Versicherung für Boot in Norwegen

@ wikinger , du meinst jetzt die Versicherung vor Ort oder ?
Das wäre ein extra Thema und noch komplexer, da norwegisches Versicherungsrecht.

Hier mal eine eindeutige Klausel zu dem Thema geliehen und gemietet, wirst bei vielen Gesellschaften so finden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben
Schäden
a) an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten
Personen dienen;
b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld,
Urkunden und Wertpapieren;
d) an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.

Sauber geregelt

Bei einer Zusage die ich habe gilt aber auch die Klausel nach Punkt b.............
 
...steht da denn auch noch etwas bezüglich des Verzichts auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Grundberührung)?

Nein, das ist nicht der Fall. Wobei da die Abgrenzung schon sehr schwierig wird. Eine Grundberührung würde ich dem Grunde nach der einfachen Fahrlässigkeit zuschreiben (Sonderfall: Alkohol wäre im Spiel; dann wären wir natürlich relativ schnell bei grober Fahrlässigkeit).
 
Was spricht denn eigentlich gegen eine Bootskasko vor Ort abzuschließen? Es geht doch meist nur noch mal darum die Selbstbeteiligung zu minimieren durch einen Zusatzbeitrag. Sicherlich wird das nicht überall angeboten, in den Anlagen wo ich unterwegs bin war es immer möglich. Sicher wäre es schön, wenn es eine Selbstbeteiligungsausschluss-Versicherung auch für Motorboote gäbe, bei Mietwagen ist das ja kein Problem. Vielleicht gibt es sowas auch schon? Unter dem Strich ist es doch meist nur eine Preisfrage. Versicherung ist halt das Spiel mit der Angst.

Von der Versicherung, welche das Kaskorisiko von Deutschland aus deckt, hätte ich gern mal das Bedingungswerk gelesen.
 
Hallo,

besser ist wir kommen zum Thema zurück, da oben stehen mittlerweile dutzende unterschiedliche Schadensfälle.
Auch in Norwegen muss ich für einen Schaden haften, beschädige ich eine Sache /Person.
Lässt mich ein netter Norweger fahren ohne alles und ich schrotte seinen Kahn und er will nix dann ist das toll, wenn ich jetzt noch abfahre
ohne mit der Wimper zu zucken dann tu ich mir eigentlich schon selber leid.
Wahrscheinlich wird er sich über meine Buchung für 2020 schon super freuen.
:sorry:

Thema war nochmal: Im Augenblick gibt es für Eigenschäden am gemieteten Boot keine zuverlässige Deckung im Rahmen der Privathaftpflicht.
Zwei Versicherungen haben in einer Klausel Boote nicht ausgeschlossen, ob das alleine im Schadensfall ausreicht wird sich zeigen.
Ich jedenfalls hab da schwere Bedenken, schon alleine die Telefongespräche mit den Vertragsabteilungen sind harter Stoff.


Gruß Maik

Maik, Du beschreibst hier die moralische Verpflichtung zur Schadensregulierung.

Aber eine zwingende Pflicht zum Schadensersatz ergibt sich in D aus zwei Dingen, a) aus unerlaubten Handlungen und
b) aus Verträgen.

Bekomme ich also ein Boot gemietet ohne irgend eine vertragliche Vereinbarung so benutze ich das Boot nicht unerlaubt und
kein Vertrag verpflichtet mich zu Schadensersatz. (rein rechtlich in D)

Ich gehe als Mieter davon aus, das der Vermieter die Mietobjekte selbst als Objekte der Vermietung versichert hat und meine
Beteiligung bereits im Mietpreis enthalten ist. So verhält es sich ja auch bei der Hütten oder beteiligt ihr euch da auch an der
Versicherung. Ich bin demnach bei zum Beispiel einer Hausmiete inkl. Boot ohne weitere verpflichtende Klausen nicht für
die überlassenen Sachen im Schadensfall haftbar zu machen. Jedoch aber für Schäden welche ich Dritten zufüge. Und hier,
nur hier sehe ich für mich Handlungsbedarf mich abzusichern.

