Da mag das deutsche Reiserecht greifen, welches mit dem neuen Norwegischen Gesetz jedoch nichts zu tun hat! Norwegische Behørden verlangen ein norwegisches dokument von einem Hyttenanbieter der in Norwegen beim Fiskeridirektorat registriert ist. Dies geht nur, wenn man selbst hytten hat, Nicht wenn man fuer dritte vermittelt!


Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass Deine Ausführungen nicht ganz richtig sind. Ohne Frage gilt in Norwegen das norwegische Gesetz. Auch das hab ich eindeutig geschrieben, es hätte nämlich im beschrieben Fall nichts an den Vorkommnissen in Oslo geändert, es wäre so oder so gleich abgelaufen. Leider!

Selbstverständlich und nicht "das mag sein" greift dann das deutsche Reiserecht, wenn ich in Deutschland buche. Erst Recht, wenn ich pauschal buche, also Boot und Haus zusammen, womöglich noch die Fähre dazu. Dann ist der Veranstalter in der Pflicht, was Beratung und zugesicherte Eigenschaften abgeht. Passt das nicht zusammen, ist er gegenüber den Reisenden in der Haftung. Mehr hab ich nicht festgestellt und zwar losgelöst von den norwegischen Gesetzen, die es einzuhalten gilt. Hat der Veranstalter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine registrierte Anlage ist und der Kunde genau deswegen dort bucht, ist das bei einem Angelurlaub sogar eine maßgebliche Eigenschaft der Reise. Ich denke, ist das dann nicht gegeben, hat man gute Chancen den Schmerz im Nachgang etwas zu mindern. Ich glaube auch, wenn es ein maßgeblicher Bestandteil der Reise ist, dass der Veranstalter sogar in der Pflicht ist, weil man eben gegen norwegische Gesetze verstoßen würde, an dieser Stelle nachweislich und ausführlich zu beraten, wie die Verfahrensweise in der jeweiigen Anlage/Haus diesbezüglich ist. Aber egal, hoffen wir mal dass alle Reiseveranstalter, Vermieter und Reisende das jetzt etwas ernster nehmen und genauer auf die in jedem Fall etwas andere Verfahrensweise schauen.
 
@farsundklaus
Da du ja auch der norwegischen sprache mæchtig bist, solltest du dich AUF den seiten des Fiskeridirektorates schlau machen. Da steht eine eindeutige Regelung was zu tun ist, So lange die elektronische registrierung noch Nicht funktioniert. Das einzelne personen des direktorates Nicht informiert sind, ist echt traurig, wie gesagt online steht es schwarz auf weiss.

@All
Der deutsche Reiseveranstalter hat im Grund mit dem Voegehen in Norwegen nichts zu tun! Wer 20 kilo ausfuehren Will, muss sich informieren ob sein vermieter registriert ist. Dies geht ueber fiskeridir.no
Weiterhin muss bei der Ausreise ein dokument mitgefuehrt werden wo reisezeitraum, namen der reisenden, vermieter in norwegen, organisationsnummer und adresse hervor geht. Stempel und Unterschrift muss ebenfalls vorhanden sein.
Deutsche Reiseveranstalter, insofern diese keine eigenen hæuser in norwegen vermieten, können sich Nicht registrieren! Bestætigungen von diesem duerften also Nicht oder nur begrenzt helfen!
Evtl kan ja @Andree von Dintur hier kurz darstellen wie es bei Dintur gehandhabt wird.


Wir haben jedem Vertragspartner ein ähnliches Formblatt wie Hitra Turistservice zur Verfügung gestellt und auf Akzeptanz vom Zoll prüfen lassen . Elementar wichtig natürlich die ORG. NUMMER des Vermieters/Firma. Auch wurde der Bootsmietvertrag entsprechend der neuen Gesetzeslage umgestaltet, damit nachher keiner mehr sagen kann er wusste von nix ;-)
Ein kleines Detail was bisher etwas untergegangen ist...es müssen nur die Namen der ANGLER drauf vermerkt sein nach meinem Wissens-Stand , kann ja gerade bei Familienurlauben etwas anders gestrickt sein die Gruppe.
 
