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Bestellung von Tackle im aussereuropäischen Ausland/ Japan

Buttmann

Stammnaffe
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24 Juni 2015
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Hessen
Hallo zusammen,
ich wollte hier im Forum mal über meine Erfahrungen mit Bestellungen aus dem außereuropäischen Ausland, in meinem Fall "Japan", berichten. Um es vorweg zu nehmen, "Lasst es sein", es sei den ihr seid mit ausreichend Zeit, Geld und Nerven gesegnet. So nun zum eigentlichen Thema. (Mutmaßliches) Schnäppchen bei Amazon gesehen und selbstverständlich sofort zugeschlagen. Es handelte sich um eine Stationärrolle von Shimano. Preislich ungefähr 70 € günstiger als in Deutschland. Bezahlt per Bankeinzug durch Amazon. Verschickt am 26.10 aus Japan. Nach 14 Tagen habe ich rückgefragt, wo den die Rolle bliebe....bekam dann eine Sendungsverfolgungsnummer vom Versender. Sendungsverfolgung aufgemacht....Rolle wurde vor zwei Tagen erfolgreich zugestellt....sagte zumindest die Mail. Nachfrage bei Vermieter, Nachbarn, Postzusteller, DHL ergaben kein Ergebnis. Dann telefonisch bei DHL probiert.....ich kann euch sagen....lasst es!!! Auch dort lediglich die Auskunft "Ware erfolgreich zugestellt"....das wusste ich bereits. Nach ein paar Tagen bekam ich dann Post von DHL....die Ware wurde dem Zoll erfolgreich zugestellt!!! Ah so. Freitag mit Schreiben von DHL zum Zollamt gegurkt... keine Rechnung dabei gehabt....dies aber erst nach 1 Stunde Wartezeit erfahren. War auch keine Rechnung bei der Email als Datei dabei....also wieder heim und Rechnung aus Japan per Email anfordert. Heute wieder mit Rechnung hingegurkt....nach einer guten Stunde Wartezeit teilte mir eine überaus nette Zöllnerin mit, das wenn in dem Paket keine deutschsprachige Gebrauchsanleitung und ein Ansprechpartner für Garantiefälle in Deutschland vorhanden wäre, das Paket wieder nach Japan geschickt würde. Also war jetzt zittern angesagt!!
Gott sei Dank war beides tatsächlich vorhanden. Nun stand die Verzollung auf dem Programm. Ich wurde wieder ins Wartezimmer geschickt und durfte mal wieder warten... Nach einer halben Stunde kam die nette Zöllnerin und überreichte mir einen Gebührenbescheid über knapp 60 €....Schluck....Dieser beeinhaltet die Mehrwertsteuer sowie die Zollgebühren. Auch mein intervenieren, daß mir Amazon schon die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hatte nutzte nichts. Ich stellte mich dann an der Kasse zum zahlen an, aber die nette Dame musste erst mal eine rauchen. Dann gezahlt und.......natürlich wieder gewartet bis ich an der Reihe war um der netten Zöllnerin die Quittung zu zeigen und endlich die Rolle in Empfang zu nehmen. Einige warten jetzt sicher darauf das jetzt die falsche Rolle geliefert wurde aber ich muss euch enttäuschen...mit der Lieferung war alles ok....nur wenn ich in Deutschland bestellt hätte, wäre die Rolle genauso teuer gewesen und man hätte sich Zeit und Nerven sparen können.
In diesem Sinne....bestellt nur Ware im außereuropäischen Ausland wenn es diese Ware nicht bei uns gibt...dann wird es billiger und ihr spart Nerven und Zeit.
Gruß
Chris
 
Pssstttt..............nur mal so am Rande.

Die Kosten hätten Dir vorher bekannt sein können. Einfach mal hier ins NAF gucken.

