BORKS 162/1 und die Ausfuhrregelung von BORKS

maul111

Stammnaffe
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9 Oktober 2008
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Hallo Zusammen,

war denn schon jemand im Haus 162/1 in Stadlandet am Vestkap von Borks? Würde mich über einen kurzen Erfahrungsbericht freuen.

Ich habe für 2019, aufgrund der neuen Ausfuhrregelung, das erste Mal mit Borks gebucht. Borks sagte mir telefonisch zu, dass die Ausfuhrmenge von 20 kg besteht, da das Fangbuch, das mit den Unterlagen zugesandt wird, die Anforderungen für die Ausfuhr von 20 kg erfüllt. Beim norwegischen Zoll habe ich parallel dazu angefragt und die beschreiben nur eine Vorgehensweise hinsichtlich der erforderlichen Dokumente. Nun habe ich bereits 2 Mal bei Borks diesbezüglich per Mail angefragt und wurde beide Male angerufen und es wurde nur mündlich zugesagt. Auf eine schrifltiche Zusage warte ich vergebens. Das wird konsequent ignoriert. Das macht mich etwas stutzig.. Und noch dazu wird auf der Internetseite, sowie im Katalog immer nur auf eine erlaubte Ausfuhrmenge von 10 kg hingewiesen.

Deshalb möchte ich gerne fragen, ob mir hier schon jemand aus eigener Erfahrung berichten kann?

Danke vorab und viele Grüße
Heiko
 
Soweit ich weiß, werden diese Unterlagen mit den Reisedokumenten zugestellt, also erst einige Wochen vor Abfahrt.
 
Hallo Zusammen,

war denn schon jemand im Haus 162/1 in Stadlandet am Vestkap von Borks? Würde mich über einen kurzen Erfahrungsbericht freuen.

Ich habe für 2019, aufgrund der neuen Ausfuhrregelung, das erste Mal mit Borks gebucht. Borks sagte mir telefonisch zu, dass die Ausfuhrmenge von 20 kg besteht, da das Fangbuch, das mit den Unterlagen zugesandt wird, die Anforderungen für die Ausfuhr von 20 kg erfüllt. Beim norwegischen Zoll habe ich parallel dazu angefragt und die beschreiben nur eine Vorgehensweise hinsichtlich der erforderlichen Dokumente. Nun habe ich bereits 2 Mal bei Borks diesbezüglich per Mail angefragt und wurde beide Male angerufen und es wurde nur mündlich zugesagt. Auf eine schrifltiche Zusage warte ich vergebens. Das wird konsequent ignoriert. Das macht mich etwas stutzig.. Und noch dazu wird auf der Internetseite, sowie im Katalog immer nur auf eine erlaubte Ausfuhrmenge von 10 kg hingewiesen.

Deshalb möchte ich gerne fragen, ob mir hier schon jemand aus eigener Erfahrung berichten kann?

Danke vorab und viele Grüße
Heiko

Ich wage mal zu behaupten, das du die Unterlagen bezüglich Fangbuch usw. von Borks alles nicht benötigst, da auf diesen Unterlagen keinerlei Registrierungsnummer sein wird. Alle Unterlagen wirst du von dem Vermieter/Betreuer vor Ort erhalten. Das Fangbuch darfst du vor Ort nach bestem Gewissen führen und daraufhin erhälst du vom Vermieter/Betreuer eine Bestätigung mit euren Namen.
Warum ich das so schreibe, weil ich Ende August selber über Borks in Norwegen war und auch von Borks diese Unterlagen erhalten habe und der Betreuer vor Ort sagte, das kannst du alles weglassen, weil da schon alleine keine Registrierungsnummer der Anlage drauf ist und alles notwendige haben wir vor Ort erhalten.
 
Hallo,

ich habe von Borks diese Antwort erhalten:

Sie können bei allen Ferienobjekten 20Kg Fisch mitnehmen, da die Borks Feriehus AS registriert ist.

Und effektiv ist Borks in der Liste Registriert unter der Nummer 918718168.

Gruss
Mario
 
Hallo,

ich habe von Borks diese Antwort erhalten:

Sie können bei allen Ferienobjekten 20Kg Fisch mitnehmen, da die Borks Feriehus AS registriert ist.

Und effektiv ist Borks in der Liste Registriert unter der Nummer 918718168.

Gruss
Mario

Das ist schön das Borks das so schreibt, entbehrt aber jeglicher Grundlage, da Ihnen weder alle Anlagen gehören noch betreiben sie alle Anlagen selber. Das was Borks da schreibt, gilt nur für Anlagen die der Borks Feriehus AS auch in Norwegen gehören. Ansonsten ist Borks nur ein Vermittler, ein Reisebüro wenn man so will und die Anlagen gehören in Norwegen ganz anderen, welche entsprechend registriert sein müssen.
 
Das ist schön das Borks das so schreibt, entbehrt aber jeglicher Grundlage, da Ihnen weder alle Anlagen gehören noch betreiben sie alle Anlagen selber. Das was Borks da schreibt, gilt nur für Anlagen die der Borks Feriehus AS auch in Norwegen gehören. Ansonsten ist Borks nur ein Vermittler, ein Reisebüro wenn man so will und die Anlagen gehören in Norwegen ganz anderen, welche entsprechend registriert sein müssen.


Ohne es genau zu wissen, wie die Eigentumsverhältnisse sind, würde ich das pauschal unterschreiben.

Die Gesetzeslage ist klar, einfach und unmissverständlich.
1.Der registrierte Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass sein Gast seine Fänge erfasst. In der Regel erfolgt das über ein spezielles Tablet.
2. Der Gast kann 20kg ausführen, wenn er bei einem registrierten Vermieter in Angelurlaub war. Dafür bekommt er am Ende der Freien vom örtlichen Vermieter eine Bestätigung, wo bestimmte persönliche Daten beider Seiten (Gast und Vermieter) erfasst sind. Alles andere schießt am Ziel vorbei und könnte schief gehen. Ohne diese Bestätigung brauchst Du im Falle einer Kontrolle gar nicht erst anfangen zu diskutieren. Da ist dann böses Auwa dran und zwar in erster Linie für Dich selbst und keinen anderen.

Die zwei Grundregeln gelten für alle Vermieter gleich und ich war diesem Sommer mit anderen großen Veranstaltern unterwegs, die handhaben das gleichlautend, was im übrigen sehr gut, einfach und schmerzfrei funktioniert hat.
 
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