Versicherung für Boot in Norwegen

Hallo,

sehr dünnes Eis wo ihr da rumschlittert.
Wie oben geschrieben hängt der Teufel an einem Wort und das macht extrem viel aus.
Selbst in diversen Vertragsabteilungen bedarf es öfter mehr wie ein Gespräch ehe sie begreifen wonach genau gefragt wurde.
Boote in Norwegen ja klar kein Problem, du kaufst/ erweiterst auf Premium und alles ist versichert.
Leider aber nur die Schäden welche ich an fremden Sachen verursache während ich das Boot benutze.
In den älteren Bedingungen ist selbst das nicht versichert und wie einige oben schrieben haben sie erst nach Umstellung auf Neu diesen Schutz
inklusive.
Anderes Boot gerammt, den Steg zerlegt oder halt Personenschaden.

Zerlege ich aber den Motor, die Schraube oder mein Boot sinkt/ist beschädigt haben wir ein komplett neues Thema.
Eigenschaden ...

Und ja ,auch eine Generali hat mir auf Nachfrage die Deckung für Eigenschäden verneint, vielleicht sollte ich nochmal anrufen und erwische
einen anderen Sachbearbeiter.:daumendrueck:
Selbe Spiel gerade mit der A....z, rumgeeire ohne Ende und null konkrete Zusage.

Gruß Maik
 
Die Aussage von Maik kann ich nur bestätigen, in der Nachbaranlage wollte die Inhaberin die Versicherung auch auf die Mieter abwälzen, so dass sich jemand die Mühe gemacht hat und sehr viele Gesellschaften abgefragt hat bezüglich a) ausserhalb der EU, b) Eigenschaden, c) Schaden an Mietboot und d) Fremdschaden.
Keine Gesellschaft gab dort positiv eindeutige Zusagen und garantierte Versicherungsschutz. Es gab nur sehr schwammige Aussagen, auf die man sich im Schadensfall
kaum rechtssicher verlassen kann.
Also entweder eine Regelung mit dem Vermieter bezüglich einer Zuzahlung zum Boot für eine norwegische Versicherung finden, oder hoffen, dass der Schutzengel immer ein Tacken schneller ist.
Gruß
Ralf
 
So was hab ich auch. Was die Wert ist wird sich hoffentlich nie zeigen müssen.
Allerdings bei Gen...li.

:a020::a020::a020:

Hallo,

sehr dünnes Eis wo ihr da rumschlittert.
Wie oben geschrieben hängt der Teufel an einem Wort und das macht extrem viel aus.
Selbst in diversen Vertragsabteilungen bedarf es öfter mehr wie ein Gespräch ehe sie begreifen wonach genau gefragt wurde.
Boote in Norwegen ja klar kein Problem, du kaufst/ erweiterst auf Premium und alles ist versichert.
Leider aber nur die Schäden welche ich an fremden Sachen verursache während ich das Boot benutze.
In den älteren Bedingungen ist selbst das nicht versichert und wie einige oben schrieben haben sie erst nach Umstellung auf Neu diesen Schutz
inklusive.
Anderes Boot gerammt, den Steg zerlegt oder halt Personenschaden.

Zerlege ich aber den Motor, die Schraube oder mein Boot sinkt/ist beschädigt haben wir ein komplett neues Thema.
Eigenschaden ...

Und ja ,auch eine Generali hat mir auf Nachfrage die Deckung für Eigenschäden verneint, vielleicht sollte ich nochmal anrufen und erwische
einen anderen Sachbearbeiter.:daumendrueck:
Selbe Spiel gerade mit der A....z, rumgeeire ohne Ende und null konkrete Zusage.

Gruß Maik

Ich gebe nur Das wieder, was uns zugesichert wurde. Und mehrfach hinterfragen im Aug in Aug Gespräch kann ich nicht und wenn mir etwas zugesichert wird, schenke ich dem erstenmal Glauben.
Bisher wurden Schäden ( zweimal Angelzeug im Wert von mehreren Tausend Euro geklaut ) problemlos geregelt. Von daher beschleicht mich gegenüber unserer Versicherung auch kein Argwohn.
In diesem Sinne bin ich dann mal raus hier.