Trotzdem dank für die Mitteilung Deiner Erfahrung
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst dran schuld sag ich da nur. Es gibt weiß Gott genug Themen wo die Abläufe von Bestellungen in Übersee beschrieben wurden.
Ich habe zig Bestellungen im Ausland gemacht und kalkuliere mit 30% Mehrkosten auf den zu zahlenden Preis. Für mich galt immer folgende Regel. Preisersparnis muss min. 30% vom Bruttopreis (inkl. Zoll usw.) ausmachen oder aber es handelt sich um eine in Europa nicht erhältliche Rolle. Bei Bestellungen in Übersee hat man in der Regel keinen Garantie und Ersatzteilanspruch.
Ich selbst habe mittlerweile eine Hand voll Shops in Japan, Vietnam und USA, wo ich weiß das auch der Service stimmt und ich auch an Ersatzteile ran komm.

In diesem Sinne, Augen auf bei Tacklekauf und Geiz ist leider nicht immer geil!
 
Moin Chris

Wenn man in Übersee bestellt muss man sich bewusst sein, dass ca. 23,5 % Zoll und Steuern drauf kommen. Das nicht nur auf den reinen Warenwert, Shipping und eventuelle Bearbeitungsgebühren werden vom Deutschen Zoll mit eingerechnet. Dem sollte man sich im Vorfeld bewusst sein.
Ich habe bisher in Australien und Japan bestellt, immer ohne Probleme mit dem Versender. Ganz im Gegenteil, auf Fragen wurde immer umgehend geantwortet.
Dafür, dass die Ware ewig beim Zoll liegt kann der Tackledealer nun wirklich nichts.
Ich für meinen Teil bestellt auch nur Tackle in Übersee welches ich hier nicht bekomme oder zu exorbitanten Preisen angeboten wird.
Man sollte vor der Bestellung mal durchrechnen ob sich eine Bestellung außerhalb der EU lohnt oder es ist einem egal, weil im Hirn der " will haben " Modus eingeschalten ist.

Gruß Thomas
 
..... Nach einer halben Stunde kam die nette Zöllnerin und überreichte mir einen Gebührenbescheid über knapp 60 €....Schluck....Dieser beeinhaltet die Mehrwertsteuer sowie die Zollgebühren. Auch mein intervenieren, daß mir Amazon schon die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hatte nutzte nichts.....

Diesen Service "Import Fees Deposit" bieten mittlerweile einige Anbieter aus Übersee u.a. über e.bay und a.mazon und dann sind natürlich auch keine 23,5 oder ca. 30% Mehrkosten mehr fällig! Warum das in deinem Fall bei der Zollbehörde nicht berücksichtigt wurde, kann sicher nur an der falschen Ausstellung der Papiere von Amazon gelegen haben. Am besten an das Servicecenter von A.mazon wenden.

Blöd, das das bei Dir so unangenehm verlaufen ist. Ich hatte bis jetzt ein Glück noch nie Probleme!
 
Wenn er nachweisen kann, dass das Einfuhrumsatzsteuer und der Zollsatz im Preis inbegriffen war, kann er bei
Hauptzollamt Darmstadt – zuständig für Wiesbaden – per Email eine Rückerstattung beantragen.
 
Es bleibt nur noch zu hoffen, dass dir die Unterschiede zwischen der im Auslandskauf bezahlten Mehrwertsteuer und
die bei einem Einfuhr zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer und der Zollsatz bekannt sind.
 
Ein kleines, aber feines Detail wurde übersehen: Der Kollege berichtete, die ''sehr nette'' Dame vom Zoll habe auf die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache sowie die Notwendigkeit eines Ansprechpartners in Germany für Garantiefälle hingewiesen.

Hintergrund dieser nebulösen Hinweise ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Dieses Gesetz findet immer Anwendung, wenn Waren von außerhalb der EU eingeführt werden. Und ehe hier der Einwand kommt, der private Kunde sei ja nicht gewerblich tätig: Es ist der im Ausland sitzende gewerbliche Anbieter (im Zweifel einer der bekannten Internetshops), der die Ware per Übersendung zwecks Besitzwechsels (auf den Endkunden) bereitstellt.

