AW: Rettungsmittel-Notsignal
Hallo,
also in Luxemburg unterliegen diese Signalraketen dem Waffengesetz, man kann sie also nur erwerben resp. an Bord haben wenn man sie auf einem speziellen Waffenschein eintragen lässt. Signalfackeln sind aber zb. Waffenbscheinfrei und dürfen sich ohne Probleme an Bord befinden. Hatte diese auch schon in Norwegen mit dem Boot dabei und war auch kein Problem.
Frage: gibt es nicht auch Klauseln oder paragraphen die besagen, dass wenn sich die Signalraketen auf einem zb. in Deutschland registrierten Boot befinden das unter deutscher Flagge läuft, und es unter deutschen Gesetz Pflicht ist für die jeweilige Bootsklasse eine obligatorische vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung mitzuführen, (zb. Signalraketen,) dass wenn sie auf dem Boot verbleiben und nicht mit an Land genommen werden,sie unter das zb. Deutsche Hoheitsrecht fallen?
Mir wurde mal sowas gesagt, aber genau weiss ich es auch nicht mehr.
vorgeschriebene Standardsicherheitsausrüstungen je nach Bootslänge oder Klasse gibt es für fast alle Länder, zb. Belgien, Holland, usw...
Bis der Tage
Urmeli