plantamin
plantamin
- Registriert
- 22 Mai 2018
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Moin, Das Problem: Mein Schwager wollte mit LH zum Segeln fliegen und wurde an der Sicherheitskontrolle nach seiner Genehmigung der Fluggesellschaft zur Mitnahme seiner Rettungsweste gefragt. Da er die nicht hatte, durfte seine Weste in Deutschland bleiben.
Das Problem war mir neu, obwohl ich persönlich schon mehrere Probleme mit der Mitnahme meiner Weste hatte. ZB. 30 min vor Boarding wurde ich zurück zur Sicherheitskontrolle gebeten, dort lag mein Koffer, den ich nun öffnen musste. Aussage Kontrolleur sinngemäß " ... ihre Rettungsweste enthält eine eingeschraubte Gaspatrone, diese müssen sie herausschrauben" Mit etwas mehr Intelligenz hätte ich den Anweisungen nach kommen sollen zumal die Zeit echt knapp wurde, damit mein Köfferchen seinen Flieger nicht verpasst. Ich stellte aber auf Angriffsmodus um und ein Supervisor und ein dickes Handbuch wurden angeschleppt und dann erst durfte mein Koffer wieder in den Flieger steigen, mit Weste und eingeschraubter Patrone.
Nun ist die Weste samt IATA Gefahrgutvorschrift immer im Handgepäck und in Frankfurt und München waren die schon recht hilfreich. Ich sehe hier keine wirkliche Schuld bei den Kontrolleuren, die teilweise mit einer "Schnellbesohlung" ihre Job übernommen haben. Kein Mensch kann die deutsche Bürokratie samt ihrer Gesetze und Paragraphen verstehen (ein paar hundert Westen mit Patrone befinden sich im Flugzeug wieso spielt meine dann eine Rolle und wird als Gefahrgut bezeichnet)
Und nun wurde es richtig lustig, chat mit Elisa von der LH, diese KI verstand mein Problem nicht "was ist Nachweis für Rettungsweste?" Emma mischte sich nun in den chat ein und fragte was ich will aber auf englisch. Ich sagte, daß ich mein Problem gern in deutsch besprechen will, da wurde die nächste Mitarbeiterin im chat aktiv und konnte sogar deutsch. Ich möchte gerne eine Genehmigung zur Mitnahme meiner Weste, "welches Modell wollen sie mitführen", clever die Dame, sie stellt Fangfragen aber ich kannte meine Marke samt Modell und Größe. "...ich schicke Genehmigung!".
Tage später erster von 5 Anrufen bei der Hotline der LH, Wartezeit 2.42 Stunden. Ich bekam vier mal die Aussage "ihre Weste ist im System erfasst" vier mal bekam ich eine Buchungsbestätigung des Fluges in der keine Angabe zur Weste stand. Mitarbeiter 5: "eine schriftliche Bestätigung können wir hier gar nicht geben, wenden sie sich an den chek-in Schalter"
Obwohl ich es bevorzuge meine Koffer im self Service abzugeben muss ich nun zum Check-in und hoffen, daß die mir eine Bestätigung für die Sicherheitskontrolle geben.
Viele werden nun sagen, sowas brauchte ich noch nie aber es kann ja tatsächlich mal ein Kontrolleur da sitzen der die Vorschriften nicht nur genau kennt, sondern sie auch genau umsetzt siehe bei meinem Schwager.
Die Vorschrift der IATA :
Gaskartuschen klein mit nicht entzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstens zwei (2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in ein selbstaufblasendes Rettungsmittel, welches vorgesehen ist von einer Person getragen zu werden, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstens zwei (2) solcher Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel.
-Erlaubt im Handgepäck
-erlaubt im Aufgegebenen Gepäck
-Genehmigung des/ der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich
Vorschrift LH zur Rettungsweste.
