Unter :https://www.fhi.no/en/op/novel-coro...cts-and-general-advice/travel-advice-COVID19/
habe ich folgende Information gefunden:

Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, müssen Sie an einem geeigneten Ort bleiben:
  • Der häufigste Ort in Quarantäne ist zu Hause. Damit ein anderer Wohnort geeignet ist, muss es möglich sein, den Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden, mit denen Sie normalerweise zusammenleben.
  • Dies bedeutet, dass Unterkünfte, in denen Sie mit anderen Gästen interagieren müssen, nicht für die Quarantäne geeignet sind. Ein Aufenthalt in einem Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt oder einer Hütte auf Campingplätzen ohne eigenes Bad / WC und Küche ist für die Durchführung der Quarantäne nicht akzeptabel, wenn Sie diese Einrichtungen mit anderen Personen als Ihren engen Kontakten / Reisebegleitern teilen müssen. Gleiches gilt für Aufenthalte an Adressen, an denen Sie Zimmer / Einrichtungen mit anderen teilen müssen als denen, mit denen Sie normalerweise leben, z. B. Wohnheime und andere Häuser mit Gemeinschaftsbädern oder Küchen.
  • Die Quarantäne in den Häusern anderer Personen ist in Ordnung, wenn Sie und Ihr Haushalt die einzigen Gäste sind.

Ist diese Information neu bzw. hat man hier inzwischen diese Seite konkreter gestaltet oder habe ich das einfach nur überlesen?

Da ich ein Ferienhaus in Alleinlage angemietet habe, dürfte ich ja wohl auch bei rot einreisen. Gibt es gegenteilige Meinungen dazu?
 
In einem anderen Norwegenforum hat jemand von seiner gestrigen Einreise über Dänemark nach Norwegen berichtet.
Er wurde bei der Einreise durchgewunken und das niederländische Auto hinter ihm wurde ebenfalls durchgewunken.
Jetzt kann man natürlich spekulieren ob der Grenzbeamte nicht aufgepasst hat oder ob es aktuell noch locker genommen wird...
 
Ich hoffe weiterhin am 31.8. in Tromsö aus dem Flieger zu steigen...… Den ersten geangelten Fisch werde ich vor Glück küssen und zurücksetzen, ich hoffe es ist kein Steinbeißer
Mir geht es ähnlich, ich möchte mit einem Freund Mitte September nach Norwegen. Quarantäneauflagen würden wir locker erfüllen, aber reinlassen müssen sie uns aber :confused1:. Es hilft nur Abzuwarten, habe mal noch keine Fähre gebucht und werde das erst wenige Tage vor Abfahrt machen wenn es die Situation zulässt.
 
Unter :https://www.fhi.no/en/op/novel-coro...cts-and-general-advice/travel-advice-COVID19/
habe ich folgende Information gefunden:

Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, müssen Sie an einem geeigneten Ort bleiben:
  • Der häufigste Ort in Quarantäne ist zu Hause. Damit ein anderer Wohnort geeignet ist, muss es möglich sein, den Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden, mit denen Sie normalerweise zusammenleben.
  • Dies bedeutet, dass Unterkünfte, in denen Sie mit anderen Gästen interagieren müssen, nicht für die Quarantäne geeignet sind. Ein Aufenthalt in einem Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt oder einer Hütte auf Campingplätzen ohne eigenes Bad / WC und Küche ist für die Durchführung der Quarantäne nicht akzeptabel, wenn Sie diese Einrichtungen mit anderen Personen als Ihren engen Kontakten / Reisebegleitern teilen müssen. Gleiches gilt für Aufenthalte an Adressen, an denen Sie Zimmer / Einrichtungen mit anderen teilen müssen als denen, mit denen Sie normalerweise leben, z. B. Wohnheime und andere Häuser mit Gemeinschaftsbädern oder Küchen.
  • Die Quarantäne in den Häusern anderer Personen ist in Ordnung, wenn Sie und Ihr Haushalt die einzigen Gäste sind.

Ist diese Information neu bzw. hat man hier inzwischen diese Seite konkreter gestaltet oder habe ich das einfach nur überlesen?

Da ich ein Ferienhaus in Alleinlage angemietet habe, dürfte ich ja wohl auch bei rot einreisen. Gibt es gegenteilige Meinungen dazu?

Haben wir hier diskutiert.
Ich glaube du brauchst explizit eine Einverständniserklärung des Vermieters, dass das für ihn so ok ist
 
Hast Du dafür eine Quellenangabe? Genau das suche ich noch.


