Der Ehrliche ist immer der Dumme !!!!!!!

Ihr habt das Teeren und Federn vergessen.....:D
 
moin,
da werd ich mal meine waage daheim mit realen 15 kg prüfen. will doch keine probleme kriegen...

bernd
 
Hört endlich auf mit dieser Sinnlosdiskussion

Toni
 
ist das hier schon wieder so ein ding , wo gefragt wird, wie man norwegisches recht deutsch auslegt??
bernd

:P :P :P :) der ist gut ! :}

Die Aufregung um die Waage verstehe ich nicht, Blei hat man ja genug dabei und es ist wohl selbstverständlich, dass ich die Waage vor dem Wiegen schnell überprüfe - 2 X 500gramm Blei dranggehängt und schon sieht man obs stimmt oder nicht...

Ansonsten aktzeptiert einfach die geltenden Regeln und fertig...

Gruss Kopyto

PS: es ist doch das gleiche wenn ich in Thailand /Singapur Ferien mache, da weiss ich auch, dass die Drogenvergehen sehr streng ahnden, da komme ich auch nicht auf die Idee mich darüber aufzuregen, wieso dass das so ist...
 
Die Diskussion über die 15 kg ist mittlerweile das perpetuum mobile eines jeden Forums geworden, obwohl alles zu dem Thema mittlerweile x mal durchgekaut wurde.8)
 
Hallo alle in diesem Thrööt,

Ich bin ja noch ziehmlich neu hier im NAF und letztes Jahr war auch mein erstes in Norwegen aber jetzt habe ich mal eine Frage in die Runde. Mit den 15kg die ich aus Norwegen ausführen darf, das ist ja schön und gut (oder auch nicht) aber ich habe Heute mal bei der Zoll-Info-Hotline hier in Deutschland angerufen und mich erkundigt wie es denn mit der Einfuhr hier nach Deutschland aussieht und siehe da ich darf eigentlich nur 1kg ohne weiters einführen!!!
Nach Information von Denen muss du wenn es mehr ist, wie ein Gewerbetreibender etliche Dokumente (Veterinär, usw.) vorlegen und die Einfuhr auch dementsprechend anzeigen. Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht. Und wenn ja hat sich diese Diskussion über die 15kg nicht sowieso erledigt.

Gruß René
 
Hallo alle in diesem Thrööt,

Ich bin ja noch ziehmlich neu hier im NAF und letztes Jahr war auch mein erstes in Norwegen aber jetzt habe ich mal eine Frage in die Runde. Mit den 15kg die ich aus Norwegen ausführen darf, das ist ja schön und gut (oder auch nicht) aber ich habe Heute mal bei der Zoll-Info-Hotline hier in Deutschland angerufen und mich erkundigt wie es denn mit der Einfuhr hier nach Deutschland aussieht und siehe da ich darf eigentlich nur 1kg ohne weiters einführen!!!
Nach Information von Denen muss du wenn es mehr ist, wie ein Gewerbetreibender etliche Dokumente (Veterinär, usw.) vorlegen und die Einfuhr auch dementsprechend anzeigen. Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht. Und wenn ja hat sich diese Diskussion über die 15kg nicht sowieso erledigt.

Gruß René

Wenn das dann wirklich so sein sollte, stellt das ja alles Bisherige in den Schatten.

Viele Grüße freddy
 
Nu mal schön locker bleiben und nichts durcheinander bringen:

Quelle: homepage vdsf

Einfuhr von selbst gefangenem Fisch
VDSF sucht nach Verbesserungen bei gegenwärtiger Regelung
Die "1kg Verordnung der EU" der Europäischen Union (EG Nr. 136 / 2004) hat in den letzten Monaten für große Verunsicherung gesorgt. Nach diesem Beschluss, der im Frühjahr 2004 in Kraft getreten ist, darf zum eigenen Verzehr aus Ländern wie Kanada oder USA, die nicht zur EU gehören, ohne Veterinärkontrolle maximal 1 kg Fisch eingeführt werden. Ausnahme: Der Fisch wird vor Ort tierärztlich untersucht und mit einer entsprechenden "Veterinäramtlichen Einfuhrbestätigung" ausgestattet. Eine schwer zu überwindende Hürde.
Der VDSF versucht derzeit eine Verbesserung für die Angelfischerei zu erreichen.
In einem Brief an die zuständige Verbraucherschutzministerin Renate Künast, hat VDSF Präsident Peter Mohnert deshalb mehr Aufklärung und umfassende Information zu dieser Problematik gefordert. Außerdem wurde zur Einfuhrmenge in Brüssel über die EAA Einspruch erhoben. Mit der Bitte die 1 kg Regelung nochmals zu prüfen, wurde die Forderung verbunden so genannte Drittländer wie Kanada oder die USA, mit Norwegen oder Island gleichzustellen. Da Norwegen und Island zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR gehören, gilt die besagte Verordnung für diese Länder nicht.​

