ich bin ja kein Jurist - aber ist es ausgeschlossen das Außernorweger sich registrieren?

Ich stell mir nur mal vor, das ich mir dort oben ein Stüberl kaufe und das dann vermieten will . . . . denke mal ich müsste mich dann registrieren, nicht wahr?
 
Diese App durfte ich ja i.R. eines Pilotprojektes selbst schon mal bedienen (ab #106 mit Fotos). Da erzählte unser Vermieter schon, dass der Staat es am liebsten soweit treiben würde, dass es am jeweiligen Bootsanlieger schon ein Outdoor-Tablet gibt, über das der Angler samt Besatzung sich zur Ausfahrt elektronisch ab/anmeldet.
Im Plan war damals (lt. Vermieter) sogar eine elektrische (und auch vernetzte) Fischwaage, über die bei Ankunft der Fang eingegeben wird (alle Arten mit dem jeweiligen Gewicht). Dass die Vermieter solche Investitionen nicht wollten, ist klar, denke ich!
Der hohe Kosten- und Zeitaufwand für Anschaffung, Betrieb, Instandhaltung/setzung in Salzwasserumgebung hätte sich sicher auch deutlich in den Reisepreisen niedergeschlagen.
Die jetzige Zettelwirtschaft mit nur 4 Fischarten stellt mich aber ehrlich gesagt auch nicht zufrieden. Vllt. kommt ja noch ´ne App, mit der du direkt zum Fiskedirektoratet melden kannst und online deinen Zollcode bekommst (unter Angabe der Reg.nr. deines Vermieters natürlich) - also ähnlich wie bei der Zoll-App für Schnappes und Bier.

Äpp fänd ich auch klasse, wenn die dann noch ein Fischlexikon hinterlegen hat man selber noch was davon und die Auswertung geht dann sicherlich auf Knopfdruck. Vor allem hätten dann die Vermieter keinen oder kaum noch Aufwand mit der Sache . . . am Zoll dann den Code vorgezeigt und ab gehts nach Hause
 
@Eifelshark Es gibt noch so etwas wie die Meinungsfreiheit und jedem, der nicht selber ein Unternehmen für die Vermittlung von Angelreisen betreibt steht es frei über Firmen fast alles zu sagen was er will. Die Grenzen des Gesetztes sind selbst mit unangebrachter Kritik und der Unterstellung völliger Inkompetenz noch LANGE nicht erreicht.

Interessant wäre ob der Betreiber eines öffentlichen Forums diesbezüglich Zensur betreiben dürfte, wenn er es wollte. (Bin grad etwas recherchefaul)
EDIT: Faulheit überwunden:
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe.
...
Bei den Formulierungen "Achtung Betrüger unterwegs! XY GmbH" sowie die "Betrüger vom XY" handele es sich darüber hinaus nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen.


Wieder was gelernt, wenn man also ranschreibt: "Meine Meinung" Kann man schreiben was man will, solange das ziel nicht die reine Diffamierung ist. Cool.
Beantwortet jedoch nicht ganz die Frage ob er düfte wenn er wollte, sondern eher ob er müsste wenn er sollte ... oder so.


Zur Sache:

Die Idee durch eine norwegische Tochterfirma eine Turistfiskevirksomhet zu registrieren ist eigentlich echt gut. Erfüllt alle Kriterien des Gesetzes. Nice Move Borks. Auf die Idee ist nichtmal Dintur gekommen.
Aber zu sagen: "Ja WENN ihr denn mehr als 10KG fangt ...", das ist etwas unelegant.
Zum einen könnte das sagen: "Ha, ihr kriegt da mehr als 10kg Filet zusammen? In DER Gegend ... *prust* *lach* *roflmao*"
Oder wahlweise: "Schreiben sie es auf, ich beschäftige mich später damit. *gähn*"
Büschen unbefriedigend für den Ottonormaldeutschen. Das geht besser.

Gesetz -> Formulare -> Regelprozess
Fand ich früher auch spießig, aber heute ... mmmh klare Fronten, keine Unsicherheit, saubere Planung ... Entspannung pur.