Eine mechanisch betriebene Angelrolle fällt unter § 3 Abs.2 ProdSG. Für die dort genannten Fälle besteht gem. § 3 Abs.4 ProdSG die Notwendigkeit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache. Weitere Kennzeichnungspflichten sind in § 6 ProdSG geregelt (ua Angabe eines Handelssitzes im EU Raum).
Noch wilder wird's bei ner Elektrorolle. Seit Umsetzung der EU Niederspannungsrichtlinie im Wege einer VO nach § 8 ProdSG ist ab 4/ 2016 zusätzlich eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Das könnte sogar für ne Shimano BC mit DC System gelten, was ich aber nicht beurteilen kann, weil mir die Stärke der dort fließenden Ströme unbekannt ist.

Da mir inzwischen Fälle angetragen wurden, in denen der Zoll unter Hinweis auf die oben dargestellte Rechtslage das geliebte JDM Röllchen, das selbstverständlich nur ne japanische Gebrauchsanleitung hat und bei der - ebenfalls selbstverständlich - Daiwa Japan als Hersteller angegeben ist, nicht herausgerückt hat, interessiert es mich, ob weitere Forumsmitglieder ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Im FFM Forum ist dieser Fall vor kurzem erstmalig berichtet worden.
 
Mir ist sowas noch nicht passiert, also das eine Rolle aus Japan oder USA wegen einer fehlenden Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vom Zoll nicht übergeben wurde.
Im Gegenteil, bei Shimano denken die Zollbeamten zuerst an irgend etwas für ein Fahrrad. Die und nach einer Bedienungsanleitung wurde da auch noch nie gesucht/gefragt.
Aber gut, das wird sich dann in Zukunft eventuell ändern.

Bei dem hier geschilderten Fall hält sich mein Mitleid auch in Grenzen. Über die zu erwartenden zus. Kosten hätte man sich sehr leicht im Netz informieren können.
Das es von Amazon keine Rechnung gab kann nicht ganz glauben. Selbst wenn es sich um einen Maketplace Händler gehandelt haben sollte.
Und was man zum Zollamt mitnehmen muss steht in den Schreiben vom Zoll auch.
 
Gerade habe ich mit dem Hauptzollamt Darmstadt telefoniert und anschließend bin ich
zum Regierungspräsidium Darmstadt Arbeitsschutz und Marktüberwachung weiter geleitet worden.

Ich fasse die Gespräche stichhaltig zusammen – das ist keine offizielle Mitteilung.

Beim Import muss grundsätzlich immer eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache sein und auf einen Ansprechpartner in EU für Garantiefälle und Haftung hingewiesen werden. Es gibt keine Ausnahmen wenn der Importeur einen Artikel zum gewerblichen Zweck importiert.

Wenn der Importeur eine Privatperson ist und für seinen Eigenbedarf eine Angelrolle bestellt – bei E-Rolle wird es schon wieder kritisch - , ist die Handhabung je nach Zollstelle unterschiedlich. Darmstadt Hauptzollamt sieht es bei Privatpersonen die Angelegenheit locker und die Angelrolle – es geht nicht um eine E-Rolle - geht problemlos durch. In Wiesbaden, wie man oben lesen kann, wird strenger kontrolliert.

Wenn der Angelkollege Buttmann bei seiner Rolle die notwendigen Unterlagen nicht im Karton gehabt hätte, müsste die Ware nicht sofort nach Japan zurück geschickt werden, sondern er hätte die Möglichkeit gehabt, die Zollstelle aufzufordern an Regierungspräsidium Darmstadt für Arbeitsschutz und Marktüberwachung eine Kontrollmitteilung für die Freigabe der Rolle zu schicken. Die Freigabe bei einer normale Rolle ist unproblematisch.
Wenigsten eine Gebrauchsanweisung in Englisch macht die Angelegenheit einfacher. Als Alternative könnte man die Gebrauchsanweisung im Vorfeld vom Verkäufer anfordern, diese übersetzen und ihm wieder zurück senden, damit er sie der Sendung beifügt.