Quarantäne: Welche Quarantäneregeln gelten für mich und was bedeuten "grüne", "gelbe" und "rote" Länder / Gebiete?
Die Gesundheitsbehörden sind für Quarantäneprobleme zuständig. Sie finden Informationen über die Quarantäne , wenn Norwegen bei helsenorge.no (externe Website) eingeben .
Die Gesundheitsbehörden kategorisieren Länder nach Infektionsrisiko. Länder und Gebiete mit einem geringen Infektionsrisiko werden als "grüne Länder" bezeichnet. Länder / Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko werden als «gelbe Länder» bezeichnet. Länder / Gebiete mit einem ungelösten Infektionsrisiko werden als «rot skaliert» bezeichnet. Länder / Gebiete mit hohem Infektionsrisiko werden als «rote Länder» bezeichnet.
Jeder, der aus dem Ausland nach Norwegen kommt, wird unter Quarantäne gestellt, mit Ausnahme derjenigen aus "grünen" oder "gelben" Ländern / Gebieten
. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Bereiche vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (externe Website) von der Quarantänepflicht befreit sind .
Wenn Sie unter Quarantäne gestellt wurden, müssen Sie dokumentieren, dass Sie während des gesamten Zeitraums, in dem Sie bei Ihrer Einreise nach Norwegen unter Quarantäne stehen, an einer ständigen Adresse bleiben müssen, die für die Durchführung der Quarantäne geeignet ist. Dies kann beispielsweise eine schriftliche Bestätigung der Person sein, bei der Sie bleiben werden. Was für die Durchführung der Quarantäne ein geeigneter Wohnort ist, liegt bei den Gesundheitsbehörden (externe Website) .
Personen, die keine für die Durchführung der Quarantäne geeignete ständige Adresse nachweisen können, können aus Norwegen ausgewiesen werden.
Die UDI kann bei der Einreise keine Fragen zur Quarantäne beantworten.


Es kann in jedem Fall nicht Schaden eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorlegen zu können und auf der Buchung/Bestätigung muss die Adresse der Unterkunft stehen!! Auf alle Fälle sollte man den Vermieter fragen und das ok einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
letztlich wird das durch die lokalen Kommunen auch entschieden, wenn der dort zuständige Entscheider eine Einquartierung nicht für machbar hält, dann wird der Vermieter dies auch dem Kunden gegenüber auch mitteilen. Es gibt keine flächendeckende Handlungsanweisung.
Wir hatten und haben auch Gäste "in Quarantäne" die entweder aus der Schweiz kommen oder aber Deutsche die über die Schweiz z.B. mit dem Direktflug aus Zürich nach Tromsö geflogen sind.
Die Leute wurden bei Einreise auch befragt wohin , weshalb etc. pp - vor Ort läuft das aber dann recht entspannt ab. Trotzdem bleibt da ein fader Beigeschmack, weil auch viele Haus- und Anlagenbesitzer Angst um die eigene Reputation haben. Wehe da steckt sich auch nur ein Einheimisch bei einem wohlmöglich infizierten Touristen an...das Echo mag man sich vorstellen.
Wir klären hier intern derweil ab, welche Ziele bzw. welche Kommunen unter den jetzigen Gegebenheiten überhaupt Touristen zulassen würden. Die touristischen Institutionen in Norwegen sind zur Zeit verdächtig still und wollen sich hier nicht klar positionieren was die Sache nicht wirklich erleichtert.
Es wird also eher auf Einzelfallentscheidungen bei den betroffenen Buchungen hinauslaufen.
 
Letztlich brauchst du im Falle einer Quarantäne einen Nachweis über einen vorübergehenden Wohnsitz, der die Quarantäne Parameter erfüllt, der sollte sinnvollerweise vom Vermieter kommen. Der Vermieter hätte im Fall von Quarantäne einige Auflagen (s. Posting Tauchprojekt) zu erfüllen. Schon allein die anschließende Desinfektion der Unterkunft ist nicht ohne. Ein anderer Punkt wäre wohl auch die Isolierung der in Quarantäne befindlichen von anderen Gruppen oder Anglern beim Filetieren, Einkaufen oder an Bootstankstellen. Da steckt echter Aufwand dahinter. Sicher ist das machbar, und die Vorbereitungen sind schon getroffen.

Was ist aber, wenn man, wie so oft nur eine Woche gebucht hat, aber 2 Wochen in Quarantäne müsste. Man soll, wie weiter vorn schon berichtet, selbst bei Infektion mit covid 19 oder Quarantäne, uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit vorausgesetzt, mit dem eigenen PKW ausreisen dürfen, allerdings ohne eine Fähre, wäre wohl sinnvoll. Bei Flügen, keine Ahnung.

Die Infektion Unbeiligter vorort wäre wohl der Supergau.
 