Gruß Thomas
 
:a020::a020::a020:



Ich gebe nur Das wieder, was uns zugesichert wurde. Und mehrfach hinterfragen im Aug in Aug Gespräch kann ich nicht und wenn mir etwas zugesichert wird, schenke ich dem erstenmal Glauben.
Bisher wurden Schäden ( zweimal Angelzeug im Wert von mehreren Tausend Euro geklaut ) problemlos geregelt. Von daher beschleicht mich gegenüber unserer Versicherung auch kein Argwohn.
In diesem Sinne bin ich dann mal raus hier.

Gruß Thomas

Hallo, habe auch solche Versicherung beim gleichen Verein. Muss da dann auch mal nachhaken bezüglich des gemieteten Bootes.

Aber mal ganz anders gefragt, muß ich mir da überhaupt einen Kopp machen. Haber bisher ausschließlich mein Boot vor Ort, bar ohne
Schriftstücke bezahlt oder es war inklusive im Hauspreis. Da muss ich doch davon ausgehen das der Vermieter das Risiko trägt und
sich entsprechend versichern muss.
Also bleibt doch nur meine Haftpflicht gegenüber Dritten, oder?
 
Gemäß § 823 BGB muss ein berechtigter Haftpflichtschaden eines Dritten ersetzt werden. Dies bedeutet, dass man für jeden Sach-, Personen- und Vermögensschaden, den man selbst verursacht hat, beziehungsweise den man zu vertreten muss, aufkommen muss.

Bei der Regulierung von einem Haftpflichtschaden gibt es keine Höchstsummen. Dies bedeutet, dass sich die Schadensersatzansprüche Dritter auf mehrere Millionen Euro belaufen können.
 
Bisher wurden Schäden ( zweimal Angelzeug im Wert von mehreren Tausend Euro geklaut ) problemlos geregelt. Von daher beschleicht mich gegenüber unserer Versicherung auch kein Argwohn.
In diesem Sinne bin ich dann mal raus hier.


Sei mir nicht böse, aber das hat mit einer Privathaftpflicht überhaupt nix mehr zu tun, das ist eine ganz andere Versicherung .

Gruß Maik
 
Gemäß § 823 BGB muss ein berechtigter Haftpflichtschaden eines Dritten ersetzt werden. Dies bedeutet, dass man für jeden Sach-, Personen- und Vermögensschaden, den man selbst verursacht hat, beziehungsweise den man zu vertreten muss, aufkommen muss.

Bei der Regulierung von einem Haftpflichtschaden gibt es keine Höchstsummen. Dies bedeutet, dass sich die Schadensersatzansprüche Dritter auf mehrere Millionen Euro belaufen können.


Hmm, gilt in NO das BGB ?
 
Sei mir nicht böse, aber das hat mit einer Privathaftpflicht überhaupt nix mehr zu tun, das ist eine ganz andere Versicherung .

Gruß Maik

Erstens - bin ich dir nicht böse ( warum auch ) und zweitens - hast du recht.
Wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass Versicherungen nicht nur kassieren sondern auch, ohne mit der Wimper zu zucken, zahlen.
Vielleicht liegt es auch daran, dass wir schon sehr lange bei der selben Gesellschaft sind und einen Ansprechpartner vor Ort haben.
So, nun halte ich mich wirklich raus.

Gruß Thomas
 
Hi,

das wird in Norge nicht anders geregelt sein und Gerichtsstand ist ja teilweise auch Deutschland wenn du hier direkt gebucht hast.
Ich wollt ja nur darstellen das man für seinen Mist auch haftet, mit oder ohne Vertrag.

Gruß Maik
 
Hi,

das wird in Norge nicht anders geregelt sein und Gerichtsstand ist ja teilweise auch Deutschland wenn du hier direkt gebucht hast.
Ich wollt ja nur darstellen das man für seinen Mist auch haftet, mit oder ohne Vertrag.

Gruß Maik

Maik, es gibt einmal eine moralische Haftung und einmal eine Verpflichtende und für die Verpflichtende sollte man abgesichert sein.
Du bist beim Nachbarn und währen dieser eine Flasche Wein aus dem Keller holt steigst du auf einen Stuhl um eine flackernd
Glühbirne fest zudrehen. Der Stuhl rutscht weg, du plumpst auf den Tisch, brichst mit diesem zusammen und richtest so einen
Schaden an. Diesen bezahlt deine Haftpflicht.
Hat dich jedoch den Nachbar um genau diese Gefälligkeit gebeten dann zahlt sie nicht. Und bist du Mittellos oder willst den Schaden
nicht begleichen bleib der Geschädigte auf dem Schaden sitzen denn er hat dich ja ermächtigt so zu handeln.

