Meine Beiträge (2290;3030) haben ja dieses Problem der unter 10 Tage Quarantäne mit ins Rollen gebracht. Ich habe da eine Information unseres Vermieters eingestellt.
Was ich mich frage. Ist das ein Alleingang der Fähr-oder auch Fuggesellschaften? Wo steht denn, dass ich mindestens 10 Tage in Quarantäne bleiben muss, um mit den sogenannten “Öffentlichen Verkehrsmitteln“ zurück reisen zu können? In den öffentlichen Erklärungen, die hier eingestellt wurden, konnte ich das nicht heraus lesen. Berichtigt mich bitte, wenn ich da was überlesen haben sollte.
Wie will man denn das in der Praxis kontrollieren? Die Zeiten mit Stempel im Pass sind ja Gott sei Dank vorbei. Kann ja sein, dass bei Hin-und Rückreise mit einer Fährgesellschaft der Reisezeitraum ersichtlich ist. Wenn ich aber z.B. mit Fjordline nach Norwegen einreise und mit Colorline wieder ausreise. Woher soll denn Colorline wissen, wie lange ich mich in Norwegen aufgehalten habe?
Ich hoffe das klärt sich alles in den nächsten Tagen. Auf einen Ritt über Schweden hab ich eigentlich keinen Bock.