Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

Oh, digital geht also nicht. Das in Norwegen. Komisch.
Gruß
Heiko
 
Über die Thematik wurden hier schon über 100 Seiten geschrieben und die Regelung ist auch immer wieder Veränderungen unterworfen.
Fakt ist jedoch, dass die Zöllner sich korrekt verhalten haben.
Fakt ist, dass jeder Mensch, egal ob Touri oder Norweger, der mit seinen 18kg Norwegen verlässt, ein eigenes Dokument vorlegen können muss.
Aber gut, dass jetzt auch 101 mal geschrieben wird.
Gruß
Heiko
 
Was voll gut wäre, da sich andauernd etwas ändert, wo kein normaler Mensch mehr durchblickt, ein neues Thema zu erstellen.
Und zwar von den Chefs aus dem NAF und den Sponsoren.
Was darf ich ausführen, und wie (Fisch)
Was darf ich einführen, was kostet das
Darf ich ein Boot fahren ohne Führerschein
……
Gruß
Heiko
 
Was voll gut wäre, da sich andauernd etwas ändert, wo kein normaler Mensch mehr durchblickt, ein neues Thema zu erstellen.
Und zwar von den Chefs aus dem NAF und den Sponsoren.
Was darf ich ausführen, und wie (Fisch)
Was darf ich einführen, was kostet das
Darf ich ein Boot fahren ohne Führerschein
……
Gruß
Heiko

Warum? Nicht quatschen sondern machen, habe ich ja damals auch getan und die Unterlagen vom 1. Beitrag sind immer noch gültig
IMG_9539.jpeg



Mach doch einfach selbst ein Thema da auf und befasse Dich mit den offiziellen Seiten dazu
 
Da steht aber Stand März 2018.
Ich habe letztes Jahr das Dokument per Mail bekommen.
Ich/Wir wurden nicht kontrolliert.
Würde mich mal interessieren, wie hoch die Strafe war.
Gruß
Heiko
 
Ist dann ja schön und gut, wenn die Reiseanbieter mit zertifizierten Vermietern werben…
Ist wohl voll für die Tonne, wenn man nicht das richtige Dokument bekommt.
Ich möchte ein Dokument, was der Zoll akzeptiert.
Gruß
Heiko
 
Da steht aber Stand März 2018.
Ich habe letztes Jahr das Dokument per Mail bekommen.
Ich/Wir wurden nicht kontrolliert.
Würde mich mal interessieren, wie hoch die Strafe war.
Gruß
Heiko

Heiko, mach mich nicht schwach, deshalb schrieb ich doch gerade, dass das noch gültig ist. Aber warte sie werden geholfen 😘

@admins vielleicht Micha, @Der Mog wärst Du so lieb und änderst bitte die Überschrift, das in den Klammern auf (2018 bis mind. 2023)

Vielen lieben Dank


 
Drucken jetzt alle Vermieter das vom Zoll verlangte Dokument aus?
Glaube nicht 😂
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, um keine Probleme beim Zoll bezüglich Fischausfuhr zu bekommen:
Auf dem Dokument stehen alle Namen, Nummer des Betriebs, Aufenthaltsdauer, Stempel, Unterschrift….
Wer hat schon einmal so ein Dokument bekommen?
Gruß
Heiko
 
Ich habe so ein Dokument noch nicht bekommen.
In der Mail für den Zoll stand aber auch nur ein Name und die Anzahl der Personen. In meinem Fall 7.
Das der Zoll nun Späne macht, kann ich jetzt nachvollziehen.
Man darf im Jahr zwei mal 18 kg ausführen. Wenn man aber namentlich nicht aufgeführt ist, könnte man ja beliebig oft Fisch ausführe, wie soll das kontrolliert werden?

Grüße Axel
 
Hätte man sich vorher mal eingehend mit den Bestimmungen auseinander gesetzt,
dann hätte jeder sein Kontingent ausführen dürfen !
Sogar ohne Strafe !! :wink:
Diese Aussage gefällt mir nicht - eigentlich könnte man sich schon darauf verlassen, daß man von einem registrierten Betrieb gültige Papiere bekommt.