So denke ich verhält es sich mit dem gemieteten Boot ohne ausdrücklichen Vertrag. Mit der Übergabe des Bootes, egal ob gemietet
oder vom Freund geliehen bist du nicht zum Schadensersatz gesetzlich verpflichtet wenn auch moralisch schon.

Gibt es nun aber in NO ein Gesetz welches explizit bestimmt, " wem eine Sache anvertraut oder zeitlich begrenzt überlassen wird,
trägt mit der Annahme die volle Verantwortung und Haftung." Dann sieht es nach diesen Konstrukt anders aus. Nur gibt es solch ein
Gesetz?

Gruß Hartmut
 
Denkt mal beim Thema Boot an eure Kfz- Versicherung. Dort gibt es eine Kfz-Versicherung Haftpflicht und eine Kasko. Beim Boot ist es auch so.
Wenn ihr ein nicht eigenes Auto kaputt fahrt, greift eure Privathaftpflichtversicherung auch nicht. Maximal zahlt die( das ist aber selten) die Differenz durch die Rückstufung. Vergesst einfach euer Wunschdenken oder lasst, sollte ein "Berater" euch eine Leistung im Falle so eines Schadens zusagen, dieses schriftlich geben. Dann ist er sehr warscheinlich am Ende. Es kommt sogar vor, dass 2 Mitarbeiter Fehler machen, dann habt ihr Glück, denn dann kommen die aus der Sacher nur schwer raus oder garnicht. Im Normalfall werdet ihr diese Zusage aber nicht schriftlich bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, habe auch solche Versicherung beim gleichen Verein. Muss da dann auch mal nachhaken bezüglich des gemieteten Bootes.

Aber mal ganz anders gefragt, muß ich mir da überhaupt einen Kopp machen. Haber bisher ausschließlich mein Boot vor Ort, bar ohne
Schriftstücke bezahlt oder es war inklusive im Hauspreis. Da muss ich doch davon ausgehen das der Vermieter das Risiko trägt und
sich entsprechend versichern muss.
Also bleibt doch nur meine Haftpflicht gegenüber Dritten, oder?

Im Schadensfall wird es deinen Vermieter wahrscheinlich sehr wenig interessieren, ob du in D eine PHV hast, die dieses Risiko (möglicherweise) einschließt.

Er wird die Schadenssumme wohl von Dir verlangen, und zwar noch während deines Aufenthalts in N.
Da viele Vermieter schon erhebliche Zahlungsausfälle (O-Ton deutscher Reisevermittler) durch später nicht eingehaltene Zahlungsversprechen ihrer Kunden hatten, lässt sich das nachvollziehen.
In unserem (erheblichen) Schadensfall, gab es die klare prophylaktische Ansage seitens des Vermieters, dass wir die Anlage, ohne Zahlung, nicht verlassen könnten...

Das muss jetzt nicht immer so ablaufen, trotzdem sollte man für solche Fälle über ausreichendende Reservemittel (KK, etc.) verfügen...unseren Passagetermin Oslo-Kiel wollten wir natürlich nicht verpassen.

Was anschließend in D von der PHV eventuell erstattet wird, steht dann auf einem geduldigen anderen Blatt.
 
Maik, es gibt einmal eine moralische Haftung und einmal eine Verpflichtende und für die Verpflichtende sollte man abgesichert sein.
Du bist beim Nachbarn und währen dieser eine Flasche Wein aus dem Keller holt steigst du auf einen Stuhl um eine flackernd
Glühbirne fest zudrehen. Der Stuhl rutscht weg, du plumpst auf den Tisch, brichst mit diesem zusammen und richtest so einen
Schaden an. Diesen bezahlt deine Haftpflicht.
Hat dich jedoch den Nachbar um genau diese Gefälligkeit gebeten dann zahlt sie nicht. Und bist du Mittellos oder willst den Schaden
nicht begleichen bleib der Geschädigte auf dem Schaden sitzen denn er hat dich ja ermächtigt so zu handeln.

