Erfahrungen bei „Bedarf“ Auslands-KV?

Es geht hier um Krankenversicherung. Was hat das mit deinem Wagen zu tun?
Bei der Huk wird schlecht bis garnicht beraten und jeder meint, Versicherungen kann doch jeder Laie.
Ich habe dort bei einem Tochterunternehmen mal gearbeitet. Aussage einer Führungsperson war, ihr sollt nicht beraten, ihr sollt verkaufen. Ich bin dort rausgeflogen, weil ich einen großen Betrug aufgedeckt habe. Ein Juraprofessor, der leider nicht mehr lebt, der seinerzeit auch im Naf war hat mir bestätigt, dass das Betrug war. Nach Hochrechnungen bin ich auf eine Summe von ca 500.000,- € gekommen.
Ich behaupte seit dem ganz offen, dass die Huk eine Betrügerfirma ist. Sie hat in allen ihren Sparten mit die schlechtesten Leistungen auf dem Markt. Oder was glaubst du, warum die immer die günstigen Preise als Argument haben.
Darauf fallen nur die rein, die die Gesetze derMarktwirtschaft noch nicht verstanden haben.
 
Es geht hier um Krankenversicherung. Was hat das mit deinem Wagen zu tun?
Das ist bei manchen Autoversicherungen tatsächlich als Zusatzversicherung abschliessbar. Genauso wie bei vielen Hausratsversicherungen eine Reisegepäckversicherung mit abgeschlossen werden kann. Von daher müsste man die Details der Versicherung kennen um zu urteilen, finde ich. Bei meiner Versicherung steht da z.B. dass es bei einem Unfall übernommen wird. Also bei Herzinfarkt nicht. Aber das mag ja bei anderen Versicherungen anders sein (mit entsprechender Prämie)
 
Lese doch mal den ersten Beitrag und dann kannst nochmal den Zusammenhang erklären
ja bitte lies noch mal alles, ich glaube der Zusammenhang ist ziemlich klar. Der nette Herr schrieb doch klar dass er ne KV hat. Und für Repatriation die andere Versicherung.
 
Das ist bei manchen Autoversicherungen tatsächlich als Zusatzversicherung abschliessbar. Genauso wie bei vielen Hausratsversicherungen eine Reisegepäckversicherung mit abgeschlossen werden kann. Von daher müsste man die Details der Versicherung kennen um zu urteilen, finde ich. Bei meiner Versicherung steht da z.B. dass es bei einem Unfall übernommen wird. Also bei Herzinfarkt nicht. Aber das mag ja bei anderen Versicherungen anders sein (mit entsprechender Prämie)
Du bringst so viele Sachen durcheinander. Es geht hier um einen Krankenhaus aufenthalt.
ja bitte lies noch mal alles, ich glaube der Zusammenhang ist ziemlich klar. Der nette Herr schrieb doch klar dass er ne KV hat. Und für Repatriation die andere Versicherung.
Und du wirfst mit Begriffen um dich:eek1:
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@MarciMarc ich gebe auf, du hast mit allem Recht. Die HUK ist die beste und du bist da gut aufgehoben :a010:
 
Mal das finale Update zu meinem beschriebenen Sachverhalt:

Nach über 1,5 Jahren habe ich jetzt vor knapp einer Woche von meiner privaten KV den Bescheid zur Rückzahlung
des Zuviel erstatteten Betrags erhalten. Allerdings haben sie mir die entstandenen Zusatzkosten aus dem
unschönen Inkassoverfahren erstattet und ich gehe jetzt zum Glück aus dem Ganzen mit einer schwarzen Null raus!

Was ist zwischenzeitlich passiert:
- die Auslands-KV hat mir eine Anteil überwiesen, welcher sich von der Höhe her nicht wirklich erschließt!?!?
- die Beihilfe hat nach Ablehnung und eingereichtem Widerspruch ihren Anteil passend bezahlt
- die private KV darauf hingewiesen, dass sie zu viel bezahlt hat, haben sich freundlich bedankt (Rest siehe oben)

Was mir an dem Ganzen immer noch nicht gefällt:
die beiden Hauptbeteiligtem „Auslands-KV“ und „deutsche private KV“ behaupten immer noch, der andere
wäre vorrangiger Leistungsträger 🤬🤬🤬.

Fazit und Empfehlung, lasst Euch schriftlich (!!!) bei so einem Fall von den Beteiligten eine Bestätigung geben,
wer denn nun der zuständige Kostenträger ist.
Am Besten ist immer noch: bleibt in Eurem wohlverdienten Norwegenurlaub fit und gesund 😎!

In diesem Sinne ein schönes Wochenende allen Norge-Freaks 🎣🙃
VG Oli
 
Aber man ist doch über seine PKV im Ausland versichert. Warum hast du noch zusätzlich eine Auslands-KV?
 