Was wird wohl mit dem konfiszierten Fisch geworden sein? Dazu eine kleine Geschichte:

1968 verrichtete ich gemeinsam mit Zöllnern Dienst am Grenzübergang Salzburg. Von Altöttingern (AÖ) wußten die Zöllner schon, daß viele von denen in Jugoslavien beheimatet, auf der Rückfahrt vom Urlaub in Jugoslavien waren und zuviel selbstgebrannten Schnaps bei sich hatten. Um den dann nicht teuer verzollen zu müssen, ließen sie die überzähligen Flaschen am Zollhäuschen stehen und bei unserem Dienstende waren die Flaschen dann auf einmal auch nicht mehr da, Einmal kam es vor, daß einer zwei Flaschen in den Gully entleerte. Wir standen im Zollhäuschen und waren fassungslos.

Was wird wohl aus Eurem Fisch geworden sein?

Hermann
 
ich fülle meine Bescheinigung immer selber aus ,mein Name und der meiner Frau stehen drin und gut ist.
lege das meinen Vermieter vor er unterschreibt macht Stempel drauf und fertig.
er schreibt immer noch seine Telefonnr. drauf für eventuelle Rückfragen.
hab es auch einfach da ich immer den selben Vermieter habe, :biglaugh:
 
Diese Aussage gefällt mir nicht - eigentlich könnte man sich schon darauf verlassen, daß man von einem registrierten Betrieb gültige Papiere bekommt.
Kann man, sollte man aber nicht !!
Wenn man aber selber die Bestimmungen nicht kennt, vertraut man natürlich zwangsläufig
seinen registrierten Betrieb !
Im hiesigen Fall hätten die Kollegen nämlich die entsprechende Person auf seinen Fehler
hinweisen können.
Und man hätte da sicherlich irgendwie noch alle Namen auf den Schrieb drauf bekommen !!
 
Die großen, guten Anbieter werben mir registrierten Betrieben.
Was nützt mir das, wenn die „falsche“ Dokumente ausstellen.
Dann kann ich ja auch bei HonkaHans buchen, der seine Steuer nicht abführt…
 
Ist doch schon Nonsens, weil nicht nach der Fischgröße gefragt wird. Wenn ich 5 Köhler wieder reinschmeiße, die von dem Möven gefressen werden, dann habe ich die zurückgesetzt. Wenn ich einen von 1m entnehme, dann kann das mehr sein, als diese 5 Köhler. Wenn ich die Kiste voller Pollack habe, dann interessiert das bei der Liste nicht.... nach Pollack wird nicht gefragt...... usw....usf....
 
Also muss der Vermieter einen Drucker haben und am Abreisetag vor Ort sein.
Wurde hier schon einmal diskutiert….
 
Ist doch schon Nonsens, weil nicht nach der Fischgröße gefragt wird. Wenn ich 5 Köhler wieder reinschmeiße, die von dem Möven gefressen werden, dann habe ich die zurückgesetzt. Wenn ich einen von 1m entnehme, dann kann das mehr sein, als diese 5 Köhler. Wenn ich die Kiste voller Pollack habe, dann interessiert das bei der Liste nicht.... nach Pollack wird nicht gefragt...... usw....usf....
Aber nach dem ausgedruckten Dokument wird gefragt….
 
Die deutsche Übersetzung ist noch die alte vor der Veränderung letzten Sommer, schaut ich die norwegische Version an.

Das Dokument _kann_ seitdem auch digital sein.

Eine ausgedruckte Form ist natürlich nach wie vor gültig, diese muss ebenfalls nicht mehr unterschrieben werden.


Alle anderen Anforderungen an das Dokument sind unverändert, so müssen nach wie vor die Namen all derer aufgelistet sein die geangelt haben, lies: den Fisch ausführen wollen.


Als Betreiber eines der Systeme zur Fangerfassung bin ich mit der Thematik entsprechend vertraut.

Es ist erschreckend wie schlecht der Informationsfluss rund um das Thema Fangerfassung läuft und es hilft auch nicht, wenn sich Unternehmen ihre eigenen Regeln ausdenken.

Die traurige Wahrheit ist, dass man sich selber vergewissern sollte, dass alle erforderlichen Informationen auf dem Dokument enthalten sind.

Interessant wäre ob ein privater Rechtsstreit mit einem Vermieter, der seine Pflichten vernachlässigt, zu denen auch die Ausstellung eines richtigen Dokumentes zählt, hier haftbar zu machen ist.
 
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