Verbot von Rotbarschfang

@ Jörg

Was willste damit sagen. ???

Uwe, man kann hier predigen oder belehren wie man will! Letztendlich zeigt es sich doch wieder, das es im Grunde nur ums Geschäft geht!
Bin gespannt wann mal Andree von DinTur hier was raushaut? :a010:
Wie der "Konzern" gegen solche Beiträge vorgeht oder etwa auch den Schwanz einzieht?:a0155:

Bin gespannt!
Gruss
Jörg
 
Ich gehe mal ganz stark davon aus das Du die Russen bzw. den/die Anlagenbetreiber meinst!
Ja, davon kannst du ausgehen. :wink:
@All
Damit in belebten Threads keine Missverständnisse aufkommen, bitte immer den Bezug durch Zitat oder Angabe herstellen, ...Danke. :a020:
 
Sorry aber was manche hier jetzt raushauen ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Regelung gab es schon vor der Erstellung dieses Threads. Merkwürdigerweise hat niemand der ach so gut informierten dies hier in Forum mal kund getan. Ich habe nach Start dieses Themas selbst bei einigen Leuten nachgefragt, die in Norwegen Leben und ihr Geld mit Angeltourismus verdienen. Niemand wusste etwas davon. Dieses Leute jetzt Absicht oder gar Dummheit zu unterstellen finde ich schon sehr schwach.
 
Wenn der Angeltourist keine Ahnung davon hat, kann ich das noch verstehen, aber von den Lagerleitern, die ihre Brötchen damit verdienen, kann man schon aktuelle Kenntnis der Rechtslage verlangen, das verlangt man in allen anderen Branchen auch - ob man die dann beleidigen muss, steht auf 'nem anderen Blatt.
 
... kann man schon aktuelle Kenntnis der Rechtslage verlangen, das verlangt man in allen anderen Branchen auch - ob man ...
Den Einwand nehme ich mal als Aufhänger. In meiner Branche und für meine Ämter gibt es Fachzeitschriften, ...wie ist das in der Sporttouristik, speziell Angelcamps im Ausland? Gibt es da spezielle Literatur im Netz oder aufgelegt, die man abonnieren sollte oder gar muss? Wie kommt man schnell und ohne große Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen zu den neuesten Änderungen, die für den Betrieb relevant und notwendig sind (national, regional, Gewerbe, Umwelt, .....)?
 
...Letztendlich zeigt es sich doch wieder, das es im Grunde nur ums Geschäft geht!
Bin gespannt wann mal Andree von DinTur hier was raushaut? :a010:
Wie der "Konzern" gegen solche Beiträge vorgeht oder etwa auch den Schwanz einzieht?...
Dass die Anlagenbetreiber ihre Gäste auf aktuell geltendes norwegisches Recht hinweisen sollten, steht außer Frage.
Aber warum sollte sich hier irgendein Anlagenbetreiber äußern? Es geht ihn doch prinzipiell nichts an wenn sein Angelgast gegen norwegisches Gesetz verstößt! Oder ist er etwa verpflichtet, auch die Einhaltung der Mindestmaße zu kontrollieren,? Oder muss er kontrollieren, dass jeder Angler nüchtern rausfährt und unterwegs auch immer seine Schwimmweste trägt.....? Ich denke, nein.
Der Turistfisker ist wie just oben beschrieben selbst verantwortlich für das was er tut.

Ich selbst wusste vor diesem Tread auch nichts von der Schonfrist - obwohl ich geglaubt hatte, so ziemlich auf dem aktuellen Stand zu sein.
Und ehrlich gesagt finde ich (für mich) die Schonfrist zeitlich gesehen auch nicht weiter schlimm.
Selbst wenn man nur hinter Rotbarsch her ist, fährt man eben außerhalb der Schonzeit.
Da ist für das Angeln in Nordnorge eh das beste Wetter.
Und von September bis Mai ist das Windrisiko zum Rotbarschangeln, rein statistisch gesehen, eh zu hoch.
 
Ich meine, man sollte die Emotionen mal ein bisschen runterfahren. Es ist nichts Großartiges passiert, auch dieses Gesetz wird sich einspielen und gut ist es. Wie Loup de mer schrieb, außerhalb der Schonzeit angeln fahren ansonsten ist es nicht erlaubt.
 
Leider ist es So, das diese Regelung in Norwegen nich medial durch die Presse gezogen wurde, wie etwa die neue Regelung zur Ausfuhrquote oder auch die Rettungswesten Pflicht. Deshalb kann es schon mal passieren das Nicht alle informationen So weiter kommen wie es sein sollte.
Auch Reiseveranstalter können Nicht immer auf jede Gesetzesænderung eingehen, dazu muss wie gesagt auch erst einmal eine Information dahin kommen. Setzt man nun vorraus das diese ueber alles informieren, wæhre es wohl einfacher aktuelle gesetzesbuecher auszugeben....
 
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Auch Reiseveranstalter können Nicht immer auf jede Gesetzesænderung eingehen, dazu muss wie gesagt auch erst einmal eine Information dahin kommen. Setzt man nun vorraus das diese ueber alles informieren, wæhre es wohl einfacher aktuelle gesetzesbuecher auszugeben....
So hast du keine Chance, Gesetzesänderungen wahrzunehmen. Auch in Norwegen wird es einen Pendant zu unserem Bundesgesetzblatt, den Bundesanzeiger oder dem Amtsblatt geben, .....darüber hinaus auch die Kommentare dazu.