Und dann kommen die Nökkels am 14.02.2018 mit dem Formular um die Ecke das man ab 1.1.2018 braucht und daher am 1.7.2017 schon hätte veröffentlichen können ... tsts. (https://www.fiskeridir.no/Fritidsfiske/Nyheter/2018/Klart-for-rapportering-fraa-turistfiske)
Die müssen noch viel von uns lernen.
 
Freunde der Sonne, wenn wir es nicht schaffen bei der Sache zu bleiben und hier über die Grundsätze der Demokratie oder staatliche Grundordnung diskutieren, dann muss ich mal mit sozialistischem Gruß eingreifen. Was mir sehr leidtun würde, aber eben nur 2-3 Klicks bedarf.

Wir "scheißen" hier niemanden an und wir unterstellen auch keine Straftaten. Genauso unterstellen wir unseren Freunden im Norden keine Dummheit oder Touristenfeindlichkeit. In dem Fall akzeptieren wir es einfach und machen das Beste draus.

Was mir gefällt, außer dem vielen Besserwissertum, dass das Thema auf dem Plan ist und sich alle Gedanken darüber machen, wie man es unter den tatsächlichen Umständen am einfachsten macht, ohne so blöd aufzulaufen, wie es den Membern zuletzt in Oslo passiert ist. Ich behaupte mal, dass mindestens 40% von uns wahrscheinlich auch mit der besagten Liste und Unterschrift vom Vermieter losgezogen wären, ohne zu wissen, dass dies ihnen nichts nützt. In diesem Sinne, bleibt bei der Sache, sonst ist leider die Kette straff.
 
Nun ich habe vorgestern von meiner Vermieterin eine Mail bekommen, in der bedankt sie sich dafür, dass ich Ihr sowohl die Fangliste, als auch das Zollformular zuschickte, da sie als registrierte Vermieterin bisher keine dieser Unterlagen vom Fischereiministerium erhalten hat. Da ist also Luft nach oben, aber es wird sich wohl nach den ersten Fehlläufen einpendeln und genau so zur Normalität werden, wie es die bisherige Regelung auch wurde, obwohl anfangs auch ein großes Geschrei um diese Regelung gemacht wurde.
Es sollte also wieder die Freude auf schöne Urlaubserlebnisse überwiegen, als der Frust auf irgendwelche bürokratischen Dinge. 1. man kann es eh nicht ändern. 2. wir sind Gäste in einem anderen Land und akzeptieren deren Regeln (erwarten wir ja auch von Gästen in Deutschland). 3. wenn ich dies nicht akzeptieren kann, es zwingt mich niemand nach Norwegen zu fahren
 
Da Borks mal wieder im Gespræch ist...
Nach dem ich die falsche Darstellung auf der Webseite von denen gelesen habe, habe ich die Angeschrieben mit dem Ziel, das sich die Herren und Damen da mit der Gesetzeslage im Sinne Ihrer Gæste vertraut machen um eben sowas zu verhindern, was hier beim Zoll geschehen ist! Ein Vermieter kann / muss sich rigistrieren. Damit einher geht die registrierung von gefangenen Fischen. Wie es Borks mit seiner norwegischen firma hælt halte ich persønlich fuer høchst fragwuerdig und meiner meinung nach ist dies die unseriøeseste art dem neuen Gesetz recht zu werden.
 
Die können so viel sie wollen bestätigen, wenn der Zoll das ganze an der Grenze nicht akzeptiert (wie passiert) hast du das Problem an der Backe hängen und niemand sonst....

Habe ich was verpasst, war Borks der Reiseveranstalter bei der Gruppe die Probleme bei Zoll hatte ??.

Wenn ja, dann würde ich sagen Hausaufgaben nicht gemacht, geht gar nicht. Wenn nicht wäre ich sehr vorsichtig mit Globalen Aussagen bezüglich einzelner Reiseveranstalter..