Quarantäne: Welche Quarantäneregeln gelten für mich und was bedeuten "grüne", "gelbe" und "rote" Länder / Gebiete?
Die Gesundheitsbehörden sind für Quarantäneprobleme zuständig. Sie finden Informationen über die Quarantäne , wenn Norwegen bei helsenorge.no (externe Website) eingeben .
Die Gesundheitsbehörden kategorisieren Länder nach Infektionsrisiko. Länder und Gebiete mit einem geringen Infektionsrisiko werden als "grüne Länder" bezeichnet. Länder / Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko werden als «gelbe Länder» bezeichnet. Länder / Gebiete mit einem ungelösten Infektionsrisiko werden als «rot skaliert» bezeichnet. Länder / Gebiete mit hohem Infektionsrisiko werden als «rote Länder» bezeichnet.
Jeder, der aus dem Ausland nach Norwegen kommt, wird unter Quarantäne gestellt, mit Ausnahme derjenigen aus "grünen" oder "gelben" Ländern / Gebieten
. Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Bereiche vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (externe Website) von der Quarantänepflicht befreit sind .
Wenn Sie unter Quarantäne gestellt wurden, müssen Sie dokumentieren, dass Sie während des gesamten Zeitraums, in dem Sie bei Ihrer Einreise nach Norwegen unter Quarantäne stehen, an einer ständigen Adresse bleiben müssen, die für die Durchführung der Quarantäne geeignet ist. Dies kann beispielsweise eine schriftliche Bestätigung der Person sein, bei der Sie bleiben werden. Was für die Durchführung der Quarantäne ein geeigneter Wohnort ist, liegt bei den Gesundheitsbehörden (externe Website) .
Personen, die keine für die Durchführung der Quarantäne geeignete ständige Adresse nachweisen können, können aus Norwegen ausgewiesen werden.
Die UDI kann bei der Einreise keine Fragen zur Quarantäne beantworten.


Es kann in jedem Fall nicht Schaden eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorlegen zu können und auf der Buchung/Bestätigung muss die Adresse der Unterkunft stehen!! Auf alle Fälle sollte man den Vermieter fragen und das ok einholen.

und ich habe nun noch diese Quelle gefunden:

Dokumentationsanforderungen für Personen mit Quarantänepflicht


Personen mit Quarantänepflicht müssen in den ersten 10 Tagen nach ihrer Ankunft in Norwegen einen Wohnsitznachweis für einen ununterbrochenen Aufenthalt an einer registrierten norwegischen Adresse vorlegen. Eine Hotelbuchungsbestätigung oder ein unterschriebener Brief eines privaten Gastgebers sind Beispiele für akzeptierte Unterlagen. Für Aufenthalte von weniger als 10 Tagen müssen Sie noch Unterlagen für die Tage vorlegen, an denen Sie sich in Norwegen aufhalten. Die Dokumentationsanforderungen gelten nicht für Personen mit Wohnsitz in Norwegen.

Ein Ferienhausmietvertrag sollte einer Hotelbuchungsbestätigung doch gleichwertig sein. Mir geht es um den rechtlichen Rahmen und der Ferienhausvermittler wäre doch eigentlich in der Pflicht mir zu- oder abzusagen. Der hat mir erst gestern einen schönen Urlaub gewüscht.
 
... Ein anderer Punkt wäre wohl auch die Isolierung der in Quarantäne befindlichen von anderen Gruppen oder Anglern beim Filetieren, Einkaufen oder an Bootstankstellen. Da steckt echter Aufwand dahinter. Sicher ist das machbar, und die Vorbereitungen sind schon getroffen.

Was ist aber, wenn man, wie so oft nur eine Woche gebucht hat, aber 2 Wochen in Quarantäne müsste. Man soll, wie weiter vorn schon berichtet, selbst bei Infektion mit covid 19 oder Quarantäne, uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit vorausgesetzt, mit dem eigenen PKW ausreisen dürfen, allerdings ohne eine Fähre, wäre wohl sinnvoll. Bei Flügen, keine Ahnung.

Die Infektion Unbeiligter vorort wäre wohl der Supergau.