So und nun kommt das Versagen des Versicherungsschutzes wegen fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verhalten. Und da ist
es wohl Wurscht ob man in D oder NO eine Haftpflicht abschließt. Die Probleme werden gleich sein.

Die offene Hauptsache ist aber immer noch nicht genau geklärt sondern hier nur vermutet. Wie ist das Schadensersatzrecht
in NO geregelt, ans deutsche angelehnt oder völlig anders.

LG Nauke
 
Hi,

ich werde jetzt ganz sicher keine Haftungsgrundlagen mit dir ausdiskutieren, das macht im Schadensfall die PHV .
Andere Sparten werden einen Regress prüfen was ja nix anderes ist und ansonsten klärt das ein Gericht .

Hier gings letztendlich moralisch oder unmoralisch um die Möglichkeit einen Bootseigenschaden über eine deutsche Privathaftpflicht
regulieren zu lassen oder nicht.

Gruß Maik
 
Hi,

ich werde jetzt ganz sicher keine Haftungsgrundlagen mit dir ausdiskutieren, das macht im Schadensfall die PHV .
Andere Sparten werden einen Regress prüfen was ja nix anderes ist und ansonsten klärt das ein Gericht .

Hier gings letztendlich moralisch oder unmoralisch um die Möglichkeit einen Bootseigenschaden über eine deutsche Privathaftpflicht
regulieren zu lassen oder nicht.

Gruß Maik

Ok, bau doch dein Haus ohne Fundament.

Grüße aus Berlin
 
Ok, bau doch dein Haus ohne Fundament.

Grüße aus Berlin
Ein Versicherungsmakler ist kein Jurist und selbst die sind oft unterschiedlicher Meinung.


Neben der Haftpflicht gibt es auch noch andere Sparten und am besten wäre ein Versicherungsmakler, der Jurist, Versicherungskaufmann, Bauingenieur, Mediziner, Sozialversicherungsexperte und KFZ…… und und ist und möglichst alles mit Abschluss studiert hat. Wenn ihr hier alles bis ins Kleinste erklärt haben wollt, aber manche mit den Antworten sich einfach nicht abfinden können, dann nehmt euch doch einen Juristen und bezahlt ihn ordentlich. Ansonsten lasst euch von euren Versicherungsberater beraten und vertraut ihm oder schreibt, statt hier seitenweise im Forum, einmal eure ganzen Fragen an euren Versicherer und heftet euch die Antwort gut ab. Das ist einfach verbindlicher als diese unendliche Diskussion, von manchen Leuten mit einem Haufen Halbwissen, die aber schlauer sein wollen als einer der vom Fach ist. In kaum einer Sparte gibt es so viele "Experten" wie beim Thema Versicherungen oder diskutiert ihr mit euerem Arzt auch immer bis euch die Antwort passt? Damit meine ich auf keinen Fall alle hier, aber einige. Den Schuh kann sich anziehen wer will.
 
Ein Versicherungsmakler ist kein Jurist und selbst die sind oft unterschiedlicher Meinung.


Neben der Haftpflicht gibt es auch noch andere Sparten und am besten wäre ein Versicherungsmakler, der Jurist, Versicherungskaufmann, Bauingenieur, Mediziner, Sozialversicherungsexperte und KFZ…… und und ist und möglichst alles mit Abschluss studiert hat. Wenn ihr hier alles bis ins Kleinste erklärt haben wollt, aber manche mit den Antworten sich einfach nicht abfinden können, dann nehmt euch doch einen Juristen und bezahlt ihn ordentlich. Ansonsten lasst euch von euren Versicherungsberater beraten und vertraut ihm oder schreibt, statt hier seitenweise im Forum, einmal eure ganzen Fragen an euren Versicherer und heftet euch die Antwort gut ab. Das ist einfach verbindlicher als diese unendliche Diskussion, von manchen Leuten mit einem Haufen Halbwissen, die aber schlauer sein wollen als einer der vom Fach ist. In kaum einer Sparte gibt es so viele "Experten" wie beim Thema Versicherungen oder diskutiert ihr mit euerem Arzt auch immer bis euch die Antwort passt? Damit meine ich auf keinen Fall alle hier, aber einige. Den Schuh kann sich anziehen wer will.


