AW: Bootsführerschein-Strafen??
Also die Naivität Einiger irritiert mich schon sehr.
Ein Unfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen und der Fahrzeugführer keine Befähigung nachweisen kann, ich möchte es nicht zu Ende denken. Denn in irgendeinem Land wird sich die Justiz womöglich der Sache annehmen, und dann möchte ich nicht der vor 1980 Geborene Unwissende sein. Denkt das einfach mal in Ruhe zu Ende.
Zu allen Zweiflern gegenüber jenen die den Führerschein Online büffeln: das theoretische Wissen ist exakt das Gleiche, wie derjenigen die in die Schule gehen!
Nur in die Schädel müsst Ihr es rein bekommen, egal ob da jemand noch vorne steht und was erklärt. Nautische Berechnungen exakt auszuführen, kann man nicht auswendig lernen, den Gott sei Dank gibt es nicht die Kreuzchen und Kästchen Prüfungen. aber diejenigen unter uns, die einen SBS haben, wissen das.
Es gibt keine Zwangstunden für die Praxis. aber hier hilft nur Übung und Bootfahren ist sowas von simpel, dass man zum verstehen der Bewegungen keine langen Fahrtstunden benötigt. Es sei denn jdm will sie einem verkaufen....
Was aber in keiner Schule zu erwerben ist, ist der Respekt vor der See. Und hier ist der 7-Sinn gefragt, sich vor dem ablegen über alles im Klaren zu sein, Seeventile zu überprüfen, Rettungsausrüstung etc... lernt man alles im theoretischen Teil der Prüfung, nur machen muss man es. Und wissen wo ...?
Und Praxis, und damit ist nicht das navigieren gemeint, ist unersetzbar. MOB, ja das können nahezu Alle nicht, wer vergisst nicht allzu gerne im richtigen Moment das auskuppeln.... Gell
Aber Schlusswort, mir ist ein Schiffsführer der wenigstens Grundkenntnisse in Form des SBS erworben hat allemal lieber, als einer der gar nichts weiss, aber mal lenken will.