Na wie auch immer, ...letztlich muss ein Staat auch dafür sorgen, dass Gesetze, Verordnungen usw. frei verfügbar und Änderungen bekannt gemacht werden. Es ist nicht nur die Pflicht der Bürger, diese zu beschaffen.

Ich bin dann mal raus hier, ...ist ja kein Jura-Forum hier. :wink:
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider ist es So, das diese Regelung in Norwegen nich medial durch die Presse gezogen wurde, wie etwa die neue Regelung zur Ausfuhrquote oder auch die Rettungswesten Pflicht...
Diese Erklärung ist schlüssig für mich. So (nur so) könnte ich mir erklären, dass kaum jemand darüber Bescheid wusste. Und im Vergleich zu Themen wie Ausfuhrquote, Rettungswestenpflicht, komplettem Fangverbot von Dornhai oder Blauleng... ist die Einführung einer Schonzeit für Rotbarsch ja auch nur ein (man verzeihe mir den Gebrauch des Unwortes 1994) "peanut" :wink:
 
So hast du keine Chance, Gesetzesänderungen wahrzunehmen. Auch in Norwegen wird es einen Pendant zu unserem Bundesgesetzblatt, den Bundesanzeiger oder dem Amtsblatt geben, .....darüber hinaus auch die Kommentare dazu.

Na wie auch immer, ...letztlich muss ein Staat auch dafür sorgen, dass Gesetze, Verordnungen usw. frei verfügbar und Änderungen bekannt gemacht werden. Es ist nicht nur die Pflicht der Bürger, diese zu beschaffen.
.....

Die Gesetzesänderungen werden auch in Norwegen schnell und gut vermittelt.

Das Fiskeridirektorat veröffentlich ständig Änderungen zu den Fischereigesetzen, Fangbeschränkungen usw.
Auf der Homepage, die ständig aktualisiert wird, kann sich also jeder, wenn er will!, ständig über Neuerungen informieren.

https://www.fiskeridir.no/Yrkesfiske/Regelverk-og-reguleringer/J-meldinger

...auch die Suchfunktion lässt sich ganz geschmeidig bedienen, wenn man den newsletter nicht aboniert haben sollte.

Hier mal die Ergebnisse zum Rotbarsch für die letzten 4 Jahre:

https://www.fiskeridir.no/Yrkesfisk...=22/09/2017&search=uer&title-only=true&page=1

....dass so viele Leute von dem Gesetz scheinbar nichts wissen, liegt meiner Meinung nach schlichtweg am Dessinteresse was Regelungen zur Fischerei betrifft. (...scheinbar scheint sich dies ja momentan etwas zu ändern :a020:)

Gruss
smolt
 
Wenn ich mir das alles so durchlese weiß wohl keiner so genau obs eine Holschuld oder eine Bringschuld ist.
 
Ich würde eher sagen er hat die Infos von hier wenn man sich das Datum anschaut.
Nicht weiter schlimm,aber Infos saugen die Jungs von hier.
Wie man an vielen anderen Themen der letzten Jahre sehen kann.

Das sind solche Aussagen, wegen derer oft von außerhalb über manche Beiträge im NAF gelacht wird.
 
(...scheinbar scheint sich dies ja momentan etwas zu ändern :a020:)

wenn Du den "doppelschein" wegläßt dann könnte man sogar etwas Positives davon mitnehmen....der Gedanke zählt!

Wenn dann noch an anderen Stellen das "belehren und predigen" aufhöhren würde und sich in Aufklärung wandeln würde, könnte sich der Rotbarsch im nächsten Jahr
recht gut erholen. Ein ganz besonderes Dankeschön, an die jenigen, die an der Quelle sitzen und Aufklärung betreiben.
Quellen müssen sprudeln, dann hat jeder was davon, zumindest wenn man durstig ist.



Ich werde mir meine 6 Rotbarsche, die ich aus Unwissenheit nach dem 01.09. geangelt habe, schmecken lassen
und werde in Zukunft diesen Fisch aus meiner "Zielfischliste" streichen. Laut Norge-Info hab ich ja richtigerweise meinen Angelort gewechselt,
nachdem ich gesehen hatte, wie schön und schützenswert diese Fische sind und wie anstrengend es war meine
ersten nicht gezielt gefischten Rotbarsche zu fangen.
Dem nächsten Käptn, auf dessen Boot ich mitfahren werde und der, während der Schonzeit (und das ist nix anderes!!!gewöhnt Euch an das Wort - das gibts in Deutschland auch) unerlaubterweise zum gezielten Rotbarschfischen will, werd ich sein Boot entern, ihn an die
Reeling binden und ein Foto davon im NAF veröffentlichen - eine bessere Info-Zentrale und Prangerstation gibt es, laut den letzten Berichten, scheinbar nicht.

Ich denke mir jetzt, nachdem ich gelernt habe, sich ja die ganze Welt sich die Informationen nur aus dem NAF holt, daß alles geschrieben und gesagt wurde, was zu diesen Thema geschrieben und gesagt werden sollte (zumindest von meiner Seite).
 
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