Und wen hat dieser Beitrach weiter jeholfen?
 
Maik, Du beschreibst hier die moralische Verpflichtung zur Schadensregulierung.

Aber eine zwingende Pflicht zum Schadensersatz ergibt sich in D aus zwei Dingen, a) aus unerlaubten Handlungen und
b) aus Verträgen.

Bekomme ich also ein Boot gemietet ohne irgend eine vertragliche Vereinbarung so benutze ich das Boot nicht unerlaubt und
kein Vertrag verpflichtet mich zu Schadensersatz. (rein rechtlich in D)

Ich gehe als Mieter davon aus, das der Vermieter die Mietobjekte selbst als Objekte der Vermietung versichert hat und meine
Beteiligung bereits im Mietpreis enthalten ist. So verhält es sich ja auch bei der Hütten oder beteiligt ihr euch da auch an der
Versicherung. Ich bin demnach bei zum Beispiel einer Hausmiete inkl. Boot ohne weitere verpflichtende Klausen nicht für
die überlassenen Sachen im Schadensfall haftbar zu machen. Jedoch aber für Schäden welche ich Dritten zufüge. Und hier,
nur hier sehe ich für mich Handlungsbedarf mich abzusichern.

So und nun kommt das Versagen des Versicherungsschutzes wegen fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verhalten. Und da ist
es wohl Wurscht ob man in D oder NO eine Haftpflicht abschließt. Die Probleme werden gleich sein.

Die offene Hauptsache ist aber immer noch nicht genau geklärt sondern hier nur vermutet. Wie ist das Schadensersatzrecht
in NO geregelt, ans deutsche angelehnt oder völlig anders.

LG Nauke
 
Ganz schlauer Kommentar. Es ging hier um Versicherung und nicht um grundlegend rechtliche Sachen. Es geht doch einfach darum, sich mit einer Versicherung von sehr hohen Kosten im Schadenfall frei zu machen. Mann muss sie ja nicht kaufen!! Und das mit dem Haus zu vergleichen ist schon etwas dünn. Mann macht ja auch nicht den Grill an im Haus und wundert sich dann wenn es abbrennt - ist auch grob fahrlässig.
Das Problem ist , dass man als Vermieter wirklich viel erlebt. Die Konsequenz ist halt wie immer im Leben, dass man für Schäden haftbar gemacht wird was auch wohl mehr als normal ist. Desweiteren darf man nicht vergessen, dass sich die Stimmung in Norwegen mehr und mehr gegen die fischenden Touristen richtet. Das letzte was die Norweger nicht wollen, sind Gäste die nicht für ihre Schäden aufkommen wollen. Wer welche Haftpflicht in Deutschland hat ist uns als Vermietern völlig egal. So und jetzt los mit dem Shitsturm....
Gruß Gert
 
Ganz schlauer Kommentar. Es ging hier um Versicherung und nicht um grundlegend rechtliche Sachen. Es geht doch einfach darum, sich mit einer Versicherung von sehr hohen Kosten im Schadenfall frei zu machen. Mann muss sie ja nicht kaufen!! Und das mit dem Haus zu vergleichen ist schon etwas dünn. Mann macht ja auch nicht den Grill an im Haus und wundert sich dann wenn es abbrennt - ist auch grob fahrlässig.
Das Problem ist , dass man als Vermieter wirklich viel erlebt. Die Konsequenz ist halt wie immer im Leben, dass man für Schäden haftbar gemacht wird was auch wohl mehr als normal ist. Desweiteren darf man nicht vergessen, dass sich die Stimmung in Norwegen mehr und mehr gegen die fischenden Touristen richtet. Das letzte was die Norweger nicht wollen, sind Gäste die nicht für ihre Schäden aufkommen wollen. Wer welche Haftpflicht in Deutschland hat ist uns als Vermietern völlig egal. So und jetzt los mit dem Shitsturm....
Gruß Gert
Und mit bissel Glück zählt meine HP dann die in Norge angefallende SB und alles ist gut.
Aus Ende und fertisch.
 
