Als Zitat mit Verweis und Quellenangabe sollte es gehen. Wobei ganz sauber ist auch das nicht! Denn die Veröffentlichung von kommerziellen Dingen, wie Zeitungen, Artikeln oder anderer Sachen, tangieren nun mal das Interesse des Ersteller. Er möchte ja, dass die Zeitschrift bzw. sein Artikel (sein Eigentum) gekauft wird und nicht das Dritte dies kostenlos der Zielgruppe zur Verfügung stellen.
Was Facebook angeht, ist es ein Sonderfall! Deren AGBs sind klar und eindeutig. Du trittst alle Rechte innerhalb von Facebook an Facebook ab. Somit ist ein Teilen innerhalb von Facebook fast unproblematisch. Voraussetzung: Der als erster das Bild, den Text, Witz oder auch das Smiley hochlädt, ist Eigentümer dessen.