Moin,
Aus aktuellen Anlass hier eines der ersten Urteile bei Vorliegen einer Reisestornierung durch den Kunden im Rahmen der Corona Pandemie. Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung!
Tenor: Um wegen außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurückzutreten, reiche es aus, dass es wahrscheinlich ist, dass sich ein gesundheitsgefährdendes Virus in einem Reisegebiet ausbreitet.
AG Frankfurt, AZ.: 32 C 2136/20
ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
Mit dem Urteil wird die Argumentation einiger RV, dass eben eine Reisewarnung vorliegen muss um eine volle Rückerstattung des Reisepreises zu erhalten, entgegengetreten.
Aus aktuellen Anlass hier eines der ersten Urteile bei Vorliegen einer Reisestornierung durch den Kunden im Rahmen der Corona Pandemie. Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung!
Tenor: Um wegen außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurückzutreten, reiche es aus, dass es wahrscheinlich ist, dass sich ein gesundheitsgefährdendes Virus in einem Reisegebiet ausbreitet.
AG Frankfurt, AZ.: 32 C 2136/20
Entscheidung des Monats
Mit dem Urteil wird die Argumentation einiger RV, dass eben eine Reisewarnung vorliegen muss um eine volle Rückerstattung des Reisepreises zu erhalten, entgegengetreten.