Jaerenfischer
Hart am Fisch, vorbei
AW: Übersetzung (inhaltlich) eines Norge-Bußgeldbescheids
Eike ich zietiere da mal meinen letzten Satz. Es ist eigentlich voellig egal ob das Inkassobuero in Schweden, Norwegen, oder Deutschland sitzt. Das Bussgeld kann rechtlich nur durch den deutschen Staat eingezogen werden und dafuer muss das bussgeldausstellende Land einen Antrag in Deutschland in deutsch stellen. Alles andere kann man versuchen. Es gibt aber keine rechtliche Grundlage dafuer.
Gruss Mark
PS Habe leider noch nichts wegen Maerz gehoehrt.
Somit kann zwar ein Inkassobuero den Betrag versuchen einzutreiben, durchsetzten kann aber nur der deutsche Staat Diesen, wenn den der Bogen ausgefuellt worden ist.
Gruss Mark
Eike ich zietiere da mal meinen letzten Satz. Es ist eigentlich voellig egal ob das Inkassobuero in Schweden, Norwegen, oder Deutschland sitzt. Das Bussgeld kann rechtlich nur durch den deutschen Staat eingezogen werden und dafuer muss das bussgeldausstellende Land einen Antrag in Deutschland in deutsch stellen. Alles andere kann man versuchen. Es gibt aber keine rechtliche Grundlage dafuer.
Gruss Mark
PS Habe leider noch nichts wegen Maerz gehoehrt.