Habe gerade nochmal mit meinem Vermieter geredet. Dort läuft es ein bisschen einfacher ab. Dadurch das es eine Kooperation mit dem staatlichen Meeresforschungsinstitut aus Bergen gibt hat der Vermieter ein anderes System für das Camp. Völlig richtig das wir unsere Fangmeldung nicht direkt dem Fischereidirektorat mitgeteilt haben. Am Ende des Urlaubs wird es dann natürlich vom Vermieter weitergeleitet. GRUß Christian
 
Ein Tourist kann keine Fangmengen direkt melden das geht nur über den Vermieter!

Klaus, wir sind ja nicht allzu oft einer Meinung, aber her hast Du einfach nur sowas von Recht. :a020: Es kann auch dem Touri völlig egal sein, ob und wie der Vermieter das meldet, denn nur er steht als registrierter Betrieb diesbezüglich den norwegischen Behörden gegenüber in der Pflicht. Die Liste, in welcher Form auch immer, ist nur ein Hilfsmittel für ihn. Wir sind sozusagen Erfüllungsgehilfen in diesem Fall.

Für uns Touris zählt gegenüber dem Zoll nur, dass der Vermieter registriert ist. Wenn Dir das ein deutscher Reiseveranstalter schriftlich bestätigt, steht er nach deutschem Reiserecht in der Pflicht. Dann kann er sich warm anziehen, wenn das so in die Hose geht, wie im beschrieben Fall. Klar haste dann erst mal den Ärger vor Ort, aber du kannst wenigsten danach einen an den Arsch fassen. Wenn Du selbstständig in Norwegen buchst und Dein Vermieter bindet Dir diesbezüglich einen Bären auf, ist die Kacke am dampfen. Denn dann ist nichts mit deutschem Reiserecht, dann ist der Gerichtsstand in Norwegen und dann beweise mal, dass er das nicht irgendwo mal gesagt hat. Heiße Kiste. Also Jungs, versichert Euch vor Reiseantritt ausführlich (mit Netz und doppelten Boden), dass Euer Vermieter registriert ist. Bei einer Buchung in Deutschland, lasst es Euch in irgendeiner Form bestätigen. Dann kann der Zoll auch keine Faxen machen, wenn Ihr Euch an die 20kg haltet. Ach ja, wie schon mehrfach geschrieben, haltet lieber bei einer Diskussion mit dem Zoll einmal mehr die Gusche, als das ihr sie zu weit aufreißt. Norwegen ist diesbezüglich nicht Deutschland, wo jeder meint, wenn er laut genug droht bekommt er schon recht. Und Schlaumeierei, Besserwisserei mögen sie auch nicht so, dann ist gleich mal die Kette straff...
 
Vielleicht könnte der Link zum Norwegischen Fischereiministerium
um zu schauen ob der jeweilige
Vermieter/Betrieb registriert ist,
noch mal hier oder in einem Extra-Trööt eingebunden werden.
 
@Hendrik63, Dir kann man eigentlich nur an die Hand geben, dass Du mit Hilfe eines Anwalts an den deutschen Reiseveranstalter herantrittst. Es sollte allerdings ein guter Anwalt sein, denn Dein Fall hat so viele Unwägbarkeiten, dass es trotzdem ausgehen kann wie das Hornberger Schießen. Jedenfalls haste insgesamt gesehen, bei allem Ärger und Unglück noch das "Glück" hier an jemanden heranzutreten zu können. Aus diesem Grund würde ich an Deiner Stelle dazu nichts mehr sagen und erstmal den Anwalt arbeiten lassen. Dabei wünsche ich Dir alles Glück der Erde! Sei aber nicht enttäuscht, wenn Du leer ausgehst. Das ist wahrscheinlich juristischen Neuland, wo es auch sein kann, dass Du um eine schmerzliche Erfahrung reicher wirst. Starte einfach einen neuen Versuch mit Norwegen...
 
kleine Erinnerung:
AndBln hat im Unterforum "Reisetipps, Zoll, Maut, und Co." schon mal die Quintessenz dieses Themas unter dem geschlossenen Thread "Neues Ausfuhrgesetz fuer Fisch ab 01.01.2018 (Fakten)" zusammengefasst.
Er hat es da oben angehackt, so dass nur es nur ein Mod bearbeiten oder abhacken kann.:wink:

Und Neuerungen wie das gerade diskutierte Formularwesen wird er dort sicher ergänzen, nicht wahr Andy? :wave:
 
Der Zoll Speziell in Oslo hat auch ein paar Leute die sehr gut deutsch sprechen ;)
Lese ich jedoch, das die Gäste schon protestiert haben, als die beamten den Fisch mit Kisten wiegen wollten, kann ich mir die Stimmung sehr gut Vorstellen.
Hinzu kommt, das Norwegischer Zoll und auch Polizei keinesfalls mit deutschen Beamten zu vergleichen sind. Zwar ist m,an auch hier immer sehr freundlich, jedoch sollte man schnell merken das man eine Person vor sich stehen hat, dioe mit Respekt behandelt werden will. Was deutsche Beamten sich gefallen lassen müssen kann hier schon mal dazu führen, das alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden ;)
Ich werde hier ganz sicher nicht auf alle Kommentare eingehen. Nur soviel zur Debatte und den Vermutungen: Ich bin nicht das erste mal nach Norwegen gefahren und ich wurde auch nicht das erste mal vom norwegischen Zoll kontrolliert. Ich verzolle mein Bier bei der Einreise und möchte auch sonst keinen Ärger. Ich konnte es selbst nicht begreifen, was da auf einmal los war. Es war übrigens ein Samstag. Der Zoll hat die Polizei angerufen, die Fähre war weg. Wir haben auf die Polizei gewartet und die hat uns dann abgeholt und in die U-Haft gefahren. Ich wollte mit meiner Erfahrung lediglich für euch ein Achtungszeichen setzen, das die Norweger ganz offensichtlich ihre neue Regelung straff durchziehen und natürlich wollte ich einfach auch Informationen von euch zu diesem Thema, um gegenüber dem Reiseanbieter argumentieren zu können. Ihr habt mir auf alle Fälle geholfen. Ja, ich könnte euch den Anbieter nennen. Aber ganz ehrlich, was hier an komischen Leuten unterwegs ist, ich will nicht wissen, wie die sich dann dem gegenüber äußern.
 
Hab mal alles überflogen,danke Hendrik für deine Schilderung und Information und schön das du die Flinte nicht ins Korn geworfen hast und hier weiter schreibst.Wünsche dir viel Erfolg bei der "Einigung" mit deinem Veranstalter.
Der Casus Knacksus ist natürlich leider das die Behörden wohl anscheinend da auch noch nicht so ganz auf der Höhe sind, wie was nun genau auszusehen hat, um nachzuweisen das ich in einem registrierten Betrieb meinem Urlaub verbracht habe.(Siehe Postings von Farsundklaus)
Hoffe mal dazu gibt's baldigst mal eine sichere und verlässliche Aussage und nicht nur Mutmaßungen!
 
Nach unserer landläufigen Meinung eine Ordnungswidrigkeit die sich aber nicht einfach auf ausländische Behördensicht übertragen lässt...

Aber auch das ist falsch. Ist wie mit dem Schwarzangeln in Deutschland, das auch jeder für eine Kleinigkeit hält, das aber letztendlich Wilderei ist, und im Extremfall mit 2 Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Wenn die Angaben bei Wikipedia einigermaßen stimmen, dann ist Schmuggel keine Ordnungswidrigkeit, sondern (in Deutschland) Steuerhinterziehung, mit bis zu 5 Jahren Gefängnis als Strafe.

Ok das wird dann bei den kleinen Reisemengen nicht so gehandhabt, aber je nachdem um was oder wieviel es geht (was kosten denn so 10 Kg Heilbutt Filet?), oder wie man versucht durch den Zoll zu kommen, kann es doch darunter fallen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schmuggel#Strafrecht
Keine Ahnung ob die das in Norwegen nicht evtl. noch strenger sehen. Aber wir tun uns immer so leicht damit etwas als Bagatelle abzuwinken, nur weil es 1000 Mal gut geht oder eine Kleinigkeit ist. Aber es gibt die Fälle wo es nicht so ist.