So denke ich verhält es sich mit dem gemieteten Boot ohne ausdrücklichen Vertrag. Mit der Übergabe des Bootes, egal ob gemietet
oder vom Freund geliehen bist du nicht zum Schadensersatz gesetzlich verpflichtet wenn auch moralisch schon.

Gibt es nun aber in NO ein Gesetz welches explizit bestimmt, " wem eine Sache anvertraut oder zeitlich begrenzt überlassen wird,
trägt mit der Annahme die volle Verantwortung und Haftung." Dann sieht es nach diesen Konstrukt anders aus. Nur gibt es solch ein
Gesetz?

Gruß Hartmut
Das passt aber nicht zu dem Fall mit dem Boot, da es auch Ausschlüsse gibt, wozu die führ Fahrzeuge gehört, dazu gehören auch Boote.
 
Denkt mal beim Thema Boot an eure Kfz- Versicherung. Dort gibt es eine Kfz-Versicherung Haftpflicht und eine Kasko. Beim Boot ist es auch so.
Wenn ihr ein nicht eigenes Auto kaputt fahrt, greift eure Privathaftpflichtversicherung auch nicht. Maximal zahlt die( das ist aber selten) die Differenz durch die Rückstufung. Vergesst einfach euer Wunschdenken oder lasst, sollte ein "Berater" euch eine Leistung im Falle so eines Schadens zusagen, dieses schriftlich geben. Dann ist er sehr warscheinlich am Ende. Es kommt sogar vor, dass 2 Mitarbeiter Fehler machen, dann habt ihr Glück, denn dann kommen die aus der Sacher nur schwer raus oder garnicht. Im Normalfall werdet ihr diese Zusage aber nicht schriftlich bekommen.

Bin ich mir nicht ganz sicher ob dies so ist.
Du bist bei mir zu besuch und Grillen ist angesagt. Dein Auto steht vor der Einfahrt meines drinnen. Während dessen ich mich um den Grill kümmere zeigt dir meine
Frau die Umgebung.
Mist Grillanzünder ist alle, ich muss nochmal schnell los welchen kaufen. Oh nee, ich komme ja gar nicht raus.
Upps, da liegen ja seine Autoschlüssel.
Ich fahre jetzt unberechtigt aber fahrtauglich mit deinem Auto und setze es an den Baum. Denke das dies nicht unter grob fahrlässig fällt und meine
Haftpflicht zahlt.
 
Im Schadensfall wird es deinen Vermieter wahrscheinlich sehr wenig interessieren, ob du in D eine PHV hast, die dieses Risiko (möglicherweise) einschließt.

Er wird die Schadenssumme wohl von Dir verlangen, und zwar noch während deines Aufenthalts in N.
Da viele Vermieter schon erhebliche Zahlungsausfälle (O-Ton deutscher Reisevermittler) durch später nicht eingehaltene Zahlungsversprechen ihrer Kunden hatten, lässt sich das nachvollziehen.
In unserem (erheblichen) Schadensfall, gab es die klare prophylaktische Ansage seitens des Vermieters, dass wir die Anlage, ohne Zahlung, nicht verlassen könnten...

Das muss jetzt nicht immer so ablaufen, trotzdem sollte man für solche Fälle über ausreichendende Reservemittel (KK, etc.) verfügen...unseren Passagetermin Oslo-Kiel wollten wir natürlich nicht verpassen.

Was anschließend in D von der PHV eventuell erstattet wird, steht dann auf einem geduldigen anderen Blatt.

Dafür muß es aber eine gesetzliche Grundlage in NO geben.
Führt diese doch mal bitte einer auf und ich nehme meine Finger von der Tastatur.
 
Moin,
meine Empfehlung wäre, dass einige die hier "Tipps" verbreiten einfach mal ihre Police durchforsten insbesondere wenn nach eigenen Angaben eine Bootsversicherung (noch dazu im Ausland) in der Haftplicht inkludiert ist und wenn dem so ist, wann exakt diese genau greift! Wie hier schon geschrieben wurde gibt es da sehr kleine Unterschiede mit erheblicher Auswirkung im Schadensfall! Das geht schon beim Gerichtsstand los und endet mit dem genauen Bauteil was zu Schaden kam. Ganz lustig wird es darüber hinaus auch dann, wenn die Versicherung nach einen Bootsführerschein fragt. Unterm Strich sind wir beim "Kleingedruckten" was in der Regel die größte Bedeutung hat.
Also: Im Zweifel eine entsprechende Bootsversicherung vor Ort abschließen und fertig. Letztendlich entscheidet eh der Campbesitzer was man machen soll und was nicht. Einiges was hier geschrieben wurde ist gefährliches Halbwissen!

