Verbot von Rotbarschfang

Jörg,
die Sache mit dem Kläger und dem Richter ist nicht ganz korrekt. Mit dem Posten solcher Photos schafft man die Beweisgrundlagen, die erforderlich sind, um sich als Ermittler/ Ankläger auf den Weg zu machen...
Ignoriertaste drücken und weiter wie bisher ist keine gute Botschaft. Respekt gegenüber einer Rechtslage in einem Land, in dem wir als Gäste so gerne sind, scheint mir der klügere Ansatz...
Ja Raimund!
Mich interessiert nicht die Vergangenheit, sondern das was kommen wird!!
Es werden keine Strecken von RBen gepostet! In der Bütt landen se trotzdem.
Von daher interessiert die Rechtssprechung 30% der hier aktiven/mitlesenden überhaupt nicht, 60% aller Norwegenfahrer wissen es gar nicht und 10% halten sich dran oder timen Ihren Urlaub so das es von den Monaten her passt!

So in etwa

Und nu is auch von mir hier genug gesabbelt!
Gruss und Küssi aufs Fischi Raimund!
 
Grundsätzlich hat man sich an Gesetze und Verordnungen zu halten, ...hier und überall auf der Welt. Und wenn man es schon weiß, kann man es auch so einrichten, dass man zur richtigen Zeit seinem Hobby nachgehen kann.
Ganz ehrlich, soviel Respekt sollte man nicht nur anderen gegenüber aufbringen, sondern auch sich selbst gegenüber im Reinen sein.

Meine Truppe hat sich aus rein kulinarischen Gründen dem Rotbarsch verschrieben, wirklich Spaß macht diese Angelei ja nun wirklich nicht. Wenn man uns also mit unseren gefüllten RB-Kisten z.B. im Mai kontrollieren würde, möchte ich nicht wissen, was man uns dann erzählen würde.

Andererseits ist es aber auch eine schwache Kür der Anlagenbetreiber und Reiseanbieter, irgendwie hat man sich immer auf die verlassen können.
Ich bin mir sicher, dass viele Angler halbwegs im Rahmen des Erlaubten bleiben möchten (jeder weiß, was ich meine) und darauf achten.

Jeder kann das nun für sich entscheiden und damit sollte es dann auch gut sein, ...und nochmal Danke an @smolt. :a020:
 
Hat jemand mal was dazu in den deutschsprachigen Angelzeitschriften gelesen? Ich bisher nicht.Wenn's hilft den RB Bestand halbwegs zu stabilisieren: Augen zu und durch. Vielleicht interessieren sich fast alle in ei paar Jahren für den Thunfischfang.Who knows.
 
@ Jörg

Was willste damit sagen. ???
Wahrscheinlich das die schon im letzten Monat gefangen wurden denn im September hätten die Schonzeit und wären nur unerwünschten Beifang. :a0155::abgelehnt::bindagegen: Wäre etwas viel für Beifang. Aber so wird eben die Lobby gegen Angler gestärkt. Auf zur nächsten Beschränkung. !!! Womit? Zu Recht bei solchen Fotos einige lernen es nie, schade.
 
Nur mal so. Habe gestern mit nem Guide in Flatanger gesprochen. Aussage. Nix von gewußt. Er hatte auch bei den Norwegern vor Ort gefragt. Das wußte keiner.


Kann ich mir nicht ganz vorstellen, dass keiner was wusste, weil ich vor kurzem in einem Parallelthread (Reisebericht Flatanger von Anfang September 2017) gelesen habe, dass genau in dieser Region ein Guide eine Truppe genau auf das Fangverbot für Rotbarsch hinwies. Und ich meine dass in dieser Region nicht sooo viele Guides unterwegs sind. War für mich zum Zeitpunkt auch neu.
Nun muss man den Guides natürlich zugestehen, dass sie den Kopf auch voll haben, eine lange Saison liegt hinter ihnen, noch sind die Anlagen gut gefüllt und nicht jeder liest sich nach langen Tagen in Gesetzestexte ein, ich kann es verstehen.
 
...oder eben so, das liegt im Auge des Betrachters
 
Sorry,
aber mir scheint eher das Problem zu sein, dass der Kopf leer ist...
Sorry, so überheblich kann man das nicht darstellen und stehen lassen.
Bevor dieser Thread hier eröffnet wurde (auch noch am 11.09., ...passt ja), war diese Regelung wohl kaum einen bekannt. Den Guides vor Ort Dummheit zu unterstellen, finde ich anmaßend und unverschämt. Bei all deiner Sachkenntnis in vielen Bereichen, diesen Ton sollte man nie Fremden gegenüber anschlagen!
Wenn sich deine Antwort allerdings auf Beitrag #70 bezieht, nehme ich meine harsche Kritik zurück. :wink:
 
Siehe Beitrag 62.
Nach wie vor fehlt mir jede halbwegs schlüssige Begründung dafür, warum sich vor Ort tätige Professionelle ( Anlagenbetreiber, Guides, Reiseanbieter) nicht über die angegebene Quelle tagesaktuell zur bestehenden Rechtslage informieren.
 
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