Touristenangelschein MV und Angelkarten

schumaxx77

Stammnaffe
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Wir fahren in einigen Wochen nach Rügen zum angeln. Im Vorfeld wollen wir uns schon alle benötigten Scheine besorgen. Was brauchen wir alles?
2 Kollegen haben einen Angelschein in NRW / 2 Kollegen haben keinen.
Brauchen demnach die beiden Kollegen ohne Angelschein den Touristenangelschein und eine Angelkarte und die anderen beiden nur eine Angelkarte? Kann ich alles online bestellen vorab? Falls nicht, wo können wir den Touristenschein beziehen? Kann man den ohne grossen zeitlichen Aufwand direkt auf Rügen holen? Irgendwie steige ich da nicht durch.
 
Ja , die beiden ohne Fischereischein brauchen den Touristenfischereischein sowie die "Regionalkarte". Den Schein kann man online vorab keufen über den LAV Mecklenburg-Vorpommern. Die Karte bekommst du in den meisten Angelläden auf der Insel. Am besten vorher mal den ausgegucketn Laden anrufen, ob er welche ausstellt.
Geht aber alles unproblematisch.
Die beiden mit Fischereischein NRW benötigen nur die Regionalkarte zusätzlich zu ihrem Schein.
Nähere Infos bekommst du hier:
 
Die beiden mit Fischereischein NRW benötigen nur die Regionalkarte zusätzlich zu ihrem Schein.
Nähere Infos bekommst du hier:

Die "Regionalkarte" nennt sich eigentlich: Küstenfischereischein.
Mit dieser kannst du in nahezu allen Boddengewässern, Haffen, sowie der Ostsee von M-V von Usedom bis hinter an die Küste (Grenze) von S-H angeln.
Es gibt ein paar Ausnahmen Laichschonbezirke/Fischschonbezirke. Aber im Grunde ist nahezu alles frei beangelbar.
Grundvorraussetzung ist wie schon erwähnt: der Fischereischein.
Hat man diesen nicht, kann man -auch wie schon erwähnt- den Touri Schein kaufen.
Den Küstenfischereischein bekommt man in nahezu jedem Angelladen , einigen Tankstellen und Kiosken...aber auch online.
Beim Tourischein weiß ich nicht so genau, ob den jeder Angelladen ausstellen kann. Ich meine, dass man diesen nur auf einem Amt bekommt.
Kostet wohl 24€/28 Tage
Geht auf jeden Fall postalisch zu erledigen.
 
Touriangelschein würde ich wenn ihr wisst das ihr fahren könnt postalisch vorher klären.Sonst müsst ihr meist zu einer Amts-oder Stadtverwaltung.Manch eine Touristeninformation stellt den mitunter aber auch aus.https://www.lallf.de/fischerei/#c3116
Unter Downloads findest du die Ausgabestellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, ich will noch einmal auf die Frage TE eingehen. Da besitzen zwei keinen Fischereischein. Da bin ich der Meinung, die bekommen auch keine Fischereierlaubniskarte. Denn ohne Fischereischein keine Erlaubniskarte. So kenn ich das. Am Forellenpuff mag das gehen aber nicht an öffentlichen Gewässern. So mein Kenntnisstand. Sonst währe der Fischereischein ja Sinnlos und überflüssig.
 
Moin, ich will noch einmal auf die Frage TE eingehen. Da besitzen zwei keinen Fischereischein. Da bin ich der Meinung, die bekommen auch keine Fischereierlaubniskarte. Denn ohne Fischereischein keine Erlaubniskarte. So kenn ich das. Am Forellenpuff mag das gehen aber nicht an öffentlichen Gewässern. So mein Kenntnisstand. Sonst währe der Fischereischein ja Sinnlos und überflüssig.
In Mecklenburg Vorpommern gibts einen Touristenfischereischein.Dieser muss beantragt werden und gilt 28 Tage.Mit diesem kann man dann eine Angelkarte für das Gewässer in dem man Angeln will erwerben.Gilt für Fried -und Raubfischangeln.
Anderes Beispiel ist Brandenburg,hier braucht man keinen Fischereischein.Man bezahlt die Fischereiabgabe,kauft eine Angelkarte für das entsprechende Gewässer,darf aber nur Friedfischangeln.
Es ist also möglich ohne eine Fischereischeinprüfung zu Angeln.
 
Genau so ists wie @mephisto geschrieben hat.
Touri Schein-> Amt
Küstenschein-> Angelladen, Tourist Info, Tankstelle, Emmaladen etc.
Ohne Tourischein ,bzw ohne erworbenen Fischereischein, gibt es keine Küstenkarte.

Küstenschein gilt für die gesamte Ostseeküste in MV - ab der polnischen Grenze (Usedom) bis zur Landesgrenze S-H (Priwall)
Inkl Achterwasser, Bodden und Haffe.
Er gilt nicht für Seen(etwa Müritz), Flüsse (etwa untere Warnow) und Teiche(etwa Wostevitzer Teich bei Sassnitz) in MV
 
Das ist wohl noch der Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern. In Hamburg und SH braucht man einen Fischereischein mit Prüfung.
 
na, wieder was dazu Gelernt. Ausnahmen bestätigen die Regel :a020:
 
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