Ich weiß nicht wie es in NO geregelt ist aber solch eine Ausnahmeregelung zieht leider immer "Schmarotzer" an, die dann auf diese unglückliche Beifangregel pochen...es ist immer wieder erstaunlich
wie viele Fische sich dann "per Unfall" auf die Köder stürzen
In DK gibt es bei vielen Arten und Gewässern dann die knallharte Regelung, daß der Fisch dann getötet werden
muß und dann trotzdem zerschnippelt dem Meer oder dem Fluß übergeben werden MUß!!!
So
MUSS z.B. ein Lachs, der nicht mehr lebensfähig ist so zerschnitten und in Wasser geworfen werden wenn entweder
1. Die Lachs-Entnahme Quote für den Fluß schon gefangen und entnommen wurde oder
2. Die Lachs-Entnahme-Quote für den betimmten Angler schon erfüllt ist, der Angler darf also nur noch C&R betreiben.
Wer mit einem solchen Lachs an Land in seinem Besitz erwischt wird, hat mit drakonischen Strafen zu rechnen!!
Mit solch einer
straffen Regelung vermeidet man jeglichen versuchten Mißbrauch mit der Regelung!