Auch wurde der Bootsmietvertrag entsprechend der neuen Gesetzeslage umgestaltet, damit nachher keiner mehr sagen kann er wusste von nix ;-)

Da weiß ich jetzt schon von nix ! ??
Was hat ein Bootsmietvertrag mit der neuen Ausfuhr-Regelung zu tun ??? :p075:
 
Wie funktioniert das mit dem Formblatt für den Zoll, wenn nicht alle Famlien- oder Gruppen-Mitglieder zusammen ausreisen?
Gibt es dann mehrere Formulare, bzw. bekomt jede Person sein eigenes Formular für den Zoll?
Oder dürfen dann separat reisende aus der Gruppe (ohne Formular) nur 10kg mitnehmen?


mlG
 
Da weiß ich jetzt schon von nix ! ??
Was hat ein Bootsmietvertrag mit der neuen Ausfuhr-Regelung zu tun ??? :p075:

Gar nichts ! Das dient nur der Informationspflicht das die entsprechenden Angelgruppen auch Ihre Fänge registrieren etc. - also nur erweiterte Informationen vor Ort für den Kunden - mehr nicht.
 
Wie funktioniert das mit dem Formblatt für den Zoll, wenn nicht alle Famlien- oder Gruppen-Mitglieder zusammen ausreisen?
Gibt es dann mehrere Formulare, bzw. bekomt jede Person sein eigenes Formular für den Zoll?
Oder dürfen dann separat reisende aus der Gruppe (ohne Formular) nur 10kg mitnehmen?


mlG


ich würde je ausreisende Gruppe einen Zettel vom Vermieter verlangen, sodass die Anzahl auf dem Zettel und den Insassen im Auto identisch ist, damit ist man bestimmt auf der sicheren Seite. Unser Vermieter wird es so machen.
 
hab mal dank TimB´s info wieder ein defaultzettel erstellt, was man ja ausgedruckt mitnehmen kann und falls der Vermieter dann keine eigenen Vorlagen/ Zettel hat gibt man ihm halt meine Version mit der Bitte den auszufüllen

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Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn jeder einen Zettel bekommt !!
Spricht doch nix dagegen.
Hat der Vermieter halt ein wenig mehr Arbeit.
Kann mir aber Wurst sein !
Und der Zoll kann dann, jedenfalls nach meiner Meinung, nix drehen und wenden !
 
Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn jeder einen Zettel bekommt !!
Spricht doch nix dagegen.
Hat der Vermieter halt ein wenig mehr Arbeit.
Kann mir aber Wurst sein !
Und der Zoll kann dann, jedenfalls nach meiner Meinung, nix drehen und wenden !


das dürfte wohl die sicherste Variante sein
 
Erst mal Danke an alle ,die sich hier mit Nachfragen beim Zoll und Fischereiministerium voll reinhängen, um für alle Rechtssicherheit zu schaffen.

Für mich stelle ich fest. Wir brauchen einen solchen Schein , mit zwei Namen , einer Registrierungsnummer und dem Verweilzeitraum. Fertig.
Weiterhin stelle ich fest. Die Fangmeldung dagegen ist ein völlig abgekoppelter Vorgang , der damit nichts zu tun hat.
Was ich da reinschreibe ist am Ende THEORETISCH Wurst , weil es bei der Ausreise keine Rolle spielt.
Bleibt bei mir die Frage nach dem Nutzen für Fischerei und Bestandskontrolle.
Aber gut, wenn das der Preis für 20 kg Fisch ist, solln sie es haben und glücklich werden.

Was mir da eher Sorgen macht , sind die vielen Unwissenden da draussen , die sich kaum um solche Vorschriften kümmern.
Oder eben einfach noch nie was von einer Quote gehört haben, oder diese einfach weiterhin ignorieren.
Ich fürchte der Norwegische Staat wird in nächster Zeit neue Gefängnisse bauen müssen........

LG Frank
 
Die Fangmeldung dagegen ist ein völlig abgekoppelter Vorgang , der damit nichts zu tun hat.
Was ich da reinschreibe ist am Ende THEORETISCH Wurst , weil es bei der Ausreise keine Rolle spielt.
Du meinst also, dass dein Vermieter deine Fangmeldung nicht weiterleiten (und evtl. gar archivieren) muss, um überhaupt erst die Berechtigung zu erlangen, dir einen "Zollschein" ausstellen zu dürfen. Das Eis scheint mir ein wenig dünn!
 
Der Vermieter muß das sicher weiterleiten. So steht es geschrieben.

Was in der Fangstatistik dann drinsteht , :a0155: wen juckts ? Wer überprüft es? Was ist genau der Sinn?
5 Dorsche , drei Köhler, ein Heilbutt? Oder doch lieber kein Heilbutt , lieber 3 Schollen?
 
