papier) beim Zoll ausreichen würde. Das man eine Bestätigung mit Reg. Nr. und Unterschrift vom Vermieter sowie Namen der Gäste benötigt konnten oder wollten die nicht glauben. Im Nachgang kann ich froh sein damals nicht kontrolliert worden zu sein.


Aber nochmal. Auch der Gast hat die Pflicht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu Informieren. Was ja hier im Forum seit einigen Jahren recht leicht ist.
 
Ich denke mal was den Info-stand der Vermleter betrifft, hat sich mit der Zeit auch einiges geändert.
Ich will hier jetzt auch keinen der erwähnten faulen, geldgierigen und ignoranten Vermieter in Schutz nehmen, aber leider ist es hier in Norwegen auch nicht viel anders, als in anderen Ländern: Es werden neue Regeln erlassen, die Umsetzung in der Praxis ist aber bei weitem nicht abgeklärt, obwohl das Gesetz schon gilt. Der Informationsfluss war Anfangs von staatlicher Seite auch ziemlich bescheiden.
Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass gerade in der Anfangszeit, auch einige nicht ganz so faule Vermieter, ziemlich im Regen standen wie die neue Regeln nun umgesetzt werden sollen und welche Informationen sie guten Gewissens an ihre Kunden weitergeben können.

Dies hat sich zum Glück inzwischen geändert. Zwei Minuten Googeln und jeder, der sich wirklich informieren will. Ist im Bilde, egal ob Vermieter, Tourist, oder sonst wer.

Gruss
Smolt
 
@Anton5422 der Download ist schon am Tag vor der Abreise verfügbar (um 10:00 GMT+0/UTC).

Grundsätzlich denke ich, dass im Falle des TE hier der Vermieter privatrechtlich haftbar ist, da er den Schaden verursacht hat.

Bin ebenfalls der Meinung, dass der Informationsfluss absolut bescheiden war und etliche Entscheidungen sehr undurchdacht waren.
Wenn du als Staat schon willst, dass deine Bürger oder die Gäste deines Landes etwas machen, dann solltest du auch die richtigen Werkzeuge und Hilfestellungen anbieten.

Die Nummer wäre erheblich glatter gelaufen, wenn das Fiskeridirektoratet die Software für die Erfassung durch die Gäste gratis angeboten hätte, wenn es digitale Signaturen gäbe, die vom Zoll überprüft werden können und das Informationsmaterial detailliert, inhaltlich richtig und aktuell gehalten wäre.

Eingangs gabs ja sogar eine gratis Möglichkeit für Vermieter die Fänge auf Seiten des Fiskeridirektorats zu erfassen, die war so unfassbar schlecht, dass ich mich entschied etwas vernünftiges zu schaffen.

Das ist auch bei weitem nicht das erste und letzte Mal, dass sich das Fiskeridirektorat unbeliebt gemacht hat. Wer sich mal mit der Fangerfassung für Berufsfischer auseinander setzt, der wird die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Das ist noch eine viel größere Shitshow. Geht mal mit ner Pulle Schluck zu einem Fischer und fragt mal was die Piratenflagge auf seinem Kahn bedeutet.

Mit den rechtlichen und technischen Anforderungen an Fangerfassung und Tracking für Berufsfischer habe ich mich auch beschäftigt und entschieden die Finger davon zu lassen. Die Regularien sind einfach nur absurd.
 
Nein, die Sachlage ist keineswegs klar. Der Sinn der Bestimmung ist es, eine übermäßige Ausfuhr zu verhindern, sonst nichts. Das dürfte in einem Gesetz festgehalten sein, dass ich aber nicht kenne. Die Ausführungsbestimmung zur Umsetzung dieses Gesetzes erlässt das Ministerium, dem der der Zoll untersteht, im Verordnungswege und dies offensichtlich auch wenig eindeutig, wie Loup de mer herausgefunden hat. Die Erläuterungen des Zolls, die hier weiter oben eingestellt wurden, weist auf die Dokumentationspflicht des Ausführenden hin und gibt Beispiele, wie sie zu erfüllen ist, wobei diese Aufzählung nicht abschließend und andere Möglichkeiten der Dukumentation nicht ausschließend formuliert ist.

Mal angenommen, dass die drei keine Übermenge dabei hatten, so stellt sich den Zollbeamten die Sachlage so dar, dass auf Grund nicht ausreichender Dokumentation, eine Übermenge nur dann vorliegen kann, wenn die beiden im Dokument nicht genannten Personen, nicht in der gleichen Anlage gefischt hätten (also nur zufällig aufgelesene Personen oder in einer anderen unbekannten Anlage gefischt hätten). Dies konnte aber wohl durch das Telefongespräch mit dem Betreiber der Anlage ausgeräumt werden. Damit war die Dokumentationspflicht zwar nicht im vorgesehenen Wege aber dennoch erfüllt. Es liegt also kein Tatbestand der Überausfuhr vor. Die Beamten haben sich also nicht korrekt verhalten.

Auf jeden Fall hätten die 3 Widerspruch einlegen sollen und mit einigem Glück hätten sie wahrscheinlich Recht bekommen. Solche Widersprüche sind jedoch an bestimmte Fristen gebunden, so dass es jetzt dafür möglicherweise zu spät ist.

Im Falle der Ablehnung steht dann nur noch der Gerichtsweg offen. Das ist aber schon in der Vorleistung sehr teuer und schon deshalb sehr risikoreich, weil man als Ausländer klagt ("der soll doch froh sein, dass wir ihn überhaupt fischen lassen").

Gruß Dieter
 
Die Ausfuhr von Fisch aus Norwegen ist verboten und nur unter bestimmten Vorraussetzung zulässig.

Ich glaube hier geht es erstmal nicht darum, dass der eine auf dem Zettel registrierte Angler den gesammten Fisch auf seine "Kappe" bekommt und somit zuviel Fisch dabei hat (..."Übermenge")., sondern dass die drei anderen Angler nicht die Vorraussetzung (Ausreichende Dokumentation) erfüllt haben, Fisch auszuführen, es scheinbar trotzdem versuchten und der Zoll dies nun als Verstoss (ob wissenttlich oder unwissentlich, spielt erstmal keine Rolle) gegen das Ausfuhrgesetz wertet.

Wer weiss wie die Kommunikation zwischen den Anglern und den Zöllern, von mir aus auch noch einem Vermieter am telefon abgelaufen ist? Ich wäre auf jeden Fall ziemlich vorsichtig damit, den Zöllner aus der Entfernung zu unterstellen das sie falsch liegen, oder umgekehrt, den drei Anglern das sie im Recht sind.

Ich tendiere doch ein wenig mehr zu: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

Gruss
Smolt
 
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