Quelle : norwegen.no
Ich habe hier beim stöbern zwei sehr interessante Beiträge gefunden, einmal die Verordnung zu den 15 kg und zweitens Erläuterungen dazu.... einfach mal lesen.
Angeltourismus in Norwegen - Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Abn dem 1. Juni 2006 ist es nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.
06.06.2006 :: Wer in norwegischen Gewässern angelt, ist mitverantwortlich für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen der norwegischen Küstengebiete für heutige sowie künftige Generationen.
Angelausrüstung
Ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich mit Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
• Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
• Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu der erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
• Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden.
• Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.
Mindestgrößen
Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschiften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.
Im Folgenden sind Beispiele für Arten mit entsprechenden Mindestgrößen aufgelistet, die von Berufsfischern nicht unterschritten werden dürfen.
Art Geltungsbereich Mindestgröße
Heilbutt Landesweit 60 cm
Kabeljau Südlich von 64° N 30 cm
Nördlich von 64° N 47 cm
Schellfisch Südlich von 64° N 27 cm
Nördlich von 64° N 44 cm
Scholle Westlich von Lindesnes 29 cm
Östlich von Lindesnes 27 cm
Makrele Landesweit 30 cm
Meerforelle 35 cm
Meersaibling 35 cm
Lachs 35 cm
Ausnahme: Nordland, Troms 30 cm
und Finnmark (gilt nur für
Meerforelle und Meersaibling)
Die Länge des Fisches wird von der Maulspitze bis zum Ende der äußersten Strahlen der Schwanzflosse gemessen.
Es folgt Beitrag 2:
Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren
Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.
06.06.2006 ::
Pressemeldung
16.05.2006
Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren
Das Ministerium für Fischerei und Küste hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2006 eine Ausfuhrquote für Fisch und Fischwaren einzuführen. Die Ausfuhrquote begrenzt die Menge an Meeresfisch oder Fischwaren des Sportfischens, die aus dem Land ausgeführt werden darf, auf 15 kg pro Person.
- Dies ist eine Maßnahme, die schon lange erforderlich war, und dass die Ausfuhrquote jetzt in Kraft tritt, ist unmittelbar vor der Sommersaison ein wichtiges Signal. Der Angeltourismus ist ein wichtiger Teil des Fremdenverkehrsgewerbes und schafft sowohl Beschäftigung wie auch Produktivität entlang der Küste. Es ist jedoch wichtig, dass die Befischung von Fischereiressourcen im verantwortlichen Rahmen erfolgt. Die Ausfuhrquote wird nicht den erlebnisbasierten Touristenfischfang treffen, und ich hoffe, dass wir jetzt Ruhe rund um den Touristenfischfang in Norwegen schaffen können, sagt die Ministerin für Fischerei und Küste Helga Pedersen.
- Durch Ausfuhrquoten legen wir die Grundlagen dafür, dass ein verantwortlicher Fischereitourismus als Fremdenverkehrsprodukt weiterentwickelt werden kann, und die Ausfuhrquoten werden vorbeugend gegen einen mengenorientierten Touristenfischfang wirken, sagt Pedersen.
Alle Freizeitfischer, auch die Touristen, unterliegen Ausrüstungsbegrenzungen beim Fischfang. Diese werden als Folge der Ausfuhrquote nicht verändert. Fisch oder Fischwaren werden nicht in die Quote einbezogen, wenn dokumentiert werden kann, dass die Waren von einem registrierten Gewerbetreibenden gekauft wurden. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote auch nicht betroffen.
Die Ausfuhrquote wird sowohl wegen der Grenzkontrolle wie auch des EWR-Abkommens auch für norwegische Staatsbürger gelten.
Teile des Angeltourismus sind von vielen Stellen kritisiert worden, einen verdeckten Gewerbefischfang zu repräsentieren, der die lokalen Fischressourcen und den traditionellen gewerblichen Fischfang gefährdet, und der Angeltourismus ist Gegenstand grosser Aufmerksamkeit in den Medien. Früher in diesem Jahr wurde eine Reisegruppe mit annähernd 500 kg Fischfilet bei der Ausreise aus Norwegen gestoppt und dies löste aufs Neue eine umfangreiche Debatte über die Regulierung des Touristenfischfangs aus.
- Es ist bedauerlich, dass ein ganzer Wirtschaftsbereich als Folge von einzelnen Episoden getroffen wird und Fälle wie dieser, den wir im Winter auf Bjørnefjell hatten, die Legitimität sowohl des Fremdenverkehrsgewerbes als auch der Ressourcenverwaltung untergraben. Bei der Etablierung einer Ausfuhrquote machten wir klar, dass versteckter gewerblicher Fischfang nicht akzeptiert wird, und dies ist eine Haltung, die wir mit dem Fremdenverkehrsgewerbe teilen, sagt Helga Pedersen.
Desweiteren sind umfangreiche Untersuchungen zum Umfang und zu den Effekten des Angeltourismus gestartet worden, sowohl bezüglich des Fischbestandes als auch der Produktivität. Der NHO Fremdenverkehr und das Meeresforschungsinstitut sind in diese Untersuchungen einbezogen und die Ergebnisse werden uns weitere Informationen über den Angeltourismus in Norwegen liefern.
- Die Fischereibehörden streben in Verbindung mit der Einführung von Ausfuhrquoten in Zusammenarbeit mit dem Fremdenverkehrsgewerbe auch die Durchführung einer Informationskampagne über den verantwortungsvollen Fischfang und die geltenden Mindestmaße beim gewöhnlichen Fischfang an, sagt Fischreiministerin Helga Pedersen.
Nowegisches Ministeium für Fischerei und Küste
schöner Lesestoff.....und auch interessant die Beweggründe zu erfahren.;<