Bekannte von mit mussten z.B. vor einigen Jahren vor Gericht, weil der Zoll im Januar der Meinung war das ihre Mitgliedsmarke vom Verein nur für das Vorjahr gültig sei, und sie daher Wildern. Es hat nichts genutzt das der Verein selbst sagt das die es schon ewig so handhaben das die Marken bis zur ersten Ausgabe im neuen Jahr gültig sind, und das die im März sei. Am Ende wurde es vom Gericht wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber dem Verein wurde klar gemacht das seine Marken mit Ablauf des Geschäftsjahres am 31.12. um 24 Uhr enden. Sie mussten dann zwar keine Strafe zahlen, aber als Teilnehmer an Gemeindschaftsfischen auf Länderebene, waren Kopfruten und Kiepe, sowie Zubehör, im Wert von mehreren 1000 Euro bei jedem für ein halbes Jahr als Beweismittel weg, dazu Anwaltskosten und Zeit und Urlaub für das ganze. Und das war, bei einer Mitgliederzahl von damals um die 9.500, schon Jahrzehnte gut gegangen. Aber sie zwei hatten halt Pech, und sorgten so dafür das der Verein seit dem im Dezember das erste Mal die Marken ausgibt.
 
Hallo
Das ominöse Formular halte ich für den Dreh-und Angel-Punkt.Daß der Reiseveranstalter
seine Urheberschaft und Zusendung vom Formular bestreitet,lässt den ganzen Vorgang
äußerst Mysteriös erscheinen.
Ich vermute,daß der norwg.-Zoll das Formular als neue Masche von Angeltouristen,die
neuen Ausfuhrbestimmungen zu erfüllen,erstmal als Betrugsversuch einstufte.Formular
war dem Zoll unbekannt und gewisse Angaben fehlten,event.komplett Sprache in DE.

Wenn Behörden wie Zoll/Finanz/Polizei einen Betrugsversuch vermuten,werden auch in
anderen europäischen Ländern oftmals ähnliche Vorgangsweisen angewandt,also etwa
Aufnahme der Personalien bis Abnahme pers.Gegenstände für Gefängnis-Aufhalt.
Wird man von Zoll/Finanz einer Straftat beschuldigt,liegt die Beweislast gewöhnlich
beim Beschuldigten.

MfG.hari
 
@farsundklaus
Da du ja auch der norwegischen sprache mæchtig bist, solltest du dich AUF den seiten des Fiskeridirektorates schlau machen. Da steht eine eindeutige Regelung was zu tun ist, So lange die elektronische registrierung noch Nicht funktioniert. Das einzelne personen des direktorates Nicht informiert sind, ist echt traurig, wie gesagt online steht es schwarz auf weiss.

@All
Der deutsche Reiseveranstalter hat im Grund mit dem Voegehen in Norwegen nichts zu tun! Wer 20 kilo ausfuehren Will, muss sich informieren ob sein vermieter registriert ist. Dies geht ueber fiskeridir.no
Weiterhin muss bei der Ausreise ein dokument mitgefuehrt werden wo reisezeitraum, namen der reisenden, vermieter in norwegen, organisationsnummer und adresse hervor geht. Stempel und Unterschrift muss ebenfalls vorhanden sein.
Deutsche Reiseveranstalter, insofern diese keine eigenen hæuser in norwegen vermieten, können sich Nicht registrieren! Bestætigungen von diesem duerften also Nicht oder nur begrenzt helfen!
Evtl kan ja @Andree von Dintur hier kurz darstellen wie es bei Dintur gehandhabt wird.
 
Andy, das ist so nicht richtig, zumindest was die Buchung bei einem deutschen Reiseveranstalter angeht!

Wenn ich hier buche unter der Bestätigung des Veranstalters, dass die Anlage/Vermieter registriert ist, ist der der Veranstalter dann in der Haftung, wenn es nicht so ist. Zumal ich das selbst nicht so einfach 100% nachzuprüfen kann. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Natürlich hätte das dieses Fiasko beim Zoll erstmal auch nicht verhindert, aber raus ist der deutsche Veranstalter nicht und es geht ihm sehr wohl sehr viel an! Er muss sicherstellen, wenn er so berät und verkauft, dass die zugesicherten Eigenschaften auch so sind.
 
Andy, das ist so nicht richtig, zumindest was die Buchung bei einem deutschen Reiseveranstalter angeht!

