Fangverbot Blauleng

Ich glaube das Fangverbot, für Blauleng gibt es schon ein paar Jahre, nur waren sich die Freizeitfischer und Sportangler, nicht ganz darüber im Klaren ob es auch für sie gilt.

http://www.fiskeridir.no/Yrkesfiske...r/J-meldinger/Utgaatte-J-meldinger/J-240-2010


Nun gab`s auf Nachfrage die Antwort, dass direktes Angeln auf Blauleng auch verboten ist.


Ist natürlich mal wieder etwas tricky: - mit "Beifang" muss man beim Naturköderangeln immer rechnen, -und die "Beifangregelung besteht nun trotz "Totalfangverbot" immernoch. ^^

Gruss
smolt
 
Moin zusammen, das heißt Ihr würdet es so interpretieren, dass man einen ungewollt gefangen Blauleng nicht (zum Sterben) über Bord werfen muss, sondern als Beifang verwerten darf?
 
Jawohl, allerdings solltest Du deine Angelmethode danach soweit ändern das es nicht mehr zu diesen „Beifängen“ kommt.
Ist wie mit Rotbarsch, wenn der außerhalb der Schonzeit als Beifang „ausversehen“ gefangen wird kannst Du ihn ja auch behalten. Allerdings sollte es sich auch da um Einzellexemplare handeln und keine ganze Kiste voll.
 
Ich weiß nicht wie es in NO geregelt ist aber solch eine Ausnahmeregelung zieht leider immer "Schmarotzer" an, die dann auf diese unglückliche Beifangregel pochen...es ist immer wieder erstaunlich :eek1: wie viele Fische sich dann "per Unfall" auf die Köder stürzen :wink:
In DK gibt es bei vielen Arten und Gewässern dann die knallharte Regelung, daß der Fisch dann getötet werden muß und dann trotzdem zerschnippelt dem Meer oder dem Fluß übergeben werden MUß!!!
So MUSS z.B. ein Lachs, der nicht mehr lebensfähig ist so zerschnitten und in Wasser geworfen werden wenn entweder
1. Die Lachs-Entnahme Quote für den Fluß schon gefangen und entnommen wurde oder
2. Die Lachs-Entnahme-Quote für den betimmten Angler schon erfüllt ist, der Angler darf also nur noch C&R betreiben.

Wer mit einem solchen Lachs an Land in seinem Besitz erwischt wird, hat mit drakonischen Strafen zu rechnen!!

Mit solch einer straffen Regelung vermeidet man jeglichen versuchten Mißbrauch mit der Regelung!
 
Moin
Bin ja mal gespannt wie man am Blauleng vorbei angeln soll,hatte dieses Jahr auch einen Blauleng bei 120m tiefe.
Auf meine ganz normale Lengmontage,da werden die Fische die in diesen tiefen beißen wohl kaum Unterschiede machen..
Was ins Maul passt wird gefressen..


Gruß Marko
 
Moin
Bin ja mal gespannt wie man am Blauleng vorbei angeln soll,hatte dieses Jahr auch einen Blauleng bei 120m tiefe.
Kann man nicht wirklich aber man kann zumindest diejenigen "vergrätzen", die es mit Gewält auf diese Fänge anlegen und mit der Beifangregelung diese umgehen wolllen. Mit der Regelung (unter Androhung von Strafen) den Fisch auch tot zurücksetzten zu müssen, kann man zumindest diejenigen abhalten, die es bewußt drauf anlegen...auch wenn es mir natürlich um den Fisch leid tut!
Eine Regelung, dies es verbietet, diesen Fisch selber zu verwerten wäre auch eine Möglichkeit, der Fisch müsste also bei einem örtlichen Berufsfischer abzugeben sein.
Es gibt immer Möglichkeiten "Schmarotzer" abzuwehren!
So wurden in DK vor einigen Jahren als die Dänen noch keine Thunfischquote hatten, gezielte lukrative "Beifänge" der Berufsfischer insofern boykottiert, als das diese "Beifänge" dann nicht von den Berufsfischern selbst verkauft werden durften , sonder der Erlös auf einer Auktion zugunsten des dänischen Staates ging und der Berufsfischer somit nichts davon hatte...in der Folge gingen diese "Beifänge" massiv zurück. Ein Schelm, der Böses dabei denkt :biglaugh: :biglaugh:
 
Klingt ja alles theoretisch gut.
Ich frage mich nur wer wohl überhaupt gezielt auf Blauleng angelt und falls doch mal einer gefangen wird, wer das überhaupt kontrolliert.
Falls ich jemals einen fangen sollte (was eher nicht der Fall ist da ich nicht so tief angle), würde ich den Fisch den Fisch aber verwerten da er eh nicht weiter leben wird. Ich kann das auch gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
 
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