Meines Wissens musst Du bei einer Covid 19 Erkrankung in häusliche Isolation und darfst auch nicht ausreisen, erst nachdem die Krankheit überstanden ist.
Wenn Du jetzt bei Deinem Vermieter kurz vor der Abreise erkrankst, man kann sich ja auch in NO anstecken, blockierst Du die Hütte. Er kann Dich ja nicht rauswerfen und hat unter Umständen auch noch Folgegäste.
 
und ich habe nun noch diese Quelle gefunden:

Dokumentationsanforderungen für Personen mit Quarantänepflicht


Personen mit Quarantänepflicht müssen in den ersten 10 Tagen nach ihrer Ankunft in Norwegen einen Wohnsitznachweis für einen ununterbrochenen Aufenthalt an einer registrierten norwegischen Adresse vorlegen. Eine Hotelbuchungsbestätigung oder ein unterschriebener Brief eines privaten Gastgebers sind Beispiele für akzeptierte Unterlagen. Für Aufenthalte von weniger als 10 Tagen müssen Sie noch Unterlagen für die Tage vorlegen, an denen Sie sich in Norwegen aufhalten. Die Dokumentationsanforderungen gelten nicht für Personen mit Wohnsitz in Norwegen.

Ein Ferienhausmietvertrag sollte einer Hotelbuchungsbestätigung doch gleichwertig sein. Mir geht es um den rechtlichen Rahmen und der Ferienhausvermittler wäre doch eigentlich in der Pflicht mir zu- oder abzusagen. Der hat mir erst gestern einen schönen Urlaub gewüscht.

Ja sollte man meinen, aber der Mietvertrag wurde unter anderen Bedingungen geschlossen und klar sollte er dir absagen, wenn er es nicht will...aber noch ist es ja nicht soweit, für viele geht es auch darum zu wissen, ob es denn überhaupt möglich wäre und rechtlicher Rahmen hin oder her, desto mehr Argumente man beim Grenzer/Zöllner vorlegen kann umso besser...was schadet es denn solch ein Schreiben zu haben.

aber hey, es kann jeder so handhaben wie er es für richtig hält
 
---also ergänzend wurde dieses Bestätigungsschreiben der Gastgeber auch schon bei der Einreise bei der Einreise "geprüft. in zwei Fällen wurden die Gastgeber kontaktiert um nachzufragen ob die Voraussetzungen auch so erfüllt werden können.
Ich warte nun erstmal die interne Liste ab, wer denn überhaupt Gäste unter den kommunalen Auflagen beherbergen DARF.
 
Unser Vermieter hat uns mitgeteilt, dass Quarantäne im Camp nicht möglich und nicht erwünscht ist. Was ich durchaus verstehen kann, da es ihnen um den eigenen und den Schutz der anderen Gäste geht.
 
Achja die Briten sind doch nicht die 20 geknackt, aber das ganz uns ja egal sein.
Wird ab heute aber erwartet, ...es ändert sich täglich irgendwo irgendwas. 😟

Thema Dokumentationspflicht Quarantäneauflagen (im Fall der Fälle):
Gibt es da was als Vordruck, kann ich da eine Bestätigung basteln und gegenzeichnen lassen oder reicht Mail-Verkehr zwischen Hausbesitzer und uns?
PS: Unser Vermieter ist privat und wir sind die Einzigen im Umkreis von 1000 m.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Hörmi schon schreibt sollte man schon mit vernünftigen Unterlagen beim Zoll auflaufen - ist ein Vermieter da nicht richtig vorbereitet kann das auch auf Kosten der Gäste gehen. Also abklären und explizite schriftliche Zusage das Quarantäneunterbringung seitens des Vermieters geleistet werden kann und gewollt ist. Wir werden zusätzlich unseren betrieblichen "handteringplan" in Englisch und Norwegisch, sowie die Vorgaben der Kommune (in diesem Fall Flatanger) beilegen. Das ganze mit freundlichem Bestätigungsschreiben das wir uns bewusst sind das der Gast bei uns in Quarantäne geht, dies geleistet werden kann und wir es akzeptieren, sowie auch der ganz normalen Buchungsbestätigung. Wir werden Anreise mit Gästen koordinieren, so das wir bei Grenzüberquerung auch ganz sicher tel erreichbar sind. Soweit die gegenwärtige Strategie..... leider darf man nicht vergessen, es bedarf natürlich nur einer winzigen Änderung der Regeln seitens der Regierung und das Ganze ist hinfällig.
 
Unser Vermieter hat uns mitgeteilt, dass Quarantäne im Camp nicht möglich und nicht erwünscht ist. Was ich durchaus verstehen kann, da es ihnen um den eigenen und den Schutz der anderen Gäste geht.

In einem Camp ist eine Quarantäne auch schwer umsetzbar. Da bin ich mit meinen Ferienhaus echt im Vorteil. Ich muß nicht einmal den Filetierplatz mit anderen teilen.
 
Ich danke Euch für Eure Antworten und habe meinen Hausbesitzer um eine Genehmigung gebeten. Viel Glück Euch allen, die noch ihre Reise vor sich haben.
 
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