Letztendlich macht es Sinn, bevor man auf die „Kaufen“ Taste drückt, sich je nach Wohnort bei der zuständigen Zollstelle zu informieren, damit der Kauf später kein Mammutprojekt wird.

Eine andere Möglichkeit wäre eventuell die Ware an eine andere Adresse schicken zu lassen, wo die Handhabung von der Zollstelle etwas unbürokratischer ist.
 
Vedat,
danke für Deine Mühe.
Mit dem Hauptzollamt Frankfurt Flughafen, also dem Ort, an dem die jap. Klamotten eintreffen, hab ich selbstverständlich gesprochen. Die waren ''etwas erstaunt'' über die Praxis einzelner Zollämter. Bei privaten Bestellungen wird die Ware durchgeleitet an die bekannten Transportunternehmen. Das war's. Aber: Falls DHL am Start ist, stehen die nicht zwingend beim Kunden auf der Matte, sondern stellen an das örtliche Zollamt zu. Gar nicht gut.
Sei es, wie es ist in der Praxis:
Es kommt auf die Rechtslage an, und nicht darauf, ob die Zollbehörden kontrollieren oder aber großzügig sind. Die von Dir geschilderte Auskunft, es müsse immer eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache vorliegen, ist jedenfalls falsch. Sie muss nur in den Fällen des § 3 Abs.4 ProdSG beigefügt sein. Hinzu kommt die Problematik des § 6 ProdSG.

Ich denke, die Sache muss juristisch seriös geklärt werden. Ich habe mich deshalb ( für NRW) mit dem Ministerium für Verbraucherschutz in Verbindung gesetzt. Schaun mer mal, ob die antworten und wie sie sich positionieren.
 
Ein kleines, aber feines Detail wurde übersehen: Der Kollege berichtete, die ''sehr nette'' Dame vom Zoll habe auf die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache sowie die Notwendigkeit eines Ansprechpartners in Germany für Garantiefälle hingewiesen.

Hintergrund dieser nebulösen Hinweise ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Dieses Gesetz findet immer Anwendung, wenn Waren von außerhalb der EU eingeführt werden. Und ehe hier der Einwand kommt, der private Kunde sei ja nicht gewerblich tätig: Es ist der im Ausland sitzende gewerbliche Anbieter (im Zweifel einer der bekannten Internetshops), der die Ware per Übersendung zwecks Besitzwechsels (auf den Endkunden) bereitstellt.

Eine mechanisch betriebene Angelrolle fällt unter § 3 Abs.2 ProdSG. Für die dort genannten Fälle besteht gem. § 3 Abs.4 ProdSG die Notwendigkeit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache. Weitere Kennzeichnungspflichten sind in § 6 ProdSG geregelt (ua Angabe eines Handelssitzes im EU Raum).
Noch wilder wird's bei ner Elektrorolle. Seit Umsetzung der EU Niederspannungsrichtlinie im Wege einer VO nach § 8 ProdSG ist ab 4/ 2016 zusätzlich eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Das könnte sogar für ne Shimano BC mit DC System gelten, was ich aber nicht beurteilen kann, weil mir die Stärke der dort fließenden Ströme unbekannt ist.

Da mir inzwischen Fälle angetragen wurden, in denen der Zoll unter Hinweis auf die oben dargestellte Rechtslage das geliebte JDM Röllchen, das selbstverständlich nur ne japanische Gebrauchsanleitung hat und bei der - ebenfalls selbstverständlich - Daiwa Japan als Hersteller angegeben ist, nicht herausgerückt hat, interessiert es mich, ob weitere Forumsmitglieder ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Im FFM Forum ist dieser Fall vor kurzem erstmalig berichtet worden.

