Wie es letztlich praktisch abläuft, sei mal dahingestellt, das wird vielleicht einfacher gehen als man denkt.

Ich finde es aus verschiedenen Gründen nicht schlecht.
 
Ich finde es für meinen Teil Käse - ich komme bei Freunden in deren Sommer- bzw Bootshäusern unter für lau oder kleinere Mitbringsel (für mich selbstverständlich)
..... und darf künftig fünf Kilo weniger mitbringen

Schon wieder ne (kleinere) Kühlbox kaufen
 
Also ich weiß nur seit wir bei unserem Vermieter sind und das seit ca. 4 Jahren 2 mal im Jahr tragen wir uns in einem Art Gästebuch ein mit Adresse Beruf usw.
Wenn das für die Regierung reicht wäre es bestimmt kein Problem für die Vermieter.
Übrigens jetzt nicht böse gemeint ich verbringe meinen gesamten Urlaub in norge das sind 2 Wochen im Mai und 3 im September wäre einverstanden mit 15 kg pro Woche, aber das ist ein anderes Thema ( ich verkaufe nichts, nur große Verwandtschaft) aber wenn es kommt mit dem 20 kg ist auch ok.
In der Region wo wir sind fangen wir erstens auch nicht viel mehr und muss auch nicht sein, wollen auch was vom Land erleben bzw. Pilze und Beeren gibt es ja auch noch.
Jetzt noch eine BITTE, keine Diskussionen über ausfuhrmengen ist nur meine Meinung.
In diesem Sinne euch allen einen schönen Urlaub
 
So wie ich es verstanden habe darf man nur einmal in 7 Tagen ausführen.
Das heißt wohl nicht das man bei 3 Wochen Auffenhalt mehr mitnehmen kann, außer man fährt seine 10 oder 20kg jede 7 Tage über die Grenze.
Tja, wer mehr mitnehmen will muss sich einen Beufsfischer suchen bei dem er eine Rechnung für eigenen Fisch kaufen kann.
Dann ist es zumindest an der Grenze Legal.
Für mich wäre die Regelung vorteilhaft, da wir bis jetzt immer bei ''Offizielen'' Vermietern waren.

Gruß
Waldemar
 
So wie ich es verstanden habe darf man nur einmal in 7 Tagen ausführen.
Das heißt wohl nicht das man bei 3 Wochen Auffenhalt mehr mitnehmen kann, außer man fährt seine 10 oder 20kg jede 7 Tage über die Grenze

Nun ich glaube, man hat hier eine zeitliche Begrenzung eingeführt, die es zuvor nicht gab. Damit, wie angeblich geschehen, keine gemieteten Kühllager auf finnischer Seite gefüllt werden. Theoretisch kann man ja jetzt noch täglich mit 15kg über die Grenze fahren.
 
Kann man sich denn nicht einfach mal über die Erhöhung um 5kg bei Aufenthalt in einer wie auch immer registrierten Anlage freuen - muss man denn immer ein Problem aus solchen Entscheidungen machen? ich gehe auch davon aus, dass Privatanbieter mit Einzelhäusern oder Zeltplätze zu den registrierten dazugehören werden. Die sägen sich doch nicht den Ast ab, auf dem sie sitzen.

Und dann - gestern ist dieser Text irgendwo gefunden worden. Nun lasst doch das Ministerium erst mal die Durchführungsbestimmungen herausgeben. Dann wissen wir alle mehr. Spekulationen bringen uns alle nicht weiter. Am Ende kommt es sowieso anders als man denkt.

Gruß
prappo
 
Sehe ich nicht so.

Dann könnte z.Bsp. Steffen Dietze seine "Guided fishing Tours" dicht machen.


mlG Jens
 
Hier: https://www.regjeringen.no/contenta...765d/forskrift-om-turistfiskevirksomheter.pdf steht eindeutig wie man "Angeltourismusbetriebe" definiert.
Also praktisch jeder der Hütten, Wohnungen und Boote an Angeltouristen vermietet, wird als "turistfiskevirksomhet" gelten, und ist aufgefordert sich im Register des Fiskeridirektorates zu registrieren.

Fängt man nun seinen Fisch in Zusammenhang (Anmietung von Hütte, oder Boot) mit einem dieser "turistfiskevirksomhet", kann man als Touri in Zukunft 20 kg Fisch mit aus dem Land nehmen.

Blöd ist es nur für uns "Pseudo-Norweger", Wohnmobiltouristen oder Uferanglern die bei Freunden oder Bekannten unterkommen und ihre Fänge nicht über irgendeinen eingetragnenen Angeltourismubetrieb registrieren können. Für uns wird die Ausfuhr-Menge auf 10 kg pro Person gesenkt.

Schade für meine Familie in Deutschland, in Zukunft wirds für sie dann von mir etwas weniger Fisch geben. - Müssen sie zum Fischessen halt etwas häufiger nach Norwegen kommen. :wink::wave:

Viele Grüsse
smolt
 
Interessant ist für mich der Begriff "Fisketurist".
In §1 c steht unter anderem was von "Ausleihen von Fahrzeugen an Fisketurister" .
Bei Angelanlagen recht eindeutig, aber was ist mit dem Privatvermieter, der Hytte und Boot vermietet und mehr als 50.000 NOK (Gewinn???) damit macht. An wen vermietet der?
Ich kann mir nicht vorstellen , dass diese Vermieter sich "freudestrahlend" registrieren um dann monatlich 'ne Statistik melden zu müssen.

Gruß Torsten
 
Sehe ich nicht so.

