Neues Ausfuhrgesetz fuer Fisch ab 01.01.2018 (Fakten)

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AndyBln

Sportangler
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Seit dem 01.01.2018 gilt ein neues Gesetz zur Fischausfuhr aus Norwegen welches hier
https://www.norwegen-angelforum.de/threads/neue-reise-ausfuhrrichtlinie-ab-2018.60555/
ausfuehrlich diskutiert wird.
Hier sollen alle Fakten übersichtlich zusammengestellt werden.

Zum Gesetz:
Seit dem 01.01.2018 können sich Vermieter in Norwegen als Tourismusbetrieb registrieren. Gäste dieser registrierten Vermieter dürfen nun 20kg Fisch und Fischprodukte von im Meer gefangenen Fischen aus Norwegen ausführen. Gäste von unregistrierten Vermietern dürfen nun nur noch 10kg Fisch und Fischprodukte von im Meer gefangenen Fischen ausführen.
Meerforelle, Lachs und alle Süßwasserarten sind von dieser Regelung nicht betroffen (hier können jedoch weitere gesetzliche Bestimmungen gelten). Außerdem dürfen zuätzlich weiterhin Fisch und Fischprodukte ausgeführt werden, wenn eine Quittung eines zugelassenen Gewerbetreibenden vorliegt.

Welche Vermieter können / muessen sich registrieren.
quelle: https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2017-07-05-1141

In diesem Gesetz sind Tourismusbetriebe genannt die verpflichtet sind, sich zu registrieren. Die Voraussetzung zur Pflicht besteht dann, wenn
a. Der Betrieb bereits im Steuerregister Norwegens registriert ist,
b. Der Betrieb basierend auf das Sportangeln von Touristen im Meer mindestens 50.000 Nok Umsatz generiert im Kalenderjahr und
c. wenn mindestens ein Fahrzeug zum Sportangeln für Touristen vermietet oder mit mindestens ein Fahrzeug mit Touristen zum Angeln genutzt wird.

ANMERKUNG: Bei Punkt c ist bisher auch für Norweger nicht sicher erkenntlich ob dieser Punkt auch alleine oder ausschließlich im Zusammenhang mit Punkt b. zu sehen ist. Dies hätte Auswirkungen auf die Vermieter, da im Fall dessen, das Punkt c. auch alleine gilt sich Quasi alle Vermieter registrieren müssten. Eine Antwort von den zuständigen Stellen wird eingeholt, kann jedoch etwas dauern, da es hier um eine rein juristische Beurteilung eines Gesetzes geht.

Vor Ort gilt fuer Touristen das diese denn gefangen Fisch von 5 Arten zählen müssen. Hier zählt auch releaster Fisch mit! Die gezählte Stückzahl an Fischen hat nichts mit der erlaubten Ausfuhr von 20kg Fisch und Fischprodukten zu tun!
Der registrierte Vermieter muss zur Meldung der gefangenen Stückzahlen den Namen des Mieters angeben. Mitreisende in einer Gruppe sollen wohl auch namentlich erfasst werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, dass bei Ausreise eine Buchungsbestätigung etc mitgeführt wird, wo hervor geht welche Personen namentlich der Reisegruppe angehören. Bei einer Kontrolle müssen alle Personen anwesend sein, die Fisch ausführen wollen und namentlich erfasst sind. Es ist nicht möglich auf dem Landweg Fisch für fliegende Reiseteilnehmer mit zu nehmen. Der Vermieter muss einen Vordruck mit geben wo hervor geht:
  • Name und Adresse des Vermieters (Firma oder Privatperson)
  • Organisationsnummer des Vermieters
  • Namen aller Reisenden
Ob ein Vermieter in Norwegen Registriert ist und man als Gast 20 Kilo Ausführen darf kann man hier einsehen
https://www.fiskeridir.no/Fritidsfi...versikt-over-registrerte-turistfiskebedrifter
Selbst wenn ein Vermieter hier aufgeführt ist, man jedoch keine Bestätigung von diesem bei der Ausfuhr dabei hat, kann man nur 10 kilo pro Person ausführen!
Vorherstehendes gilt nicht, wenn man nur 10kg oder weniger Fisch oder Fischprodukte von im Meer gefangenem Fisch ausführen möchte.

Man hat nur einmal in einer Periode von sieben Tagen die Möglichkeit Fisch auszuführen. Die 7 Tagesperiode der "Sperre" beginnt mit dem Tag nach der ersten Fischausfuhr. So haben also auch Gäste die 10, 14 oder noch mehr Tage in Norwegen bleiben, nur die Freimenge von 10/20 kg, vorausgesetzt es wird nicht schon mindestens 7 Tage vor Abreise Fisch beispielsweise nach Schweden ausgeführt.

Ob ein Vermieter registriert ist und Ihr 20kg ausführen dürft erfahrt Ihr am besten bei Eurem Reiseveranstalter.
 
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