Hi,

ist eher wie immer ein kleines Wort was alles kompliziert macht.
Schäden mit gemieteten Booten wäre das erste ....und
Schäden am gemieteten Boot das andere.



Gruß Maik


Schäden die man mit dem Boot verursacht sind versichert. Oftmals über die Haftpflicht oder beim ADAC.
Beispiel: Man rammt ein anderes Boot und verletzt andere, man gibt Gas und der Mitangler stürtzt und bricht sich das Bein.

Schäden am gemieteten Boot sind nicht versicherbar. Beispiel : Schraube defekt, Boot Totalschaden,.....
Bei Norwegischen Preisen für Kaasboll Boot und und 40 PS Motor ist man schnell bei 40,000,00 Euro.

Dafür gibt es ein kein Produkt ( Versicherung) selbst verursachteSchäden an dem Leihboot zu erstatten.

Ich habe mal gehört jeder norwegische Vermieter MUSS eine Versicherung für die Mietboote haben. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen er diese an die Kunden weitergibt.

Ein Norweger darf das Boot nur gewerblich Vermieten, wenn das Boot und Motor in Norwegen gekauft wurden, hat mir ein Vermieter mal gesagt. Ob es stimmt weiß ich nicht, klingt plausibel, hat mir jemand von einer Versicherung auch mal bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Norweger darf das Boot nur gewerblich Vermieten, wenn das Boot und Motor in Norwegen gekauft wurden, hat mir ein Vermieter mal gesagt. Ob es stimmt weiß ich nicht, klingt plausibel, hat mir jemand von einer Versicherung auch mal bestätigt.

Das wäre mal interessant, von den hier mitlesenden deutschen Norwegern bestätigt oder dementiert zu bekommen.
Mein Kenntnisstand ist, das dies keine Rolle spielt. Solange ein Boot, welches im Ausland, sagen wir Finnland, gekauft und ordentlich bei der Einfuhr verzollt und versteuert und angemeldet / registriert wurde, ist alles takko.

Viele Grüße,
Axel
 
Ich habe gehört von einem der gehört hat dessen Onkel gehört hat von einem der es wiederum gehört hat. So wird Unwissen verbreitet. Es ist völlig egal aus welchen Land die Boote sind wichtig ist die CE Zulassung und beim Import die bezahlte Mehrwertsteuer. Steuern fallen keine an. Ein Boot was im Ausland zugelassen ist darf ich dagegen nicht vermieten
 
Schäden die man mit dem Boot verursacht sind versichert. Oftmals über die Haftpflicht oder beim ADAC.
Beispiel: Man rammt ein anderes Boot und verletzt andere, man gibt Gas und der Mitangler stürtzt und bricht sich das Bein.

Schäden am gemieteten Boot sind nicht versicherbar. Beispiel : Schraube defekt, Boot Totalschaden,.....
Bei Norwegischen Preisen für Kaasboll Boot und und 40 PS Motor ist man schnell bei 40,000,00 Euro.

Dafür gibt es ein kein Produkt ( Versicherung) selbst verursachteSchäden an dem Leihboot zu erstatten.

Ich habe mal gehört jeder norwegische Vermieter MUSS eine Versicherung für die Mietboote haben. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen er diese an die Kunden weitergibt.

Ein Norweger darf das Boot nur gewerblich Vermieten, wenn das Boot und Motor in Norwegen gekauft wurden, hat mir ein Vermieter mal gesagt. Ob es stimmt weiß ich nicht, klingt plausibel, hat mir jemand von einer Versicherung auch mal bestätigt.

Eine Haftpflichtversicherung ist auch für Boote in Norge Pflicht, so wie wir das von der KH für unsere PKW kennen.
 
Oben