Ich finde es stark bedenklich wenn ein Unternehmen mit derartigen Meldungen, die nicht einmal annæhernd etwas mit zu tun hat was da eingefuehrt worden ist, an die øffentlichkeit geht. Zu diesem Thema gibt es genug Unsicherheiten auf seiten der Touristen, da ist es unnotwendig das Borks da eine Abenteuerliche eigene Geschichte verbreitet!

Nur zur klarstellung,
Hausbesitzer die sich registriert haben beim Fiskeridirektorat können ihren Gæsten anbieten 20 kilo Fisch mit nach Hause zu nehmen. Das alles hat ueberhauptnichts mit einer registrierung beim Småbåtregister zu tun und schon gar Nicht ist es an irgendwelche registriernummern der Rs auf dem boot zu erkennen.

Ich Als Tourist hätte mit dem Wissen probleme bei diesem Anbieter zu buchen!
Hier noch einmal ein Link zu den bestimmungen wer sich wo registrieren muss. Das trifft auf ziemlich alle Vermieter zu, auch private!!!
https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2017-07-05-1141
 
Danke das du das Video eingestellt hast. Dieses ist wirklich schön und verständlich gemacht. Wusste nicht das Heilbutt ab 2 m oder 100 kg geschützt sind. Finde ich persönlich gut.
 
Gabs schon ne Antwort ob nun Salmoniden mit in die Regelung gehören???

Schau mal hier:

https://www.fiskeridir.no/Yrkesfisk.../J-meldinger/Gjeldende-J-meldinger/J-103-2017

Zitat:

§ 1 Virkeområde
Denne forskriften gjelder fangst fra sportsfiske i Norges indre farvann, sjøterritorium og økonomiske sone utenfor det norske fastland.

Forskriften gjelder ikke fangst av laks, ørret, røye eller ferskvannsfisk.


("Die Vorschrift gilt nicht für den Fang von Lachs, Forellen, Saibling oder Süsswasserfisch")

Viele Grüsse
smolt
 
Haut bei mir nicht hin der Link

Gruß Dieter
 
Moinsen in die Runde

War mal ein bischen im Nachbarforum am Wildern und habe was sehr Informatives gefunden.

Diese Vermieter sind bis jetzt Registriert.
https;//www.fiskeridi.no/Fritidsfiske/Turistfiskeri-i-Norge/Registerte-turistfiskebedrifter.

Viel Spaß beim stöbern,falls nicht gewünscht,bitte wieder löschen.

....Schau mal hier im Thread Seite 21 Posting Nr.406.
Muss man also gar nicht woanders "wildern". :wink:

https://www.norwegen-angelforum.de/...rrichtlinie-ab-2018.60555/page-21#post-931128

Gruss
smolt
 
Das mit der Liste der Registrierten finde ich eine gute Sache.
 
Nun mal eine Frage in eine etwas andere Richtung!!

Nehmen wir mal an, mein Vermieter ist registriert.

Gibt es schon eine "Verfahrensanweisung" oder "Durchführungsvorschrift" wie die Erfassung der Fänge und die damit verbundene Kontrolle der letztendlich gefangenen, filetierten und ausgeführten Mengen in kg von Statten gehen soll??:confused1:

Oder auch: Wie erkennt der Zoll bei einer Kontrolle, um welche Fischart es sich handelt??:confused1:

Mir fällt es schwer, an einem eingefrorenen "Paket" Fisch zu erkennen, ob es sich um Pollak, Seehecht oder Dorsch handelt.
Sehen alle gleich weiß bzw. hell aus!
Gäbe es keine Beschriftung des Paketes, könnte es sein, dass ich mir nen Pollack in die Pfanne haue wenn er aufgetaut ist, obwohl ich eigentlich Seehecht essen wollte!!:a055:
Überspitzt ausgedrückt: Wenn es kein Erkennungsmerkmal gibt, könnte ich ja rein theoretisch beschriften was ich will. ==> Verbunden mit der Frage, ob eine Beschriftung des eingefrorenen Fisches erforderlich ist?? ( da musste ich mir in der Vergangenheit kaum Gedanken machen: War eh alles nur Seelachs den wir gefangen haben!!)

Und wie bitte soll ich das Gewicht/Stückzahl von releasten Fischen erfassen bzw. dokumentieren??
Foto machen mit dem Smartphone?? Und angeben, davon hatte ich 5 Stück??:a010:

Bin gespannt......
Und bleibe interessiert!!
 
Mir fällt es schwer, an einem eingefrorenen "Paket" Fisch zu erkennen, ob es sich um Pollak, Seehecht oder Dorsch handelt.
Sehen alle gleich weiß bzw. hell aus!
Die fallen doch alle unter die Regelung?! Süsswasserfische sind ausgenommen, und Salmoniden, welche man ja oft schon an der Farbe erkennt.
 
Servus,
so weit ich das verstanden habe interessiert das Filet nicht. Es müssen alle Fische der betroffenen Arten gezählt werden. Auch die die versehentlich wieder reinfallen. Pollack und Seehecht gehören nicht dazu.
Gruß Holger
 
@Marano
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!!! Du darfst unabhængig von art, gewicht und Stueckzahl 20 kg Fisch oder Fischprodukte aus dem meer ausfuehren plus Lachs und meerforelle.

Fische muessen nur in Stueckzahl angegeben werden, gewicht interessiert Nicht. Bist du dir bei der fischart des releasten fisches unsicher, kann man natuerlich ein foto machen. Den rest muss ohnehin der vermieter machen. Also, fische zæhlen nach art getrennt und gut ist, mehr interessiert niemanden!
 
@Holgi
Fast richtig, in die 20kg zæhlen alle fische die im Meer gefangen wurden ausser lachs und mefo, bei der erfassung des vermieters nur bestimmte arten. Man muss die erfassung die auch unproblematisch sein duerfte, von der erlaubten ausfuhr an fisch trennen. Wie gesagt, das eine hat mit dem anderen nur in soweit zu tun, dass wenn eine generelle erfassung statt findet ( vermieter ist registriert) darfst du 20 kg Fisch ausfuehren, unabhængig der art, die im Meer gefangen wurde. Ausserdem duerfen lachs und mefo, sowie gekaufte fisch-produkte gegen quittung und suesswasserfischer ueber die 20kg hinaus ausgefuehrt werden
 
Moin, Moin,

ich verstehen die ganze Aufregung nicht, alles wird sich regeln. Wir sind ja nicht in Deutschland, wo erst mal Kommisionenen eingesetzt werden.
" Erstmal wenn man nicht weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis"
Für meinen Teil fahre ich nach Norwegen um die Natur zu geniesen, mich mit den Norwegeern auszutauschen, frei zu sein von dem künstlichen Stress
in Deutschland und viel Spaß zu haben. Ob nun 10 oder 20 Kg. Vielleicht sollten wir uns wieder auf diese Werte verständigen.
In diesem Sinne wünsche ich allen Naffen ein erfolgreiches Jahr und dicke Fische.
 
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