Bevor hier wieder das große heulen losgeht - lesen -. Achtung, der Link im Text führt zu der Verordnung, da ist noch von der alten 25kg Regel zu lesen, also nix 25 kg sondern 15 kg Filet aus Norwegen (wollte ich für alle Fälle anmerken).​

Die deutschen Einfuhrbestimmungen schiebe ich oder ein anderer Moderatorenkollege nach.​
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Carsten Urnaffe

Hallo Carsten,

das beruhigt ja SEHR !
Vielen Dank für diese kompetente Klarstellung. :baby:
Damit wirst Du Deinem Job als Moderator MEHR als gerecht. Sehr guter Mann. :}
Gratulation.

Viele Grüße freddy
 
Quelle : norwegen.no

Ich habe hier beim stöbern zwei sehr interessante Beiträge gefunden, einmal die Verordnung zu den 15 kg und zweitens Erläuterungen dazu.... einfach mal lesen.





Angeltourismus in Norwegen - Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte


Abn dem 1. Juni 2006 ist es nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.
06.06.2006 :: Wer in norwegischen Gewässern angelt, ist mitverantwortlich für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen der norwegischen Küstengebiete für heutige sowie künftige Generationen.

Angelausrüstung
Ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich mit Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.

Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.

• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
• Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
• Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu der erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
• Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden.
• Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.

Mindestgrößen
Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.

Im Folgenden sind Beispiele für Arten mit entsprechenden Mindestgrößen aufgelistet, die von Berufsfischern nicht unterschritten werden dürfen.

Art Geltungsbereich Mindestgröße
Heilbutt Landesweit 60 cm
Kabeljau Südlich von 64° N 30 cm
Nördlich von 64° N 47 cm
Schellfisch Südlich von 64° N 27 cm
Nördlich von 64° N 44 cm
Scholle Westlich von Lindesnes 29 cm
Östlich von Lindesnes 27 cm
Makrele Landesweit 30 cm
Meerforelle 35 cm
Meersaibling 35 cm
Lachs 35 cm
Ausnahme: Nordland, Troms 30 cm
und Finnmark (gilt nur für
Meerforelle und Meersaibling)

Die Länge des Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der äußersten Strahlen der Schwanzflosse gemessen.


Es folgt Beitrag 2:



Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren


Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.
06.06.2006 :: Pressemeldung
16.05.2006

Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren
Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.
- Dies ist eine Maßnahme, die schon lange erforderlich war, und dass die Ausfuhrquote jetzt in Kraft tritt, ist unmittelbar vor der Sommersaison ein wichtiges Signal. Der Angeltourismus ist ein wichtiger Teil des Fremdenverkehrsgewerbes und schafft sowohl Beschäftigung wie auch Produktivität entlang der Küste. Es ist jedoch wichtig, dass die Befischung von Fischereiressourcen im verantwortlichen Rahmen erfolgt. Die Ausfuhrquote wird nicht den erlebnisbasierten Touristenfischfang treffen, und ich hoffe, dass wir jetzt Ruhe rund um den Touristenfischfang in Norwegen schaffen können, sagt die Ministerin für Fischerei und Küste Helga Pedersen.
- Durch Ausfuhrquoten legen wir die Grundlagen dafür, dass ein verantwortlicher Fischereitourismus als Fremdenverkehrsprodukt weiterentwickelt werden kann, und die Ausfuhrquoten werden vorbeugend gegen einen mengenorientierten Touristenfischfang wirken, sagt Pedersen.
Alle Freizeitfischer, auch die Touristen, unterliegen Ausrüstungsbegrenzungen beim Fischfang. Diese werden als Folge der Ausfuhrquote nicht verändert. Fisch oder Fischwaren werden nicht in die Quote einbezogen, wenn dokumentiert werden kann, dass die Waren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote auch nicht betroffen.
Die Ausfuhrquote wird sowohl wegen der Grenzkontrolle wie auch des EWR-Abkommens auch für norwegische Staatsbürger gelten.
Teile des Angeltourismus sind von vielen Stellen kritisiert worden, einen verdeckten Gewerbefischfang zu repräsentieren, der die lokalen Fischressourcen und den traditionellen gewerblichen Fischfang gefährdet, und der Angeltourismus ist Gegenstand grosser Aufmerksamkeit in den Medien. Früher in diesem Jahr wurde eine Reisegruppe mit annähernd 500 kg Fischfilet bei der Ausreise aus Norwegen gestoppt und dies löste aufs Neue eine umfangreiche Debatte über die Regulierung des Touristenfischfangs aus.
- Es ist bedauerlich, dass ein ganzer Wirtschaftsbereich als Folge von einzelnen Episoden getroffen wird und Fälle wie dieser, den wir im Winter auf Bjørnefjell hatten, die Legitimität sowohl des Fremdenverkehrsgewerbes als auch der Ressourcenverwaltung untergraben. Bei der Etablierung einer Ausfuhrquote machten wir klar, dass versteckter gewerblicher Fischfang nicht akzeptiert wird, und dies ist eine Haltung, die wir mit dem Fremdenverkehrsgewerbe teilen, sagt Helga Pedersen.
Desweiteren sind umfangreiche Untersuchungen zum Umfang und zu den Effekten des Angeltourismus gestartet worden, sowohl bezüglich des Fischbestandes als auch der Produktivität. Der NHO Fremdenverkehr und das Meeresforschungsinstitut sind in diese Untersuchungen einbezogen und die Ergebnisse werden uns weitere Informationen über den Angeltourismus in Norwegen liefern.
- Die Fischereibehörden streben in Verbindung mit der Einführung von Ausfuhrquoten in Zusammenarbeit mit dem Fremdenverkehrsgewerbe auch die Durchführung einer Informationskampagne über den verantwortungsvollen Fischfang und die geltenden Mindestmaße beim gewöhnlichen Fischfang an, sagt Fischreiministerin Helga Pedersen.
Nowegisches Ministeium für Fischerei und Küste

schöner Lesestoff.....und auch interessant die Beweggründe zu erfahren.;<
 
@ Carsten Urnaffe

Hallo Carsten,

super recherchiert. Vielen Dank. Du übertriffst Dich ja selber! Ganz große Klasse.
GUT so jemanden wie Dich hier an Bord zu haben. :baby:

So ich habe wieder was sehr wichtiges NEUES dazugelernt hoffe ich.
Dh: wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich meine 15 kg Seefischfilet mitnehmen und zusätzlich 20 Kg Forellen und Fellchen also Sik wie die Norweger sagen und auch nicht befischen geschweige denn essen, auch noch 10-20 kg Zander, den die Norweger Kloakenfisch nennen, beispielsweise.
Wäre das so theoretisch gesetzeskonform?
Ich denke ja, sollte ich nicht was übersehen haben. Bisher war ich immer der Meinung, dass Süßwasserfische mit zu den 15kg Limit zählen, aber offensichtlich doch nicht. :}
Klar sollte dann auch sein, dass man die Süsswasserfische getrennt abpackt und separiert denke ich mal, um am Zoll nicht trotzdem angeschmiert zu sein.
Kannst Du dem zustimmern?

Viele Grüße freddy
 
Die Fischereibehörden streben in Verbindung mit der Einführung von Ausfuhrquoten in Zusammenarbeit mit dem Fremdenverkehrsgewerbe auch die Durchführung einer Informationskampagne über den verantwortungsvollen Fischfang und die geltenden Mindestmaße beim gewöhnlichen Fischfang an, sagt Fischreiministerin Helga Pedersen.
Hat sich denn diesbezüglich auch schon etwas getan?
 
Kann ich leider nichts zu sagen.
 
Ich hatte geglaubt, dieses Thema ist geklärt, aber nach den ausführlichen Ausführungen von Carsten und dem Beitrag von Mucki bin ich nicht sicher!
Geht es bei der Begrenzung nun um Fisch und Fischprodukte oder nur um selbstgefangenen Fisch? Z.B. habe ich nähmlich auch schon in Südnorwegen meine Kühlbox mit gekauftem Fisch aus dem Supermarkt aufgefüllt!

Toni
 
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.

• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
• Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu der erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.

Steht doch da !!
 
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