Ausweis für's Kind oder Pass für die Mutter

Nisse

Verstorben
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28 März 2005
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845
Ort
Erfurt
Welche Dokumente sind empfehlenswert, wenn man ein Kind von 9 Jahren mit nach Norwegen nimmt.
Bin in der Hinsicht vollkommen "unbeleckt".:?

Gruss Nisse:D
 
Hallo Nisse

Wir haben uns für unsere Tochter einen Kinderpass ausstellen lassen, damit bist Du auf der sicheren Seite.

Die Kosten dafür liegen glaube ich so zw. 20,00 und 25,00 Euro.
 
Hallo Nisse,

es gibt wie immer mehrere Möglichkeiten. (zwei)

Du kannst das Kind in Deinen oder den Pass der Mutter oder beider Eltern eintragen lassen. Für Norge reicht das auf alle Fälle aus, für einige andere Länder allerdings nicht. Diese Variante lohnt sich also eigentlich nur, wenn man sie zusätzlich wählt und nur dann, wenn sowieso ein neuer Pass fällig ist.
Ob ein nachträglicher Eintrag möglich ist und wieviel das kostet, weiss ich leider nicht.

Einen Kinderausweis wie bisher gibt es nicht mehr.

Du kannst bei deinem zuständigen Bürgeramt oder Bürgerbüro für das Kind einen Kinderreisepass beantragen. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt.(Das heißt, du kannst ihn tatsächlich am Tag der Beantragung sofort mit nach Hause nehmen) Hiermit bist du auf jedem Fall auf der sicheren Seite. Und es steigert ungemein das Selbstwertgefühl des Kindes:baby:

Einige Tipps zur Beantragung:

Ein Kinderreisepass, der für ein Kind unter 10 Jahren ausgestellt wurde, ist bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes gültig.

Ein Kinderreisepass, der für ein Kind über 10 Jahre ausgestellt wurde, ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes gültig.

Ein Kinderreisepass, der vor dem 10. Lebensjahr des Kindes ausgestellt wurde, muss mit einem aktuellen biometrietauglichen Passbildern bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden.

Notwendige Unterlagen, die du bei der Beantragung brauchst:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Vertretungsberechtigten (die Eltern/Vertretungsberechtigten sollten bei der Beantragung beide anwesend sein bzw. der Antragsteller sollte vom Partner zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht dabeihaben - was bei getrennt lebenden Vertretungsberechtigten beachtet werden muss, weiß ich nicht - sicherheitshalber vorher im Bürgerbüro nachfragen)
  • ab dem 10. Lebensjahr wird die Unterschrift des Kindes benötigt (d.h., das Kind muss auf jeden Fall bei der Beantragung persönlich dabeisein)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (falls diese die Vertretungsberechtigten sind)
  • in jedem Fall ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (Grösse 45x35 mm) (das ist das, wo man so schön doof gucken muss:P )
  • bei einer Verlängerung den alten Kinderreisepass

Die Gebühren halten sich auch in Grenzen:

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kostet 13,- €.
Die Änderung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses kostet 6,- €.
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.

Ich hoffe ein bischen geholfen zu haben.

Gute Reise
fritzbernd
 
Norwegen ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein bzw. bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Staatsangehörige folgender Länder können als Touristen mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Mit Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Slowakische Republik und Zypern);
(b) Übrige Länder: Liechtenstein.
Hinweis: Reisende, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten jedoch mit Reisepass einreisen und vor Ablauf der drei Monate eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen.
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder die Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Personalausweis/Identitätskarte bei Einreise als Tourist oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Personalausweis bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Identitätskarte bei der Einreise als Tourist oder Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei der Fluggesellschaft Ryanair dürfen Kinder nur bis unter 10 Jahren im elterlichen Reisepass eingetragen sein.
Hoffe ich konnte helfen:}
 
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