Es geht hier ja auch um Arbeitsplätze, und das nicht nur in Norwegen....,
 
sind Kontrollen an der Grenze jetzt schärfer geworden? Andre
2 Rückkehrer die ich kenne und jetzt auf Hitra Anfang März waren, haben mir erzählt, dass zumindest subjektiv in Oslo mehr Autos "rausgewunken" und kontrolliert wurden als sie das sonst erlebt hatten. Das war natürlich nur 'ne subjektive Moment-Aufnahme von dem einen Tag oder könnte evtl. auch mit verstärkten Kontrollen nach Einführung der neuen Regelung zu tun haben, who knows?:p075:
 
Also mir erschließt sich auch nicht ganz wie bei dem hier diskutierten Konstrukt von norw. registrierter Firma eines deutschen Reisebüros am Ende der Kunde bei der Ausreise anstandlose Papiere in der Hand haben soll. Wer unterschreibt/bestätigt dann vor Ort wenn der Vermieter selbst nicht registriert ist?
Zudem mag es auch Nachteile bringen wenn die Norweger sich da nicht wirklich ernst genommen fühlen. Die Idee ist letztlich eine Erfassung der Fangmengen und ein Vorteil für "sauber arbeitende" (in Norwegen Abgaben zahlende) Vermieter. Das wird belohnt mit 5 kg p.P. mehr wenn sich Kunden und Vermieter ein wenig extra Arbeit machen. Ich versteh das Reisebüros ihren Kunden gern pauschal die 20 kg zusichern wollen, auch wenn einzelne Vermieter vor Ort sich da etwas unflexibel zeigen. damit kämpfen DinTur, Kingfisher, usw. genauso und alle anderen auch. Wenn sie das nicht so machen wie Borks hängt das ganz sicherlich nicht damit zusammen das sie diese "geniale" Idee es pauschal über eine norw. Firma laufen zu lassen bisher noch nicht gehabt hätten.

Ich hoffe mal das (wir) entsprechenden Akteure uns den aktuellen Lösungsansatz nicht selbst versauen. Ich glaube es ist am besten wenn man es so macht wie angedacht: Gäste tragen ihre Fänge ein, Vermieter registriert sie und bestätigt allen Gästen namentlich den Aufenthalt mit entsprechender Org. Nummer, Stempel und Unterschrift des registrierten norwegischen Vermieters/Anlagenbetreibers VOR DER HEIMREISE. Alles andere halte ich für Experimente die schnell auf Kosten der Kunden ausgehen können, wie die aktuellen Beispiele jetzt schon zeigen.

Der Schwierigkeitsgrad der ganzen Angelegenheit ist nicht hoch. Das bekommen wir ja wohl hin.
 
Danke @Harder fürs einstellen.
Ich denke das ist nun der Durchbruch, und eine übersichtliche Zusammenfassung aus seriöser Quelle.
 
Kann mir jetzt jemand einfach noch mal kurz und knapp sagen was ich mitführen muss, beim Zoll um keinen Ärger zu bekommen.
Welche Papiere? Worauf muss ich achten?
 
Ups.. hier wird ja fleißig diskutiert:
Also .. auch Deutsche, die in Deutschland wohnen, aber Eigentum in Norwegen haben, können sich freiwillig registrieren.
Steffi hat ihre Fewo in Borhaug auch registriert. Und wir werden auch nur für Steffis Fewo und Boot die Meldungen ans Direktorat machen. Alles kein Problem.
Nun hat vor einigen Tagen das Direktorat einen neuen Flyer heraus gebracht.. Ich hänge den mal an.
Ihr lest genau richtig... Hier steht ganz unten: Nach 7 Tagen dürfen Sie weitere 20 KG Fisch.. etc ausführen.

Ein toller Flyer mit fatalem Fehler: Denn dieser letzte Satz verleitet zu Missdeutungen.

Denn es heisst auf der Seite des Direktorates ..
Ausfuhrquote
Einzelpersonen können grundsätzlich 10 kg Fisch mitführen. Ist der Fang unter der Regie eines erfassten Betriebs erfolgt, können 20 kg mitgeführt werden. (Eine Ausfuhrquote gilt für sieben Tage. Wenn also bei der Ausreise die volle Quote mitgeführt wird, kann Fisch bei einer erneuten Ausreise erst wieder nach Ablauf von 7 Tagen mitgenommen werden.)

Die Mitnahme eines Trophäenfischs über die Ausfuhrquote hinaus entfällt.

Wir haben mit dem Direktorat telefoniert. Und ja.. man will den Flyer wohl schnell anpassen, dass er unmissverständliche Infos gibt.
 

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