VG
Ingo
 
Hallo,

besser ist wir kommen zum Thema zurück, da oben stehen mittlerweile dutzende unterschiedliche Schadensfälle.
Auch in Norwegen muss ich für einen Schaden haften, beschädige ich eine Sache /Person.
Lässt mich ein netter Norweger fahren ohne alles und ich schrotte seinen Kahn und er will nix dann ist das toll, wenn ich jetzt noch abfahre
ohne mit der Wimper zu zucken dann tu ich mir eigentlich schon selber leid.
Wahrscheinlich wird er sich über meine Buchung für 2020 schon super freuen.:sorry:

Thema war nochmal: Im Augenblick gibt es für Eigenschäden am gemieteten Boot keine zuverlässige Deckung im Rahmen der Privathaftpflicht.
Zwei Versicherungen haben in einer Klausel Boote nicht ausgeschlossen, ob das alleine im Schadensfall ausreicht wird sich zeigen.
Ich jedenfalls hab da schwere Bedenken, schon alleine die Telefongespräche mit den Vertragsabteilungen sind harter Stoff.


Gruß Maik
 
Bin ich mir nicht ganz sicher ob dies so ist.
Du bist bei mir zu besuch und Grillen ist angesagt. Dein Auto steht vor der Einfahrt meines drinnen. Während dessen ich mich um den Grill kümmere zeigt dir meine
Frau die Umgebung.
Mist Grillanzünder ist alle, ich muss nochmal schnell los welchen kaufen. Oh nee, ich komme ja gar nicht raus.
Upps, da liegen ja seine Autoschlüssel.
Ich fahre jetzt unberechtigt aber fahrtauglich mit deinem Auto und setze es an den Baum. Denke das dies nicht unter grob fahrlässig fällt und meine
Haftpflicht zahlt.
Antwort ;Nein
Frage; was hat das mit dem Boot in Norge zu tun?
Fragst du da auch den Vermieter nicht?
Dann könnte das Diebstahl...also eine Straftat sein.
Versuche einfach nicht was zu erzwingen, was dir sowieso nichts bringt.
Von mir bekommst du, egal was du machst, keine Leistungszusage für deinen Vertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wir schließen auch immer eine Versicherung vor Ort ab. Kostet ca. 85€ bis 90€ für 10 bis 11 Tage vor Ort.

Keiner kann sich von einem kleinen Unglück freisprechen. Da ich das Thema aber schon längere Zeit mit Interesse verfolge, habe ich schon vor einiger Zeit in meine Unterlagen geschaut.

Geregelt sind u.a. die nachfolgenden Punkte, die hier von Interesse sein dürften:
- Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten [...] beweglichen Sachen bis xxx€
- gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht

Meines Erachtens dürfte bei der Formulierung ein Schaden abgedeckt sein. Trotzdem schließen wir noch immer die Versicherung vor Ort ab. Was meint ihr? Oder bin ich völlig auf denn Holzweg?

Danke, Gruß und einen schönen Abend.
 
Also wir schließen auch immer eine Versicherung vor Ort ab. Kostet ca. 85€ bis 90€ für 10 bis 11 Tage vor Ort.

Keiner kann sich von einem kleinen Unglück freisprechen. Da ich das Thema aber schon längere Zeit mit Interesse verfolge, habe ich schon vor einiger Zeit in meine Unterlagen geschaut.

Geregelt sind u.a. die nachfolgenden Punkte, die hier von Interesse sein dürften:
- Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten [...] beweglichen Sachen bis xxx€
- gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht

Meines Erachtens dürfte bei der Formulierung ein Schaden abgedeckt sein. Trotzdem schließen wir noch immer die Versicherung vor Ort ab. Was meint ihr? Oder bin ich völlig auf denn Holzweg?

Danke, Gruß und einen schönen Abend.

...steht da denn auch noch etwas bezüglich des Verzichts auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Grundberührung)?
 
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