Brillendorsch
Stammnaffe
Dann habe ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt in meinem Beispiel. Wenn es nicht anders geregelt ist, müßte die persönliche Tütenzuweisung natürlich möglich sein. Und kein Zöllner sollte eine Entscheidung per Diskussion herbeiführen müssen. Ich dachte eher folgendes: Wenn zwei oder drei Personen zusammen namentlich in der Buchung vorzeigbar ausgewiesen sind und bei Überlandkontrolle oder Flughafenkontrolle zusammen angetroffen werden und sich entsprechend ausweisen, könnte ein Gesetz durchaus eine Gruppenerfassung zulassen. Am Flieger könnte dann eine 20 kg Gefrierkiste ohne Namen auf jeder Einzeltüte akzeptiert werden können, wenn die beiden Personen im Buchungsbeleg auftauchen und ihren Ausweis dabeihaben. Ich wüßte nicht, was dagegen sprechen sollte. Diskussionsbedarf würde nicht entstehen und dem (potentiellen) Gesetz wäre Genüge getan.
ja richtig.
Und was ist bei Ehepaaren die nicht mit weiteren Leuten zusammen reisen?