Erste Urteile zur vollen Rückerstattung des Reisepreises aufgrund der "Corona Pandemie"

infabi

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Berlin
Moin,
Aus aktuellen Anlass hier eines der ersten Urteile bei Vorliegen einer Reisestornierung durch den Kunden im Rahmen der Corona Pandemie. Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung!
Tenor: Um wegen außergewöhnlicher Umstände vom Vertrag zurückzutreten, reiche es aus, dass es wahrscheinlich ist, dass sich ein gesundheitsgefährdendes Virus in einem Reisegebiet ausbreitet.

AG Frankfurt, AZ.: 32 C 2136/20


Mit dem Urteil wird die Argumentation einiger RV, dass eben eine Reisewarnung vorliegen muss um eine volle Rückerstattung des Reisepreises zu erhalten, entgegengetreten.
 
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