Nur mal Theoretisch,

Du fährst nach Hause wirst nicht kontrolliert, rufst deinen Vermieter an, der wirft deine Fangmeldung in den Mülleimer. Bei späterer Nachfrage beim Vermieter hast Du eben nur 10 Kg mitgenommen, weil Du keinen Bock auf Fangmeldung schreiben hattest.
Also das ganze ist doch nur Schönfärberei um irgend welche Leute zu beruhigen. Richtig durchdacht ist das ganze keinesfalls.
 
Eben.
Und so sehe ich wie die wilden Angelmänner bei Kerzenschein, am letzten Abend ,beim letzten Bier schnell noch ein paar Fische in die Fangliste eintragen.
Lieber einen weniger , wie einen zuviel. Es geht ja auch um unsere zukünftige Fischquote........
 
....worin liegt das Problem, eine korrekte Fangliste zu führen?

Worin liegt das Problem, dass der Vermieter einfach am Monatsende eine korrekte Fankstatistik bei AltInn abgibt?

Für mich sieht`s etwas danach aus als wenn man von norwegischer Seite aus noch ein gutes Stück Ûberzeugungsarbeit leisten muss um den Deutschen Angeltouristen dazu zu bewegen etwas zu tun was sowieso keiner kontrollieren kann. ....der Sinn von (freiwilliger) Fangmengenerfassungen ist scheinbar heute vielen Anglern immernoch nicht klar....schade.
:p075:

Gruss
smolt
 
Grundsätzlich geht es doch darum, daß bisher niemand weiß wieviel Fisch von Anglern/Touristen gefangen wird.
Der norwegische Staat will etwas Licht ins Dunkel bringen, dazu braucht er die Hilfe der Angler/Touristen.

Als Belohnung für die Mühe dürfen die Angler/Touristen welche Fangstatistiken führen 10kg mehr mitnehmen.
Falls jemand nicht wahrheitsgemäß seine Fangkarte führt, dann stimmt die Statistik nicht genau.
Hier werden sich die Norweger wohl sagen lieber eine ungenaue Statistik als gar keine.

mlG
 
Da mir das alles hier etwas zu theoretisch war habe ich das getan was ich am liebsten mache: Bei den richtigen Stellen mal durchtelefoniert.

Beim Zoll informierte man mich wie folgt:
Es reicht ein informelles Schreiben in dem erfasst wird WO, WER WANN war.

@cbt hat in seinem Vordruck alle relevanten Informationen erfasst.


Ich habe auch direkt mal nachgefagt wie das mit Fischfond aussieht: Ist ein Fischprodukt, zählt zur Quote.


Umgehbar durch: Im Fischladen einen Köhler kaufen, Bon aufbewaren, behaupten der Fond sei aus diesem Fisch gekocht.
Das hab ich den zolltypisch recht kurz angebundenen Menschen am Telefon natürlich nicht gefragt.


Wenn jemand von euch richtig brastig auf die ganzen Formalien ist: Einfach in jedes 2te Dorsch Paket mal ne halbe Forelle reinlegen.
Wenn sie dann den Fisch wiegen wollen, müssen sie ihn erstmal auftauen.

Zur Einstimmung auf den Zollkontakt:
 
Wenn jemand von euch richtig brastig auf die ganzen Formalien ist: Einfach in jedes 2te Dorsch Paket mal ne halbe Forelle reinlegen.
Wenn sie dann den Fisch wiegen wollen, müssen sie ihn erstmal auftauen.
Genau so was würde ich es nicht machen!:bindagegen:
Schließlich machen die Jungs & Mädels auch nur Ihren Job (im Staatsauftrag), können selbst nichts für die Vorschriften (die machen Andere) und in vielerlei Hinsicht ist es gut, das es sie gibt!:genau:
Wenn ich Zöllner wäre, würde ich mich dadurch schon provoziert fühlen (Der will mich "vergack-eiern") und würde den "Delinquenten" dann mal mit einem Grinsen auf dem Gesicht ein wenig "schwitzen" lassen oder den Kram tatsächlich auftauen lassen. Das hilft Euch auf keinen Fall!
Bedenkt immer: Der Zöllner hat alle Zeit der Welt, bei Euch "drückt" der Fährtermin und ein Zöllner sitzt definitiv am längeren Hebel!:a010:
 
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