Echolot leihen

Angeljens schrieb:
Tja das würde mich auch mal intressieren! :rolleyes:
Aber ich glaube du wirst als Antwort bekommen das dies nicht geht und nicht versicherbar ist;( . Und ich kann dir auch sagen warum. Diese Firmen wollen, das wissen wir doch alle, in erster Linie unser Geld und um Gottes Willen keine außerplanmäßige Arbeit und vor allem kein unkalkulierbares Risiko haben. Da kann sich sicherlich der kleine Vertreter bei dir an der Basis noch so viel Mühe geben:? , das wird der wohl in seiner Zentrale nicht durchbekommen. Und da hängt der Hund begraben! Extra Arbeit, und auch wenn es bei denen ihren Größenordnungen sich hier eher um kleine Betäge handelt, ist es nicht auf die schnelle einschätzbar und kalkulierbar. Und der eventuelle Gewinn von ein paar hundert verkauften Polisen im Jahr!? - Pinatz machen die wohl eher nicht!!!!:(

Ich habe gestern mit meinem Versicherungsmenschen gesprochen.
Es ist ganz genauso wie Jens schon vermutet hat.
Also keine Versicherung X(
Gruß Bodo
 
Moin,

da ich mich im Versicherungsbereich ganz gut auskenne. Ne kurze Info.
Die meisten Versicherungen haben mittlerweile die Möglichkeit einen Zusatz zur Haftpflichtversicherung anzubieten.( Kostet in der Regel ca 1 Euro im Monat. Dieser Zusatz bezieht unter anderem auf einen Einschluss bis ca 500 Euro auf "gemietete, geliehende oder gepachtete Sachen"...
damit wäre das Echolot mitversichert.
Ansonsten soll es von der Volksfürsorge eine Anglerversicherung geben ( ich arbeite nicht bei der Volksfürsorge !!!) habe dieses im Katalog von Angelreisen als Werbung gesehen.... ob damit sowas abgedeckt ist weiss ich nicht, sah aber auf den 1. Blick so aus !

Gruss aus Hamburg

Matthias
 
@an alle

Eigendlich müßte doch bei ungewollter Beschädigung usw,die

Privathaftpflicht einspringen;wenn ich°s glaubhaft rüberbringe.:>>

Petri an alle
Bernd:]
 
@Gallere
aber nicht bei geliehenen oder ausgeborgten Sachen!
Und die Sache - ( ich°s glaubhaft rüberbringe.
1poke.gif
) glaub nur nicht das die Leute die in Versicherungen arbeiten ganz doooof! sind. Die ziehen die Hosen auch nicht mit der Kneifzange an!
Den Äger hat man nur selber wenn der Schaden eingetreten ist und man dann nichts bekommt!
@Norweger2000
Wenn das so ist wie du sagst wäre das ja sehr gut!
Müsstest vieleicht mal schreiben bei welcher Gesellschaft dies möglich ist.
Mir persönlich ist so ein Zusatzt bei den "großen" Versicherungen hier im Land noch nicht bekannt. Aber man kann ja nicht alles Wissen und es gibt viel neues und auch eíne ganze menge kleinere Gesellschaften die mehr Regional auftreten und wo ich auch keinen Überblick habe.
Ich persönlich kann es mir aber trotzdem nicht so recht vorstellen. Denn bei ca. 1 Euro für 500,-!? da ist doch der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Wie soll das geprüft werden, alles was mir runterfällt , kaputt geht oder anderweitig abhanden kommt ist dann immer dem "Anderen" und nur geliehen.
Aber wie gesagt ich weiß es nicht, und vieles ist möglich warum nicht auch dies!
gruß Jens
 
:baby: Hallo Jens,

Ganz interssant die Geschichte und hab natürlich gleich mal meine Unterlagen durchgeblättert.

Resultat: § 4 der allgem. Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen

Ausschlüsse pkt 6a : Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Vers.-nehmer gemietet.....oder sonst in Verwahrung genommen..hat.

Tolle Sache. da muss man sich was überlegen für den Fall der Fälle..........