Transportgenehmigung erforderlich
Wieso gibt es dann nicht die Möglichkeit bei der Buchung eine Weste mitzubuchen samt einer Genehmigung? Man kann sich alles mögliche zusammenbasteln von den Sitzplätzen über das Essen bis hin zu Versicherung und den Mietwagen aber bei Gefahrgut, bei dem man eine Genehmigung mitführen muss ist diese nicht oder evtl. erst beim check-in am Schalter erhältlich.
Das Problem war mir neu, obwohl ich persönlich schon mehrere Probleme mit der Mitnahme meiner Weste hatte. ZB. 30 min vor Boarding wurde ich zurück zur Sicherheitskontrolle gebeten, dort lag mein Koffer, den ich nun öffnen musste. Aussage Kontrolleur sinngemäß " ... ihre Rettungsweste enthält eine eingeschraubte Gaspatrone, diese müssen sie herausschrauben" Mit etwas mehr Intelligenz hätte ich den Anweisungen nach kommen sollen zumal die Zeit echt knapp wurde, damit mein Köfferchen seinen Flieger nicht verpasst. Ich stellte aber auf Angriffsmodus um und ein Supervisor und ein dickes Handbuch wurden angeschleppt und dann erst durfte mein Koffer wieder in den Flieger steigen, mit Weste und eingeschraubter Patrone.
Nun ist die Weste samt IATA Gefahrgutvorschrift immer im Handgepäck und in Frankfurt und München waren die schon recht hilfreich. Ich sehe hier keine wirkliche Schuld bei den Kontrolleuren, die teilweise mit einer "Schnellbesohlung" ihre Job übernommen haben. Kein Mensch kann die deutsche Bürokratie samt ihrer Gesetze und Paragraphen verstehen (ein paar hundert Westen mit Patrone befinden sich im Flugzeug wieso spielt meine dann eine Rolle und wird als Gefahrgut bezeichnet)
Und nun wurde es richtig lustig, chat mit Elisa von der LH, diese KI verstand mein Problem nicht "was ist Nachweis für Rettungsweste?" Emma mischte sich nun in den chat ein und fragte was ich will aber auf englisch. Ich sagte, daß ich mein Problem gern in deutsch besprechen will, da wurde die nächste Mitarbeiterin im chat aktiv und konnte sogar deutsch. Ich möchte gerne eine Genehmigung zur Mitnahme meiner Weste, "welches Modell wollen sie mitführen", clever die Dame, sie stellt Fangfragen aber ich kannte meine Marke samt Modell und Größe. "...ich schicke Genehmigung!".
Tage später erster von 5 Anrufen bei der Hotline der LH, Wartezeit 2.42 Stunden. Ich bekam vier mal die Aussage "ihre Weste ist im System erfasst" vier mal bekam ich eine Buchungsbestätigung des Fluges in der keine Angabe zur Weste stand. Mitarbeiter 5: "eine schriftliche Bestätigung können wir hier gar nicht geben, wenden sie sich an den chek-in Schalter"
Obwohl ich es bevorzuge meine Koffer im self Service abzugeben muss ich nun zum Check-in und hoffen, daß die mir eine Bestätigung für die Sicherheitskontrolle geben.
Viele werden nun sagen, sowas brauchte ich noch nie aber es kann ja tatsächlich mal ein Kontrolleur da sitzen der die Vorschriften nicht nur genau kennt, sondern sie auch genau umsetzt siehe bei meinem Schwager.
Die Vorschrift der IATA :
Gaskartuschen klein mit nicht entzündbarem Gas, die Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten. Höchstens zwei (2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in ein selbstaufblasendes Rettungsmittel, welches vorgesehen ist von einer Person getragen zu werden, wie eine Schwimm- oder Rettungsweste. Höchstens zwei (2) solcher Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatzkartuschen pro Rettungsmittel.
-Erlaubt im Handgepäck
-erlaubt im Aufgegebenen Gepäck
-Genehmigung des/ der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich
Vorschrift LH zur Rettungsweste.