Dann könnte z.Bsp. Steffen Dietze seine "Guided fishing Tours" dicht machen.


mlG Jens


Wie kommst du denn auf den Trichter? Das ist noch nicht mal im Ansatz zu erkennen, dass das so kommen könnte. Zum Einen ist er zum größten Teil nur Veranstalter und da erstmal außen vor. Wenn er als Vermieter Auftritt, dann wird er sich registrieren müssen und gut is.
 
Interessant ist für mich der Begriff "Fisketurist".
In §1 c steht unter anderem was von "Ausleihen von Fahrzeugen an Fisketurister" .
Bei Angelanlagen recht eindeutig, aber was ist mit dem Privatvermieter, der Hytte und Boot vermietet und mehr als 50.000 NOK (Gewinn???) damit macht. An wen vermietet der?

Gruß Torsten


Umsatz! Auf dem Papier macht eh kaum einer Gewinn...
 
Bei Angelanlagen recht eindeutig, aber was ist mit dem Privatvermieter, der Hytte und Boot vermietet und mehr als 50.000 NOK (Gewinn???) damit macht. An wen vermietet der?
Genau das meine ich.

Wie kommst du denn auf den Trichter?
Die Firma GFT ist in Deutschland ansäßig, wie wollen die Norweger prüfen ob 50 000 NOK verdient werden?

Grundsätzlich hat smolt mit seinen Aussagen Recht, das bezweifle ich doch gar nicht.
Ich möchte damit nur sagen, bevor man eine Erhöhung (zumindest für einige) auf 20kg feiert, muß man erst mal abwarten was wirklich dahinter steckt.
Bzw. wie diese Richtlinie im Detail umgesetzt wird.


mlG Jens
 
Völlig falscher Dampfer! :zwinker:

Wenn eine Firma in Norwegen selbst Geschäfte macht gibt es ne Organisationsnummer. Über die läuft alles.

Steffen ist bei den Hütten die ihm nicht selbst gehören nur Vermittler und kein Vermieter.
 
Interessant ist für mich der Begriff "Fisketurist".
In §1 c steht unter anderem was von "Ausleihen von Fahrzeugen an Fisketurister" .
Bei Angelanlagen recht eindeutig, aber was ist mit dem Privatvermieter, der Hytte und Boot vermietet und mehr als 50.000 NOK (Gewinn???) damit macht. An wen vermietet der?
Ich kann mir nicht vorstellen , dass diese Vermieter sich "freudestrahlend" registrieren um dann monatlich 'ne Statistik melden zu müssen.

Gruß Torsten

Ich glaube, das ist son bisschen der Knackpunkt mit der Erhöhung auf 20 kg. Dies soll in gewisser Weise als Anreiz für Vermieter und Touristen dienen.

Als Vermieter, kann ich ja theoretisch nur an "normal" Touristen oder auch an "Angletouristen" vermieten. Bei den Steuerangaben wird sowas nicht ersichtlich.
Lasse ich meine Hytten und Boote als "Tourismusbetrieb" registrieren, dürfen meine Gäste in Zukunft 5 kg mehr Fisch aus dem Land mitnehmen.

Nun liegt es am Angler wo er bucht: Bei einem eingetragenen Angeltourismusbetrieb (20 kg) oder einem normalen Tourismusbetrieb (10 kg).

Gruss
smolt
 
Jetzt noch 'ne ganz andere Frage zu der potentiellen neuen Regelung: Gibt es da noch immer die Trennung zwischen Meeresfisch und Süsswasserfisch?
Bisher ist die Ausfuhr an Meeresfisch ja auf 15 Kilo gedeckelt (+ Trophäe), die Ausfuhr von Süsswasserfisch (Lachs, Forelle, Saibling) ist aber nicht geregelt und die kann man "on top" mitnehmen.
 
Völlig falscher Dampfer! :zwinker:
Da haben wir eine völlig unterschiedliche Sichtweise.

Steffen ist bei den Hütten die ihm nicht selbst gehören nur Vermittler und kein Vermieter.
Genau so ist es.

Fahre ich z.Bsp. mit GFT nach Harstad dann habe ich einen Vertrag mit GFT - keinen Mietvertrag mit dem dortigen Eigentümer.
Darf mir trotzdem der dortige Eigentümer/Vermieter einen Zettel für die 20kg schreiben, obwohl ich mit ihm keinen Mietvertrag habe?
Was spricht dann gagegen, daß das jeder andere Vermieter bei dem ich nichts gemietet habe einen 20kg Zettel schreibt?

Oder ist eine deutsche Firma (z.Bsp. GFT) ein norwegischer "TuristikFischereiBetrieb" ?


mlG Jens
 
@ Mefoschreck

Ja. gibt es. Der §1 der aktuell gültigen Regel wird nicht geändert!

@hermi

Im Gesetz §1b steht "har inntekt fra næring basert på turistfiske i sjø på minst 50.000 kroner per kalenderår,"
Inntekt würde ich aber mit Erlös/Gewinn übersetzen. "skattepliktig inntekt" = zu versteuerndes Einkommen, also nach Abzug von Kosten. Umsatz ist aber vor Abzug von Kosten. Auch wären 50.000 NOK Umsatz pro Jahr etwas sehr wenig! :wink:

@jens
Eine deutsche Firma ist doch kein norwegischer Betrieb! :zwinker:

Gruß Torsten
 
Eine deutsche Firma ist doch kein norwegischer Betrieb! :zwinker:
Darauf will ich doch hinaus.

Eine deutsche Firma kann mir keinen 20kg Zettel schreiben (für mein Verständnis zumindest) und mit einem Norweger
habe ich keinen Vertrag wenn ich mit GFT (oder einen anderen deutchen Veranstalter) unterwegs bin.


mlG Jens
 
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