Ich habe ebenfalls eine ADAC Ausland KV. Deswegen, weil im Notfall kann man sich seitens des ADAC nach Deutschland fliegen lassen.

Bin mir wirklich nicht sicher, ob die deutschen Krankenkassen das ohne weiteres übernehmen? Auch werden bei einem Unfall in Norge die Überführungskosten (Hubschrauber Transport) vom Unfallort ins Krankenhaus vom ADAC übernommen.
 
Meinen Hubschrauberflug nach Trondheim haben die Norweger bezahlt. Den Rückflug mit DLR dann die Auslandskrankenversicherung.
 
Aber man ist doch über seine PKV im Ausland versichert. Warum hast du noch zusätzlich eine Auslands-KV?

Als Staatsdiener hast Du noch die Beihilfe. Die PKV deckt nicht 100%, zwar mit Zusatz, aber eben nicht alles.
Daher auch noch ADAC-Auslands-KV. Bisher zum Glück ja nicht gebraucht gehabt.
Mit den hier geschriebenen positiven Erfahrung mit den gelben Engeln bin ich halt der, der auch mal nicht
so gute Erfahrungen gemacht hat…
Bin trotzdem aus den aus den anderen Posts genannten Gründen noch dabei.

Das Wichtigste ist, dass ich jetzt mitgenommen habe, auf die Zusage als Erstkostenträger kommt‘s bei denen an.
 
Moin Moin

Hab mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Versicherungsbedingungen des ADACs zu studieren. Neben den zahlreichen sehr guten Leistungen gibt es aber folgendes zu beachten (!): der für mich wichtigste Punkt Teil 5) allg Bedingungen Punkt 2.1...
"Soweit im Schadensfall ein Dritter leistungspflichtig ist, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dritte können z.B.....
- gesetzliche Krankenkassen
- anderweitige Versicherer sein (PKV)
sein. Soweit aus anderen Versicherungsträgern (s.o.) eine Entschädigung beansprucht werden kann, steht es ihnen frei, wem Sie den Schadensfall melden . Melden Sie ihn der ADAC Versicherung, werden wir im Rahmen der Bedingungen in Vorleistung treten und zwecks Kostenteilung direkt an den Dritten wenden.

Soweit doch schlüssig, oder? Ich würde empfehlen, den ADAC im Schadensfall zu informieren "was wie und wo" was passiert ist (soweit möglich), eine Kostendeckung einfordern (Krankenhaus muss das ohnehin vorab passieren). Dann im Nachgang die gesetzliche und / oder die private Krankenkasse ebenfalls über den Sachverhalt informieren. Nach dem Vertragstext (siehe oben) ist dann erstrangig der ADAC zu nennen (war eine Frage hier im Thread). Der ADAC wird sich dann zwecks Kostenteilung bei dritten melden. Kosten sind in Höhe vertraglicher deutscher Sätze erstattet, im Rahmen der "Schulmedizin".

Zu beachten ist: jeder in der Reisegruppe benötigt eine Reiseversicherung, soll diese dann geltend gemacht werden.

Krankheiten, welche absehbar während der Reise absehbar waren, werden nicht erstattet (Achtung: Kollege hat Herzschmerzen / Bluthochdruck, Arzt ist dies bekannt und sieht Risiken, dann haftet im Schadensfall die Ausland KV nicht!). Viele Kollegen verschweigen dies ja gerne, sollte aber in einer Reisegruppe geklärt sein vor Reiseantritt. Bei Vor erkrankten immer eine Vollmacht ausstellen, so dass man handlungsfähig vor Ort bleibt (Ärztliche Schweigepflicht etc.).

Die Ausland ADAC KV ist 63 Tage nach Eintritt ins Reiseland gültig (für Dauerparker wie ich es bin von Interesse).

Ab 63 und 73 Jahren steigen die Beiträge stark an.

Ansonsten Rechnungen immer mit Namen, Geb Datum, Grund der Behandlung, behandelnder Arzt, Datum und Diagnose ausfüllen lassen.

Stationäre Krankenhausbehandlung und Flugrücktransporte (keine vor Ort Hubschrauber Bergungskosten) ausgenommen, müssen als geldwerte Leistungen vorab ausgelegt werden (Inhalt Rechnung siehe oben) und sind der z.B. ADAC Versicherung einzureichen. Immer auch vor Ort den Leistungsträger informieren, als Tipp.

Das sind die wichtigsten Bedingungen, welche ich rausgelesen habe. Ansonsten finde ich das Leistungspaket des ADAC ganz in Ordnung.

Ich empfehle, die Versicherungspolice als auch das Serviceheft mit den Versicherungsbedingungen mit auf die Reise zu nehmen.

Gruß Godöy
 
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