Eine rein rechnerische Öffnung zum 12.09.wird damit langsam fast ausgeschlossen. Wir müssten nächste Woche schon dauerhaft um 1.300 haben. Dafür ist aber kein Trend abzusehen.
Dann sag mir wie du rechnest.Keine Ahnung wie dein Rechenweg ist, aber bei täglich 1600 Neuinfektionen komme ich auf ~ 28 / 100.000.
Dann sag mir wie du rechnest.
Innlandfähren sind tabu, genauso die Rückfahrt mit der Fähre bei weniger als 10 Tagen Quarantäne(Aufenthalt).
Nach deiner Rechnung darf man dann 1161 im Durchschnitt nicht überschreiten.Ich rechne wie folgt:
~ 81.300.000 Einwohner
geteilt durch 100.000 ergibt = ~813
Dann summiere ich die Neuinfektionen der letzten 14 Tage. Bei 1600 pro Tag sind das in Summe 22.400.
Um jetzt die Summe pro 100.000 Einwohner zu bekommen teile ich durch die oben ermittelten 813.
Ergibt ~28.
Was meint ihr zu Inlandsfähen? Die meisten von uns müssen ja über irgendwelche Fjorde oder auf eine Insel.
Du musst bei deiner Rechnung die 813 auch in Relation zu den 14 Tagen setzen.Ich rechne wie folgt:
~ 81.300.000 Einwohner
geteilt durch 100.000 ergibt = ~813
Dann summiere ich die Neuinfektionen der letzten 14 Tage. Bei 1600 pro Tag sind das in Summe 22.400.
Um jetzt die Summe pro 100.000 Einwohner zu bekommen teile ich durch die oben ermittelten 813.
Ergibt ~28.
Du musst bei deiner Rechnung die 813 auch in Relation zu den 14 Tagen setzen.
Sind 1138,2. Ergibt 19,68.
@Kalle
Gut für dich, dass du noch oben warst.
Ich fahre unter diesen Umständen genau wie du es tun würdest auch nicht.
Da ich sehr flexibel bin, wäre für mich auch sehr kurzfristig zu fahren möglich.
Sollte es wieder auf gelb geändert werden vor Mitte Oktober.
Und wenn wir wissen wie die rechnen. Kann man schon einiges absehen, was passiert.
Sehe ich anders, Grundlage war die erste Buchung zu den geltenden AGB des Veranstalters.
Viele oder besser gesagt alle Veranstalter versuchen sich aufgrund neuer AGBˋs herauszuwinden.
Ich bezweifele, dass ursprüngliche Buchungen mit alten AGBˋs, die später umgebucht wurden, ohne Hinweis auf neue AGBˋs bestand haben.
Es gilt der Reisevertrag mit AGB zum Abschluss des Vertrages.
Ein bestehender Vertrag wurde lediglich geändert hinsichtlich Anreisedatum. Da neue AGBˋs zu platzieren ist ohne Einwilligung unmöglich.
Wer besser informiert ist, möge mich korrigieren.
Sehe ich genauso. Die können nicht einfach einseitig zu deinen Ungunsten die AGB's abändern. Das ist juristisch nicht haltbar.
Hatte Markus nach einer Bescheinigung gefragt die die Eignung zur Quarantäne bestätigt. Bisher aber leider nix gehört...ohne wird das nix...
Dann werden wir uns auf der Fähre sehen....Am 5.9