Wenn ich hier buche unter der Bestätigung des Veranstalters, dass die Anlage/Vermieter registriert ist, ist der der Veranstalter dann in der Haftung, wenn es nicht so ist. Zumal ich das selbst nicht so einfach 100% nachzuprüfen kann. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Natürlich hätte das dieses Fiasko beim Zoll erstmal auch nicht verhindert, aber raus ist der deutsche Veranstalter nicht und es geht ihm sehr wohl sehr viel an! Er muss sicherstellen, wenn er so berät und verkauft, dass die zugesicherten Eigenschaften auch so sind.

Da mag das deutsche Reiserecht greifen, welches mit dem neuen Norwegischen Gesetz jedoch nichts zu tun hat! Norwegische Behørden verlangen ein norwegisches dokument von einem Hyttenanbieter der in Norwegen beim Fiskeridirektorat registriert ist. Dies geht nur, wenn man selbst hytten hat, Nicht wenn man fuer dritte vermittelt!
 
Da du ja auch der norwegischen sprache mæchtig bist, solltest du dich AUF den seiten des Fiskeridirektorates schlau machen. Da steht eine eindeutige Regelung was zu tun ist, So lange die elektronische registrierung noch Nicht funktioniert. Das einzelne personen des direktorates Nicht informiert sind, ist echt traurig, wie gesagt online steht es schwarz auf weiss.

Du müsstest wissen das das was Text steht noch lange nicht so gehandhabt wird. Zum Beispiel soll ich den oder die Angler auf dem Ausreisepapier nennen der Zoll sagt mir ich muss für jeden einzelnen einen Zettel schreiben. Was nun wer hat Recht?
 
@farsundklaus
Da du ja auch der norwegischen sprache mæchtig bist, solltest du dich AUF den seiten des Fiskeridirektorates schlau machen. Da steht eine eindeutige Regelung was zu tun ist, So lange die elektronische registrierung noch Nicht funktioniert. Das einzelne personen des direktorates Nicht informiert sind, ist echt traurig, wie gesagt online steht es schwarz auf weiss.

@All
Der deutsche Reiseveranstalter hat im Grund mit dem Voegehen in Norwegen nichts zu tun! Wer 20 kilo ausfuehren Will, muss sich informieren ob sein vermieter registriert ist. Dies geht ueber fiskeridir.no
Weiterhin muss bei der Ausreise ein dokument mitgefuehrt werden wo reisezeitraum, namen der reisenden, vermieter in norwegen, organisationsnummer und adresse hervor geht. Stempel und Unterschrift muss ebenfalls vorhanden sein.
Deutsche Reiseveranstalter, insofern diese keine eigenen hæuser in norwegen vermieten, können sich Nicht registrieren! Bestætigungen von diesem duerften also Nicht oder nur begrenzt helfen!
Evtl kan ja @Andree von Dintur hier kurz darstellen wie es bei Dintur gehandhabt wird.

Ja natürlich kann der Reiseveranstalter die entsprechenden Häuser nicht selbst registrieren, aber er muss mit der Vermietung wissen was er dort vermietet. Es ist für den Mieter auch nicht immer klar ersichtlich um welches Objekt bei Fiskeridir es sich handelt und so auch schwer es zu finden. Unser Vermieter ist z.B. mit einer Betreiber Adresse aus Lillehammer registriert, das hätte ich als Mieter im Leben nicht erkannt. Hier muss bei der Buchung der Veranstalter für Klarheit sorgen und vor Ort der Vermieter oder Betreuer alles weitere parat haben.
 
@All
Weiterhin muss bei der Ausreise ein dokument mitgefuehrt werden wo reisezeitraum, namen der reisenden, vermieter in norwegen, organisationsnummer und adresse hervor geht. Stempel und Unterschrift muss ebenfalls vorhanden sein.

Andy weißt Du ob es dafür schon eine Vorlage gibt, beim Fischamt oder vielleicht ja auch beim Zoll?

Ich konnte nichts finden. Danke
 
Wir kommen gerade von Froya und hatten bei Hitra Turistservice (HTS) gebucht.
Bei Ankunft haben wir von HTS die auszufüllende Fangliste erhalten. Die haben wir am Ende des Urlaubes unserem Vermieter übergeben und von ihm anschließend eine Bestätigung erhalten:

DSC_0791.jpg

Auf der Rückfahrt wurden wir vom Zoll nicht kontrolliert.

Soweit ich informiert bin, gibt HTS dieses Dokument allen Vermietern als Vorlage aus. Hier ist alles vermerkt was der Zoll wissen muss.
 
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