Gehört habe ich schon davon. Allerdings war da immer die Aussage, das eine englische Bedienungsanleitung ausreicht. Diese bekomm ich mittlerweile selbst bei bei Marken wie Tailwalk. Ich denke das hängt auch immer vom zuständigen Zöllner ab. Hatte vor einem Monat ne Daiwa Luvias bestellt (Bass.jp) da wurde nur nach der Rechnung gefragt.
Sollte es mal soweit kommen, habe ich auch immer noch die Möglichkeit mir die Anleitung per Email zusenden zu lassen. Wie gesagt, mein aktueller Stand: Englisch reicht aus, es muss nicht Deutsch sein.
 
Hallo Raimund, ich kann es mir sehr gut vorstellen, dass eine oder andere Information, die ich erhalten habe, falsch bzw. oder vielleicht eine Fehlinterpretation von Zollbeamten sind. Denn die Dame vom Hauptzollamt Darmstadt wollte gleich wissen wer in Wiesbaden den Fall bearbeitet hat. Dann hat sie aber schnell wieder Rückzieher gemacht und mich darum gebeten mit Regierungspräsidium Darmstadt für Arbeitsschutz und Marktüberwachung Kontakt aufzunehmen.

Dass deutschlandweit eine einheitliche Handhabung erreicht werden kann, überfordert meine Vorstellungskraft.
 
Ich finde es ja wirklich gut, dass teilweise regional "bürgerfreundlich" entschieden wird, jedoch scheint es ja eine eindeutige Rechtslage zu geben. Und da dieses Gesetz bundesweit anzuwenden ist (es gibt ja keine Gesetze für einzelnde Zollämter) MÜSSTE es eigentlich überall gleich gehandhabt werden. Eine "Kulanz" dürfte bei klarer Gesetzeslage nicht anwendbar sein... Dass es trotzdem passiert, führt leider nur zu einer Verunsicherung und erweckt den Anschein der Willkür. Warum soll es Bürger A beim Zoll A bekommen und Bürger B beim Zoll B hat mal richtig Stress mit der Sendung?!?

Tja, scheinbar einfach auf die Kulanz oder Nichtwissen des eigenen Zollamtes hoffen... Nicht schön...

PS Ich vertraue einfach mal auf die von Rai gepostete Gesetzeslage!
 
Das darfst Du auch!
Für mich ist das Ganze insoweit entspannend, als es mich kein Geld, sondern maximal ne Viertel Stunde am Rechner kostet, um den - wie man so schön sagt - Rechtsweg zu beschreiten.
Ich denke aber, das trifft nur für die wenigsten Forumsmitglieder zu. Also will ich mal versuchen, das Thema so zu klären, dass es für jeden klar und verläßlich in der Handhabung ist.
Heute so, morgen so ist jedenfalls keine vernünftige Grundlage. In der Tat ist es so, dass das ProdSG als Bundesgesetz für jede Behörde von Nord bis Süd, von West bis nach Ost gilt. Also gibt es eine klare Antwort, und nicht Lotto Totto.

P.S.: Warum beschleicht mich nur das Gefühl, dass da interessierte Kreise mitgewirkt haben, denen es stinkt, dass es ein durchaus florierendes Überseegeschäft gibt? Das ProdSG gibt's schon seit Jahren und alles lief immer glatt.
 
Vielen Dank für die umfangreichen Antworten und Infos. Ich habe natürlich nicht im vorhinein damit gerechnet was ich hier lostrete aber erkenne doch das hier der Informatiionsbedarf sehr hoch ist. Hätte mich halt doch besser hier im forum informieren sollen, da die fachliche Kompetenz hier sehr hoch ist. Aber aus schaden wird man klug. Vielen Dank an alle. Gruß Chris
 
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