Danke für den Tip8o
 
@ Angeljens

Die Gesellschaft möchte ich ungern nennen, da ich keine Schleichwerbung machen möchte. Gibt es aber meiner Meinung nach bei einigen Gesellschaften

Wörtlich steht in der Beschreibung

"Mitversicherung von Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken z.B. gemietet,geleast,gepachtet,geliehen oder Gegenstand einens besonderen Verwahrungsvertrages sind, bis zu 500 Euro je Versicherungsfall, begrenzt auf 1.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres "

Damit sollte solche Fälle wie das Echolot eigentlich abgesichert sein

Gruss aus Hamburg

Matthias
 
Jo Matthias, wenn das genau so drinnen steht wäre die Sache mitversichert!
Habe wie Laslotiker auch noch mal die "Allgemeinen Bedingungen" mir vorgenommen und da steht genau im § 4" Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ..."
Und wenn dort ausdrücklich dies mit eingeschlossen ist müsste es mitversichert sein!
Schicke mir doch mal eine PN mit den Namen der Gesellschaft, dann machst du keine Schleichwerbung und ich kann mir das mal genauer ansehen!
Auch glaube ich wenn du hier "Ross und Reiter" nennst wäre dies keine Schleichwerbung sondern eine für viele von uns sehr nützliche Empfehlung!
Und dafür ist ja auch so ein Forum wie unseres da. Tips für gute Sachen zu geben und vor bitteren Erfahrungen zu warnen.
Gruß Jens!!!
 
@Norweger2000 (Matthias)
-bei der von dir genannten Versicherung ist es so!:baby: Habe mich nach deiner PN dort selber auch mal schlau gemacht,nachgelesen und auch gleich mal angerufen in der zuständigen Thüringer Stelle. Auch dort wurde mir dies bestätigt, wie du es sagst. Wenn man eine Haftpflicht(plus) bei dieser Gesellschaft hat sind geliehene bewegliche Gegenstände bis 500,-Euro versichert!
Bin der Meinung das dies eine gute Möglichkeit ist dieses Risiko abzusichern und du dich deshalb nicht scheuen solltest diese Gesellschaft zu nennen!
Ich war bis jetzt davon ausgegangen das geliehene Gegenstände wie "Eigene" behandelt werden. Aber da lag ich bei dieser Gesellschaft nicht richtig!
Gruß aus Thüringen Jens
 
Kommt schon. Jetzt ziert euch nicht wie ne Jungfrau;< Vor allem muß Bodo das wissen, damit er damit zu seiner Versicherung gehen kann um mal nachzufragen.
 
Sorry Leute,

ich verstehe euer Problem nicht so ganz.

Für denjenigen der sich das Gerät ausleiht ist es doch so, das er in jedem Fall das Gerät ersetzen muss egal ober es es Privat ausleiht, oder von einer Firma bekommt.

Und da meine ich mal kann es dem Verleiher doch egal sein ob das gute Stück nun versichert ist oder nicht. Fakt ist wenn es wech kommt, dann muss es ersetzt werden. Das gilt für eine Private leihe, und auch dann wenn man es über eine Firma ausleiht.

Entweder ist man als Verleiher davon überzeugt das man wie auch immer seine Sache oder den möglichen Ersatz dafür zurückbekommt oder nicht.

Damit will ich sagen entweder ist mir derjenige gut dafür oder nicht, wenn nicht dann lasse ich es, und wenn ja dann stellt sich für mich nicht die Frage ist es jetzt versichert oder nicht.

Ist doch eigentlich ganz einfach oder!!!

Nur zur Info:

Wir verleihen jedes Jahr GPS Geräte und auch Echolote an unsere Kunden, gegen Gebühr natürlich, und wenn ein Gerät zurück kommt oder gar abhanden gekommen ist schicken wir halt ne Rechnung und der Fall ist erledigt.
Im Übrigen ist bis auf einen Vorfall bei uns in den letzten 4 Jahren alles glatt gelaufen.


Noch was vergessen, wenn ich als Ausleiher mir nicht sicher bin das ich mir einen eventuellen Verlust nicht leisten kann, dann Frage ich erst lieber gar nicht erst nach. Jetzt noch auf die schnelle eine Versicherung für den Fall der Fälle abzuschließen ist einfach lächerlich. Ganz anders ist es natürlich wenn ich eine solche Versicherung bereits habe,
dann lässt sich es sicher besser schlafen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wisst ihr was? Eigentlich hat Herbert doch Recht. Also Bodo wenn du's brauchst, kannst Du es dir abholen. Wenn was drankommt werden wir uns schon einig. So'n Wiggel für ein Echolot. Das ist doch die ganze Rennerei nicht wert. Wenn Du noch nie ein Echolot bedient hast gibt's natürlich ne vernünftige Einweisung.
 
Hallo Ralf,

wäre ich jetzt Niki Lauda, dann würde ich jetzt die berühmte rote Kappe vor Dir ziehen. :baby:

Das ist doch unser Naff wie es bleibt und lebt, und wie wir es brauchen.


Danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da schließ ich mich Herbert an !
Hut ab, Ralf !! :baby: :baby:
Das ist gelebter Grundgedanke des NAF. :)
 
Es ist doch ganz klar, wenn ich mir was leihe komme ich auch für einen evtl. Schaden auf. Bloß, wenn es doch eine entsprechende Versicherung gäbe, warum sollte man so eine nicht abschliessen?
Gruß Bodo
 
Rollo schrieb:
Da schließ ich mich Herbert an !
Hut ab, Ralf !! :baby: :baby:
Das ist gelebter Grundgedanke des NAF. :)

Verstehe ich nicht:? :? :? !!! - was hat das mit dem Grundgedanken des NAF zu tun?
Oder hast du und Herbert uns wohl nicht richtig verstanden?:rolleyes:
Hier ging es doch nur darum das im Schadensfall der Schadensverursacher keine großen Kosten zutragen hat(Prinzip einer jeden Versicherung) und derjenige der etwas verleiht weiß das er alles ersetzt bekommt falls was zu "Bruch" geht.
Im übrigen ist das bei Herbert ja eine ganz andere Sache. Wenn er gewerblich vermietet müsste er eigentlich dass Risiko über seine Firmenversicherung abdecken und die Kosten auf den Mietpreis mit aufrechnen. Nach dem Motto es wird schon nichts schiefgehen und wenn doch schreib ich schnell eine Rechnung und bekomme mein Geld ist sicherlich nach den seriösen Geschäftsgebaren eher nicht üblich.
Privat ist dies rechtlich unproblematisch kann aber leicht zu zwischenmenschlichen Verstimmungen führen( die bestimmt keiner will) wenn keine klaren Abmachungen getroffen wurden.
Zum Schluß für alle: Es ist die DEVK Versicherung ( nachzuschauen unter www.devk.de )die für solche Fälle in einen ihrer Haftpflichttarife geliehene bewegliche Gegenstände, und darunter fällt auch ein Echolot, bis zu einer bestimmten Summe mit einschließt.
Hoffe Matthias ( Norweger2000) ist mir jetzt nicht böse den Namen genannt zu haben;< , aber ich denke es ist richtig so!
Gruß Jens
 
Angeljens schrieb:
Verstehe ich nicht:? :? :? !!! - was hat das mit dem Grundgedanken des NAF zu tun?
Oder hast du und Herbert uns wohl nicht richtig verstanden?:rolleyes:
Hier ging es doch nur darum das im Schadensfall der Schadensverursacher keine großen Kosten zutragen hat(Prinzip einer jeden Versicherung) und derjenige der etwas verleiht weiß das er alles ersetzt bekommt falls was zu "Bruch" geht.
Gruß Jens

Moin Jens,
Du verstehst mein Posting nicht ?
Dann möchte ich versuchen, es Dir zu erklären.
In diesem Thread geht es nicht darum, wer wann welchen Schaden reguliert, sondern darum,
dass Jockels Erbe ein Echolot ausleihen möchte und etwas zum Verleiher und zum Gerät wissen wollte.
Daraufhin hat sich Klempner bereit erklärt, ihm sein Echolot zu leihen, hinterfragt allerdings die Regulierung eines eventuellen Schadens.
Nachdem dann einige von Euch ausführlich recherchiert haben, wie das in Deutschland versicherungstechnisch gehandhabt wird,
( danke dafür, ich denke wir sind alle etwas schlauer geworden ) :baby:
stellt Klempner sein Echolot einem fremden Menschen zur Verfügung, mit dem Hinweis, " falls's was drankommt, werde man sich schon einigen .
Die ganze Rennerei für eine Versicherungspolice lohnt sich für ein Echolot nicht. "

Das ist es, was ich mit dem Grundgedanken des NAF gemeint habe.
Jemand hat eine Frage, braucht Hilfe oder hat ein anderweitiges Problem....
kurzes Posting im NAF und schon sind Leute da, die helfen, ohne Hintergedanken oder Profitdenken.
Ich selbst habe schon einige Male von dieser Grundhaltung hier im NAF profitieren können.
Und wenn Klempner sein Echolot an einen fremden Menschen verleiht, finde ich das wirklich aller Ehren wert. :baby: :baby:
Gerade in diesen etwas turbulenten Zeiten hier im NAF zeigt diese Geste, dass das Forum noch gut funktioniert.
Mehr habe ich mit meinem Posting nicht ausdrücken wollen. ;<

Herzliche Grüße an alle aus dem Norden
 
Melde mich mal wegen der Versicherung:
Also es gibt eine Versicherung die Echolote, Angeln usw absichert. Wer intresse hat kann mir ja mal eine PN schicken

Gruss Frank
 
Echolot ausleihen in/um Dresden

Hallo,

ich springe einfach mal auf diesen alten Thread mit auf. Ende Juli / Anfang August will ich mir ein Echolot fuer 2 Wochen ausleihen und mit nach Norge nehmen (bis 200m Wassertiefe sollte es schon gehen). Kennt jemand einen solchen Leihservice hier in der Gegend (Dresden)?

Danke + Gruesse
Sven
 
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