Möglichkeit einer Fischausfuhr über Maximalwert?

Bsp.Ich kann derzeit ohne Sorge 100 kg Dorsch vom Ufer angeln und müsste nicht einen registrieren/melden.Da es nur um im Boot gefangene Fische geht

Ich hatte bislang angenommen / verstanden, das alle Salzwasserfische, die ich unter Aufsicht eines Betriebes angle, dokumentieren muss.

So hab ich das bislang gehandhabt. Der Dorsch z.B., egal ob vom Boot oder Ufer, wurde gezählt.

Das dies nur für Bootsangeln gelten soll, wäre mir neu (ja, mir ist bewusst, das manche Softwarelösung zur Doku da Bootsgebunden ist).

Nja, sprengt jetzt den Thread thematisch noch weiter.

Viele Grüße,
Axel
 
Zuletzt bearbeitet:
Niemand - es ist für mich einfach nur logisch (als jemand, der die Nachweisführung in der Wirtschaft gewöhnt ist). Deshalb frage ich dich einfach mal, warum das hier von dir eingestellte PDF immer nur zweiseitig, d.h. in doppelter Ausführung bereitgestellt wird.
Die Ursprungsadresse ist übrigens direkt das www.fiskedir.no - und hier der Link von Fiskedir.no zu diesem Fangtagebuch.

Wenn das tatsächlich so ist wie du schreibst, was denkst du denn, wie eine dritte, vierte... Ausfuhr von max. 18kg unterbunden werden kann? Würde mich wirklich mal interessieren - so rein vom Logischen her. :a010:

So sehe ich das im Moment auch. Da stellt sich nur die Frage, wie die Norweger die Einhaltung ihres Gesetzes kontrollieren wollen... das funktioniert ja nicht mal ansatzweise!
(Mich würde ja mal interessieren, wie hoch der Prozentsatz der auf Ausfuhrmenge kontrollierten Angler überhaupt ist - schätzen würde ich auf etwa 1% - lasse mich aber gern belehren)
Leider funktionieren die Links nicht. Und generell entfernen wir uns auch immer weiter meiner Ursprungsfrage...
 
Ich war ja letzte Woche in Norge und unser Vermieter hat uns einen persönlichen Code zur Dateneingabe der 5 Fischarten unter


gegeben. Hier mussten wir dann selbst tagesgenau den Fang eingeben. Er hat es am Urlaubsende separat kontrolliert und uns die Bescheinigung ausgestellt. War auch wesentlich entspannter, als die händisch auszufüllenden Papiere der Vorjahre.

Aber das hilft ja nur für die "ersten" 18kg...
 
Sehe da nur das Problem das diese Zahlen nicht belastbar sind.

...ja, ist auf jeden Fall eine hohe "Fehlerquote" drinn, verwendet werden sie trotzdem.


Gruss
smolt
 
ich habe mal eine Frage?
kann mal jemand so eine Bescheinigung für den Zoll ausgefüllt posten?(nicht die Fanglisten)
voriges Jahr hat mir der Vermieter die Fangliste zwar unterschrieben aber das war wohl falsch ,er wußte es wahrscheinlich auch nicht anders.
deshalb will ich mal wissen wie das ordnungsgemäß aussehen muß.
 
voriges Jahr hat mir der Vermieter die Fangliste zwar unterschrieben aber das war wohl falsch ,er wußte es wahrscheinlich auch nicht anders.
Wer hat dich denn wie darauf aufmerksam gemacht, dass "das wohl falsch war"? :p075:
Nach allem hier inzwischen zusammengetragenen sollte doch die vom Vermieter unterschriebene Fangliste den norwegischen Anforderungen beim Zoll genügen?
(siehe #19)
 
Ist doch Wurst was man da für nen Źettel dabei hat.Entscheidend ist doch für den Zöllner bei einer etwaigen Kontrolle nur ob die Menge in Ordnung ist und man halt irgendwie nachweisen kann das man bei einem Vermieter mit Registrierung war.Mehr kann und will keiner kontrollieren.
 
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Reaktionen: cbt
Du kannst doch 18 Kilo ausführen, zusätzlich so viel du möchtest, brauchst bloß eine Quittung.
Gruß
Heiko
Stimmt nicht
Die Ausfuhr von Waren (inklusive Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5000,- NOK pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren eine Zollerklärung vor Überschreiten der Grenze vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich.
d.h. Für uns Gastangler ist bei 5.000,- NOK gekauftem Fisch in aller Regel Schluß.
 
Stimmt nicht
Die Ausfuhr von Waren (inklusive Fisch und Fischwaren) mit einem Wert von über 5000,- NOK pro Person ist nur gestattet, wenn für diese Waren eine Zollerklärung vor Überschreiten der Grenze vorliegt. Für das Vorliegen einer Zollerklärung ist jede Person selbst verantwortlich.
d.h. Für uns Gastangler ist bei 5.000,- NOK gekauftem Fisch in aller Regel Schluß.
Aber für umgerechnet 500€ Fisch ist schon für Selbstversorger eine Hausnummer....
Mir reichen die 18kg aus Norge und die Forellen, die ich so fange....
 
So seh ich das auch, aber das sehen halt nicht alle so wie man am ThemenTitel sieht…
 
ich schreibe nur dass die Meinung von Uwe teile - legale Mittel sind in den Ausfuhrbestimmungen eindeutig beschrieben und für jeden nachzulesen - die Frage was an der Fragestellung verwerflich sein soll gebe ich gern zurück…
 
Hallo,
wo ist es Geschrieben dass nur vom Boot gefangene Fische erfasst werden, und an Land gefangene Fische nicht????
 
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